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Ob in der Schweiz oder im Ausland: Die Kinderrenten sollen abgeschafft werden

Blick in den Nationalrat während der Frühlingssession
Will die Kinderrenten abschaffen und dafür Ergänzungsleistungen einführen – der Nationalrat während der Frühlingssession. KEYSTONE/© KEYSTONE / PETER KLAUNZER

Der Nationalrat spricht sich dafür aus, die Kinderrenten abzuschaffen. Davon betroffen sind auch pensionierte Auslandschweizer und ins Heimatland zurückgekehrte Arbeitsmigranten. Von den Alterskinderrenten profitieren hauptsächlich Männer.

Wer bislang eine AHV-Rente bezog und minderjährige oder sich in Ausbildung befindende Kinder hatte, hatte Anspruch auf zusätzliches Geld. Unabhängig davon, ob der Lebensmittelpunkt in der Schweiz oder im Ausland war. Diesen Anspruch will der Nationalrat nun streichen.

Die Debatte im Nationalrat war davon bestimmt, dass keine solchen Renten mehr ins Ausland fliessen sollen. Die Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt vertrat die Minderheit in der Kommission, die sich gegen die Motion aussprach.

Sie nannte die Behauptung «absurd», dass Schweizer Rentner in Thailand Kinder zeugen würden, um eine solche Rente zu kriegen. Tatsächlich gab es MedienberichteExterner Link, die das so darstellten.

Das Sparen und die Gerechtigkeit sind die zwei Hauptargumente der MotionExterner Link, die die sogenannten Alterskinderrenten abschaffen und durch ein neues System ersetzen will.

Sie ist ein Zusatz zur Altersrente für Versicherte, die Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren) unterhalten. Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, besteht der Anspruch auf zwei Kinderrenten. Diese dürfen zusammen 60% der maximalen Altersrente nicht überschreiten.

Quelle: Glossar der AHV/IVExterner Link

Der Spar-Argument ist klar: Die Sozialwerke kommen unter Druck. Seit der Annahme der 13. AHV-Rente wird auf bürgerlicher Seite noch verstärkt eine zunehmende Schieflage befürchtet. Allzu viel einzusparen gibt es mit den Kinderrenten allerdings nicht. Sie betragen etwa 230 Millionen Franken, bei Ausgaben von rund 48 Milliarden ein eher kleiner Betrag.

Die Tendenz ist jedoch steigend: In den letzten Jahren ist die Zahl der Rentenbeziehenden gewachsen. Von 2010 bis 2020 stieg sie um über 10’000 auf heute rund 32’000 Personen an. Etwa ein Drittel davon lebt im Ausland. Das wären grösstenteils im Ausland lebende Schweizer, aber auch in die Heimat zurückgekehrte Arbeitsmigranten. Am meisten Renten fliessen nach Frankreich, Deutschland und Italien, einen starken Zuwachs gibt es nach Thailand, wo die schweizerische Kolonie stetig wächst. Thailand ist vor allem bei Pensionierten beliebt.

Fast nur Männer profitieren von Kinderrenten

Das Gerechtigkeits-Argument hat einen Geschlechteraspekt: Von den Alterskinderrenten profitieren hauptsächlich Männer. Es sollen weit über 90% sein. Dies ist biologisch begründet, weil Männer deutlich länger als Frauen Nachkommen zeugen können.

Zudem hängen diese Kinderrenten von der AHV-Rentenhöhe ab, was die Wohlhabenden belohne, aber etwaige Bedürftigen – wie etwa Eltern im erwerbsfähigen Alter mit Kinderzulagen – benachteilige.

Dies würde die Solidarität zwischen den Generationen untergraben und sei gleich mehrfach diskriminierend, argumentierten Benjamin Roduit (Die Mitte) und Andri Silberschmidt (FDP), die im Namen der beratenden Kommission den Nationalrat von der Motion überzeugten.

Armutsgefährdung für Kinder?

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrmals die Abschaffung geprüft und immer wieder abgelehnt. Dies würde für Kinder das Risiko der Armutsgefährdung erhöhen und die Bildungschancen senken.

Von den rund 31’000 Kindern, die von solchen Renten profitieren, leben 22’000 in der Schweiz. Die Motion sieht vor, dass ihre Eltern den Ausfall der Kinderrenten mit Ergänzungsleistungen ersetzen können. Im Ausland lebende Schweizer:innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Letztlich nahm der Nationalrat das Geschäft mit 117 zu 62 Stimmen an. Die bürgerliche Mehrheit war dafür; Links-Grün stimmte dagegen.

Wenn sich die Abschaffung durchsetzt, wären laufende Renten nicht betroffen – es gäbe aber keine neuen Kinderrenten mehr. Bevor die Sache aber entschieden ist, wird zuerst der Ständerat darüber debattieren und entscheiden.

Editiert von Benjamin von Wyl

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