Schweizer:innen im Ausland: Den roten Pass für Ehepartner gibts nicht einfach so
![Schweizer Pass](https://www.swissinfo.ch/content/wp-content/uploads/sites/13/2024/12/293278030_highres.jpg?ver=95098a70)
Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland können nach mehreren Jahren Ehe das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Papierkram und Spracherwerb sind aber umständlich, und die Gebühren können je nach Land ein kleines Vermögen kosten.
«Zu kompliziert», sagt André Henri, Schweizer in Thailand. «Und nicht wirklich nützlich, wenn man nicht vorhat, in der Schweiz zu leben», ergänzt Frank Dumoulin mit Blick auf die mögliche Einbürgerung ihrer thailändischen Ehefrauen.
Dennoch haben sich zwischen 2020 und 2023 rund 540 Ehepartnerinnen und Ehepartner von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei den Schweizer Vertretungen weltweit für die erleichterte Einbürgerung entschieden.
Davon hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 460 Gesuche gutgeheissen. Die meisten Gesuche stammten aus den Nachbarländern der Schweiz: aus Frankreich, Deutschland und Italien.
Die Ehe als Voraussetzung
Um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten, müssen Sie zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllenExterner Link: Erstens müssen Sie seit mindestens sechs Jahren mit einer schweizerischen Ehepartnerin oder einem schweizerischen Ehepartner «in ehelicher Gemeinschaft» am gleichen Wohnort leben.
Die Dauer einer eingetragenen Partnerschaft kann ebenfalls angerechnet werden, sofern sie vom Zivilstandsamt in eine Ehe umgewandelt wurde.
Eine erleichterte Einbürgerung ist hingegen nicht möglich, wenn der schweizerische Ehegatte oder die schweizerische Ehegattin vor Einreichung des Gesuchs verstorben ist.
Enge Beziehungen zur Schweiz
Die zweite Hauptbedingung ist, «mit der Schweiz eng verbunden» zu sein. Dieser kleine, scheinbar harmlose Satz entpuppt sich als der komplizierteste und detaillierteste Teil des Verfahrens, das aus acht Punkten besteht.
Zudem sind die Bedingungen kumulativ. Das heisst, sie müssen alle erfüllt sein, damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Sie lauten wie folgt:
2. Sprechen einer der Landessprachen
3. Grundkenntnisse über die Schweiz
4. Kontakte mit Schweizerinnen und Schweizern pflegen
5. Die öffentliche Ordnung respektieren
6. Achtung der Werte der Verfassung
7. Beschäftigung und Sozialhilfe
1. Aufenthalte in der Schweiz
Um für die erleichterte Einbürgerung in Frage zu kommen, muss die gesuchstelle Person in den letzten sechs Jahren vor Einreichung des Gesuchs mindestens drei Aufenthalte von jeweils mindestens fünf Tagen Dauer in der Schweiz nachweisen können.
Laut SEM stellt dieser Punkt eine der Hauptschwierigkeiten dar, besonders für Personen, die weit entfernt von der Schweiz leben.
Die Behörden verlangen systematisch Nachweise über diese Aufenthalte. Dabei kann es sich um Quittungen, Rechnungen oder Fahrkarten handeln. Zudem müssen diese Aufenthalte von in der Schweiz wohnhaften Personen bestätigt werden.
2. Sprechen einer der Landessprachen
Die Fähigkeit, «im Alltag in einer der Landessprachen» der Schweiz zu kommunizieren, also in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch, wird ebenfalls verlangt.
«Meine Frau hat Schwierigkeiten, Deutsch zu lernen, also denke ich, dass es kompliziert wäre», sagt Oliver Stefan, ein Schweizer, der im Vereinigten Königreich lebt. Viele der Antworten, die wir erhalten haben, gehen in diese Richtung.
Auch das erforderliche Niveau wirft Fragen auf: Das SEM gibt an, dass «elementare mündliche Sprachkenntnisse ausreichen», ohne dies näher zu spezifizieren. Laut einer SEM-Sprecherin ist nicht geplant, ein Sprachniveau «explizit festzulegen».
Gemäss den Rückmeldungen mehrerer Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer scheint ein Niveau, das den Stufen A1-A2 des Europäischen ReferenzrahmensExterner Link entspricht, zufriedenstellend zu sein.
«Die Französischkenntnisse meines Ehemanns sind rudimentär», sagt Carla Maurer, die im Vereinigten Königreich lebt. «Wir haben Sätze, Daten und Fakten auswendiggelernt. Er musste die Fragen verstehen und eine kohärente Antwort geben können.»
![Bea Laskowski-Jäggli](https://www.swissinfo.ch/content/wp-content/uploads/sites/13/2023/04/2d816b98e6177af6e7f7c4edc3d35589-bea_laskowski_0078_final-data.jpg?ver=70347fa7)
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Das schreckliche Schicksal der Schweizerinnen, denen der rote Pass entzogen wurde
Auf unsere Frage, welche Schwierigkeiten sie hatte, als ihr ausländischer Ehemann das Schweizer Bürgerrecht beantragte, antwortet Pia Maria, dass ihr Mann Legastheniker sei, was eine zusätzliche Hürde beim Erlernen einer Landessprache darstelle.
Das SEM weist darauf hin, dass es «gegebenenfalls die persönlichen Umstände berücksichtigt, besonders im Fall einer schweren Krankheit, einer Behinderung usw.».
Die Sprachkenntnisse werden zusammen mit den Grundkenntnissen über die Schweiz – dem dritten Punkt – in einem Interview durch die Schweizer Vertretung im Aufenthaltsland geprüft.
3. Grundkenntnisse über die Schweiz
Der Bund verlangt «Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Besonderheiten der Schweiz».
Sandy Shirras, die zum Zeitpunkt des Einbürgerungsgesuchs ihres Ehemanns in Südafrika lebte, schreibt: «Das auf Deutsch geführte Gespräch begann mit einer allgemeinen Unterhaltung, gefolgt von Fragen über die Verbindungen zur Schweiz, die Häufigkeit der Besuche, Personen, die man getroffen hat, und Orte, die man in der Schweiz besucht hat.»
Um eine Gleichbehandlung in den verschiedenen Vertretungen weltweit zu gewährleisten, stellt das SEM eine Liste mit Fragen zur Verfügung, anhand derer die Kenntnisse bewertet werden können. Es steht den Vertretungen jedoch frei, diese Fragen zu verwenden oder nicht.
![Schweizer Pass](https://www.swissinfo.ch/content/wp-content/uploads/sites/13/2018/11/a9b6e22ba5c72f43840891d5d29f4be6-203762447-data.jpg?ver=e27def62)
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Das SEM empfiehlt zudem, dass jeweils zwei Mitarbeitende der Schweizer Vertretung beim Gespräch anwesend sind.
Dies sei jedoch «aufgrund der Grösse und der verfügbaren Ressourcen in einigen Vertretungen nicht immer möglich», so die SEM-Sprecherin.
Die Antworten der gesuchstellenden Person werden im Befragungsbericht festgehalten, den die jeweilige Botschaft oder das jeweilige Konsulat dem SEM zum Entscheid vorlegt.
Da grundsätzlich die persönliche Anwesenheit bei der Anhörung verlangt wird, müssen Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, die in sehr grossen Ländern wie Kanada leben oder in denen es keine Schweizer Vertretung gibt, lange Reisen auf sich nehmen. «In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden», erklärt das SEM.
4. Kontakte mit Schweizerinnen und Schweizern pflegen
Die Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern werden unterschiedlich geprüft. Zum einen muss die antragstellende Person die Namen von «Referenzpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz» angeben.
Das SEM nimmt dann direkt Kontakt mit diesen Personen auf, welche die regelmässigen Aufenthalte und Kontakte bestätigen müssen. In der Regel verlangt das SEM die Namen von drei verschiedenen Personen.
Zum anderen müssen Gesuchstellende der Schweizer Vertretung Belege vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie regelmässige Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern unterhalten.
Dabei kann es sich um Familienangehörige oder Freunde in der Schweiz handeln, um Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer oder um Schweizer Organisationen im Ausland.
