Warum nehmen Sie an Abstimmungen und Wahlen teil? Diese Frage haben wir Auslandschweizer:innen gestellt.
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Seit 1999 Journalistin bei Schweizer Radio International, der Vorgänger-Institution von swissinfo.ch. Ursprünglich investigative Journalistin und TV-Reporterin in Mexiko.
Hat einen Master-Abschluss in Sprachen und internationalem Handel. Arbeitete 8 Jahre lang als persönliche Assistentin des Generaldirektors der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG).
Da ich selbst auch ausgewandert bin, kann ich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer recht gut verstehen.
Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen 2023 befragten wir am diesjährigen Auslandschweizer-Kongress im August Frauen und Männer aus fünf Kontinenten zu den Gründen, warum sie an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen – wenn sie denn ihre Stimmunterlagen rechtzeitig erhalten.
Viele Auslandschweizer:innen sehen die direkte Demokratie als ein Privileg, daher sei ihre Teilnahme Pflicht. Mehrere Personen sagten auch, dass sie eines Tages wieder in der Schweiz leben wollten. Darum wollen sie weiterhin mitreden. Zudem würden gewisse Abstimmungsthemen wie etwa die Alters- und Krankenversicherung oder die Ehe für alle sie auch direkt betreffen.
Umfassende politische Rechte
Seit 1992 behalten Schweizer:innen, die ins Ausland ziehen, ihre politischen Rechte. Die Diaspora kann an eidgenössischen Volksabstimmungen und an den Nationalratswahlen teilnehmen. Für kantonale Abstimmungen und Wahlen, zu denen auch die Ständeratswahlen gehören, gelten unterschiedliche Regelungen.
Folgende zehn Kantone erlauben den Auslandschweizer:innen die Teilnahme an kantonalen Abstimmungen und Wahlen: Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuchâtel, Schwyz, Solothurn und Tessin. In den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Zürich können Ausgewanderte nur an den Ständeratswahlen teilnehmen.
Übertragung aus dem Französischen: Balz Rigendinger
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