
Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Vor einigen Monaten sorgte ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Vergewaltigungsfall in der Schweiz für Empörung. Das höchste Gericht des Landes hatte entschieden, dass die Berücksichtigung der Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung mit Bundesrecht vereinbar ist.
Offensichtlich haben die Richterinnen und Richter ihr Urteil revidiert, denn sie geben nun zu, dass die Formulierung "Vergewaltigung von kurzer Dauer" Unsinn ist.
Ausserdem berichte ich über einen jungen Schweizer, der in Österreich Bombendrohungen platziert haben soll, über einen Schweizer NGO-Mitarbeiter, der in Russland zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, und über die Milde der Schweizer Gesetzgebung gegenüber Raserinnen und Rasern.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre

Die Dauer einer Vergewaltigung darf bei der Strafzumessung nicht zugunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies hat das Bundesgericht am Dienstag zu einem Fall aus dem Wallis entschieden.
Ein 51-Jähriger hatte 2023 eine Frau auf dem Nachhauseweg vergewaltigt. Die beiden hatten sich zuvor in einer Bar kennengelernt.
Der Mann wurde zu 42 Monaten Gefängnis und einem zehnjährigen Einreiseverbot verurteilt. Seine Verteidigung machte geltend, das Walliser Kantonsgericht hätte angesichts der kurzen Dauer der Vergewaltigung ein milderes Urteil fällen müssen. Sie berief sich dabei auf einen Fall aus dem Kanton Basel-Stadt, in dem das Appellationsgericht zur Begründung des Urteils unter anderem auf die Dauer des Übergriffs verwiesen hatte.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Angeklagten ab und bezeichnete seine eigene damalige Formulierung als «isoliert und unangemessen». Das höchste Schweizer Gericht stellt fest, dass die Formulierung «Vergewaltigung von kurzer Dauer» unsinnig ist. Umgekehrt könne sich die Dauer schulderhöhend auswirken, wenn «die Dauer der Tat auf eine erhöhte kriminelle Energie schliessen lässt».

Die österreichische Polizei hat einen jungen Schweizer als Urheber einer Serie von Bombendrohungen identifiziert. Gegen ihn wurde ein europäischer Haftbefehl erlassen.
Seit dem 30. September gingen die österreichischen Behörden einer Serie von 27 Bombendrohungen nach, die immer per E-Mail eingegangen waren und sich gegen Bahnhöfe, Schulen und Einkaufszentren richteten.
Hauptverdächtiger war ein 20-jähriger Schweizer aus dem Kanton St. Gallen. Trotz des Europäischen Haftbefehls, der sofort an die Schweizer Behörden weitergeleitet wurde, zweifelt die österreichische Presse am Sinn einer Auslieferung des jungen Mannes.
Dieser leide nämlich an einer psychischen Störung. Eine der Drohungen soll sogar von einem Computer in einer psychiatrischen Klinik aus erfolgt sein. Das Motiv und die Gründe für die Zielauswahl sind derzeit noch unklar.
Nach Angaben der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren allein von den ersten Bombendrohungen rund 450 Züge und tausende Fahrgäste betroffen, der Zugverkehr wurde für rund acht Stunden eingestellt.

Der Franzose Laurent Vinatier, Mitarbeiter einer Schweizer NGO in Russland, ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Seine Anwälte kündigten Berufung an.
Laurent Vinatier war seit Juni in Haft. Sein Vergehen? Er hatte sich nicht als «ausländischer Agent» registrieren lassen – ein Etikett, das in Russland gegen kritische Stimmen verwendet wird und schwere administrative Auflagen mit sich bringt, die strafrechtlich geahndet werden können. Der russische Sicherheitsdienst (FSB) beschuldigte ihn, «Informationen im Bereich militärischer Aktivitäten» gesammelt zu haben, die gegen die Sicherheit Russlands verwendet werden könnten.
Vinatier, ein Experte für den postsowjetischen Raum, war auf russischem Boden für das Zentrum für humanitären Dialog tätig. Diese Schweizer NGO vermittelt in Konflikten ausserhalb der offiziellen diplomatischen Kanäle. Er hatte sich seit Jahren mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine befasst.
Frankreich bedauerte am Montagabend die Verurteilung von Vinatier und bezeichnete die Strafe als «extrem hart». Der Fall kommt zu einer Zeit, in der die Beziehungen zwischen Moskau und Paris besonders angespannt sind. Frankreich wirft Russland eine Reihe von destabilisierenden und desinformierenden Handlungen auf französischem Territorium vor, und Russland lastet Frankreich an, die Ukraine zu unterstützen.

Ein Raser, der mit fast doppelter Geschwindigkeit erwischt wurde, erhält eine Geld- statt einer bedingten Gefängnisstrafe. Die Verkehrspräventionsorganisation Roadcross ist empört.
Ein Tessiner Autofahrer war auf der Autobahn mit 188 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs. Er wurde von der Polizei angehalten. In erster Instanz zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilt, wandelte das Tessiner Appellationsgericht diese in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen um.
Das Bundesgericht hat dieses Urteil in einem am Montag publizierten Entscheid bestätigt. Es entspricht der neuen Regelung, die im Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass Ersttäterinnen und -täter bei Geschwindigkeitsdelikten statt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe bestraft werden können.
Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Person in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens im Strassenverkehr verurteilt worden ist, durch das die Sicherheit anderer erheblich gefährdet oder andere Personen verletzt oder getötet worden sind.
Für den Präsidenten von Roadcross, Willi Wismer, ist die zulässige Milde gegenüber Rasern ein «Affront gegenüber den Opfern». Er will künftige Urteile in diese Richtung analysieren und schliesst «eine Raser-Volksinitiative oder andere parlamentarische Vorstösse» nicht aus.

Die Schweiz hat bei der Weltmeisterschaft der Blindverkostung von Wein den zweiten Platz belegt. Die zwölfte Ausgabe fand am Samstag in Frankreich auf einem Weingut in Bordeaux statt.
Auf dem Siegertreppchen stand Italien, gefolgt von der Schweiz und Taiwan. 39 Länder kämpften um den Titel.
Die Schweizer Delegation stammte ausschliesslich aus dem Waadtland – eine Frau und drei Männer. Das Team hatte sich im Juni dank seinem Gewinn der Schweizer Meisterschaft qualifiziert.
Während des Wettbewerbs mussten die Teilnehmenden zwölf Weine aus der ganzen Welt degustieren. Die Herausforderung bestand darin, die Rebsorte (10 Punkte), das Land (5 Punkte), die Region (5 Punkte) und den Jahrgang (3 Punkte) zu identifizieren. «Es gab drei Weine, bei denen wir alles, und drei, bei denen wir nichts gefunden haben», verriet Christian Gfeller, Mitglied des Schweizer Teams.
- Über den Schweizer Triumph berichtet RTSExterner Link (Franz.).

Die Schweiz im Bild
Die Eisenbahnbrücke über die Rhone zwischen Siders und Chippis wurde am Montagmorgen, 14. Oktober, demontiert. Das Bauwerk verursachte diesen Sommer einen Rückstau während des Hochwassers und die anschliessenden Überschwemmungen.
Die beiden Eigentümer der Eisenbahnbrücke, AluInfra Services SA und Constellium Valais SA, hatten die Bauherrschaft an den Kanton Wallis delegiert.
Mehr

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards