Deutlich weniger Mehrlingsgeburten nach künstlicher Befruchtung

Der Anteil der Mehrlingsgeburten nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) ist in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen. Dies ist vor allem auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, die es erlaubt, mehr Embryonen zu konservieren.
Zwischen 2002 und 2023 sank der Anteil der Zwillingsgeburten in der Schweiz von 17,4% auf 2,8%. Das geht aus den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.
Grund dafür ist das 2017 in Kraft getretene revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Es erlaubt die Aufbewahrung von bis zu zwölf Embryonen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte besser entscheiden, welche Embryonen transferiert werden können.
Gemäss Tonia Rihs von der Sektion Fortpflanzung im BFS hat die Praxis des Transfers eines einzigen Embryos im Vergleich zum Transfer von zwei Embryonen stark zugenommen.
Die ursprüngliche Praxis sollte die Erfolgschancen der Behandlung erhöhen, führte jedoch häufiger zu Mehrlingsgeburten.
So wurden im Jahr 2017 noch mehr als die Hälfte der Transfers mit zwei Embryonen durchgeführt. Im Jahr 2023 betraf die überwiegende Mehrheit der Transfers hingegen nur noch einen Embryo, während in weniger als tausend Fällen zwei Embryonen transferiert wurden.
Die Erfolgsrate steigt
Im Jahr 2023 haben sich in der Schweiz 6513 Paare einer IVF-Behandlung unterzogen. Daraus gingen 2511 Lebendgeburten hervor. Das entspricht 30% der 8164 durchgeführten Transfers. Insgesamt machen diese 3% aller Geburten in der Schweiz aus.
Während die Zahl der behandelten Paare gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen hat, ist die Zahl der Lebendgeburten nach einem Eingriff um 5,9% gestiegen. Seit 2010 hat deren Zahl um einen Viertel zugenommen.
Auf dem Weg zu einer Gesetzesänderung
In der Schweiz ist die Samenspende zwar erlaubt, aber derzeit nur für heterosexuelle Ehepaare oder verheiratete Frauenpaare zugänglich.
Ende Januar hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der auch die Eizellspende zulassen soll. Künftig sollen auch unverheiratete Paare Zugang dazu haben, ebenso wie zur Samenspende. Die Leihmutterschaft bleibt jedoch verboten.
Personen, die in der Schweiz keinen Zugang zu diesen Behandlungen haben, weichen teils ins Ausland aus. Das BFS verfügt jedoch über keine Daten dazu. Die erwähnten Zahlen beziehen sich deshalb nur auf die in der Schweiz durchgeführten Behandlungen.
Übertragung aus dem Französischen mithilfe von Deepl: Christian Raaflaub

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