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frauen protestieren vor dem bundesgericht lausanne

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Heute war in der Schweiz einiges los, wir haben gespannt auf zwei Neuigkeiten gewartet: Am Morgen hat die Schweizer Nationalbank den neusten Stand des Leitzinses verkündet.

Und das Bundesgericht hat über eine Beschwerde verhandelt, welche die Abstimmung über das höhere Frauenrentenalter für ungültig erklären wollte.

Herzliche Grüsse aus Bern

seniorin sitzt auf bank
Keystone / Gaetan Bally

Trotz falscher Zahlen im Abstimmungsbüchlein: Das Rentenalter der Frauen bleibt bei 65.

Heute Mittag stand das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesgerichts fest – es ist ein Nein. Die Abstimmung zum Rentenalter der Frauen von 2022 wird nicht für ungültig erklärt.

Doch von vorne: Im Sommer hat das Bundesamt für Sozialversicherungen bekanntgegeben, dass es bei der Prognose der AHV falsche Zahlen veröffentlicht hatte. Die Versicherung steht in Realität besser da als gemeint. Die AHV-Ausgaben dürften bis 2033 rund 4 Milliarden weniger betragen als angenommen.

2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit einem knappen Ja das Rentenalter 65 für Frauen angenommen. Weil im Abstimmungsbüchlein die zu negativen Prognosen abgedruckt waren, haben Grüne und SP Beschwerde eingereicht. Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Gericht in Lausanne hat heute jedoch einstimmig entschieden, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung nicht überschaubar wären.

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elisabeth baume-schneider
Keystone / Peter Schneider

Neue Idee zur Finanzierung des AHV-Defizits: Elisabeth Baume-Schneider schlägt eine Erbschaftssteuer vor.

Wir bleiben bei der AHV. Auch wenn die AHV deutlich besser dasteht, als zunächst fälschlicherweise berechnet, ein Defizit droht trotzdem. Ab 2030 fehlen voraussichtlich mehrere Milliarden Franken.

Um dieses Loch zu stopfen, wurden schon diverse Ideen präsentiert, zum Beispiel die Einführung einer Vermögenssteuer, die jedoch keine breite Unterstützung gefunden hat. Die Zeit drängt, der Bundesrat muss dem Parlament bis spätestens in zwei Jahren präsentieren, wie er AHV stabilisieren will.

Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat in der Sendung Rundschau Talk des Schweizer Fernsehens eine neue Idee vorgestellt: eine Erbschaftssteuer. Gemäss einer Studie würden mehrheitlich Leute erben, die schon über 60 Jahre alt sind. «Man könnte sagen, eine Steuer dort wäre kein Drama», sagt Baume-Schneider. Auch eine Erhöhung des Rentenalters schliesst sie nicht aus. «Die 13. AHV-Rente wird kosten – und das muss man alles bezahlen.»

tisch mit kerze und medikament für den begleiteten freitod
Keystone / Gaetan Bally

Sollen Demenzkranke den assistierten Freitod begehen können? In den Niederlanden ist dies bereits möglich.

Ist Sterbehilfe bei dementen Personen ethisch vertretbar? Die Schweiz ist bekannt für ihre liberalen Haltung beim begleiteten Freitod, doch es gibt Länder, die noch weiter gehen. Die NZZ schaut heute auf die Niederlande, wo das Recht auf assistierten Suizid auch dann gilt, wenn die Demenzkrankheit schon weit fortgeschritten ist.

Es müssen jedoch verschiedene Kriterien erfüllt werden und die Person muss eine Patientenverfügung erstellt haben, als sie noch urteilsfähig war. In der Schweiz können Demenzkranke nur Sterbehilfe in Anspruch nehmen, wenn sie noch urteilsfähig sind. Und urteilsfähigen Personen steht der Tod auf Verlangen nur offen, wenn sie das Medikament selber einnehmen können.

Stefanie Becker, Direktorin von Alzheimer Schweiz, kritisiert die Annahme, dass das Leben mit Demenz automatisch nicht erfüllend ist und hält fest, dass man sich aus der Perspektive eines gesunden Menschen nicht vorausschauend auf ein Leben mit einer chronischen Krankheit einfühlen könne. So gibt es auch in den Niederlanden Situationen, in denen demenzkranke Personen in späteren Stadien ausdrücklich wünschen, weiterzuleben. Dann wird die Patientenverfügung mit dem Freitodwunsch ignoriert.

Martin Schlegel
Keystone / Peter Schneider

Halber Prozentpunkt runter: Schweizer Nationalbank senkt Leitzins erneut.

Der neuste Zinsentscheid ist da: Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat heute den Leitzins erneut gesenkt, er liegt nun bei 0,5%, wie Präsident Martin Schlegel bekanntgab. Der Schritt von 1% auf 0,5% ist für viele eine Überraschung, die Luzerner Zeitung spricht von einer «schnellen Zinswende». Zu Jahresbeginn lag der Leitzins noch bei 1,75%.

Während die SNB in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen die Inflation angekämpft hatte, bekommt sie jetzt ein neues Problem, schreibt die Zeitung: «Die Inflation könnte zu niedrig oder gar negativ werden.» Die Preise für Waren und Dienstleistungen sind gesunken und der Trend für 2025 geht weiter in diese Richtung, es droht die negative Inflation.

Sinkende Preise für Konsument:innen eine erfreuliche Sache, für Unternehmen weniger. Tiefe Zinsen sind gut für alle, die Geld ausleihen. Jene, die Geld verleihen, wollen hohe Zinsen. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die SNB, welche eine Geldpolitik verfolgen muss, die es möglichst allen recht macht.  

Mann zündet KErze am Boden an
Keystone / Martial Trezzini

Die Schweiz im Bild

Jetzt sind wir in der Schweiz wirklich in der dunklen Jahreszeit angekommen. Umso heller leuchten die grossen Kerzen auf unserem Bild des Tages. Sie wurden in Lausanne im Rahmen des Weihnachtsmarkts Bô Noël angezündet.

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