«Der Papierkram, um die engen Beziehungen zur Schweiz nachzuweisen, ist aufwendig. Sie fragen wirklich bei jeder Person nach, die man auf die Liste setzt», warnt Sandy Shirras, die unterdessen im Vereinigten Königreich lebt.
![Französisch-schweizerisches Paar mit dem roten Pass](https://www.swissinfo.ch/content/wp-content/uploads/sites/13/2023/05/a3cdd398199d733c52c5e4dd76a8cf35-einbuergerungsgesch_02-data.jpg?ver=d795a24e)
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5. Die öffentliche Ordnung respektieren
Die Schweizer Vertretung im Ausland muss sich vergewissern, dass «die antragstellende Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung» in ihrem Wohnsitzland respektiert. Zu diesem Zweck verlangt sie unter anderem einen Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate alt sein darf.
Wenn sich die Person in den letzten sechs Jahren in anderen Ländern aufgehalten hat, muss sie auch die entsprechenden Auszüge jener Länder vorlegen.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Finnland, kann dies sehr zeitaufwendig sein: «In unserem Wohnsitzland hat die Überprüfung des Strafregisters mehrere Monate gedauert», erinnert sich Mia Kankaanpaa.
Wichtig ist auch, dass man seinen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und keine Rückstände bei Steuern, Mieten, Unterhaltzahlungen oder Bussgeldern hat.
6. Achtung der Werte der Verfassung
Die Schweizer Vertretung prüft anhand einiger Fragen auch, ob die antragstellende Person die Werte der schweizerischen BundesverfassungExterner Link respektiert.
7. Beschäftigung und Sozialhilfe
Um in den Genuss der erleichterten Einbürgerung zu kommen, müssen die Ehefrauen und Ehemänner von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern «ausreichend stabile materielle Verhältnisse» nachweisen, damit sie «finanziell unabhängig» sind.
«Das Familienmodell hat keinen Einfluss auf das Einbürgerungsverfahren», schreibt das SEM. So kann auch eine Hausfrau oder ein Hausmann Schweizer oder Schweizerin werden.
Auch Arbeitslosigkeit ist kein Hindernis. Ein Ausschlusskriterium ist hingegen die Abhängigkeit von der Sozialhilfe des Aufenthaltslands.
8. Unterstützung der Familie
Schliesslich prüft die Schweizer Vertretung, ob «das Familienleben der gesuchstellenden Person die schweizerischen Verfassungswerte respektiert».
Die Person darf etwa ihre Kinder nicht vom öffentlichen Leben fernhalten oder sie zwangsverheiraten. Zudem darf sie ihre Ehepartnerin oder ihren Ehepartner nicht unterdrücken.
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Schweizer Staatsbürger:in werden
Verfahren und Fristen
Nicht alle Formulare, die für ein Einbürgerungsgesuch benötigt werdenExterner Link, sind im Internet abrufbar. Wenden Sie sich deshalb zuerst an die Schweizer Vertretung in Ihrem Wohnsitzland.
Da die Formulare nicht für alle Gesuchtypen identisch sind, geht das SEM davon aus, dass auf diese Weise Fehler und damit Mehraufwand für die gesuchstellende Person und die Verwaltung vermieden werden können.
Sobald die Vertretung im Besitz aller vollständig ausgefüllten Formulare und aller in eine schweizerische Landessprache übersetzten Dokumente ist, lädt sie die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zu einem persönlichen Gespräch ein, bei dem die Sprachkenntnisse und die Kenntnisse über die Schweiz beurteilt werden.
Nach Einreichung des Gesuchs hat die Schweizer Vertretung 12 Monate Zeit, um das Dossier an das SEM weiterzuleiten. Das SEM wiederum entscheidet in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Prüfungsberichts.
Ist das SEM der Ansicht, dass es zu bestimmten Aspekten des Gesuchs genauere Informationen benötigt, kann es die Auslandvertretung auffordern, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen.
Der Entscheid wird anschliessend dem Heimatkanton der schweizerischen Ehegattin oder des schweizerischen Ehegatten zugestellt. Der Kanton kann innert 30 Tagen Einsprache erheben.
Wird keine Beschwerde eingereicht, wird der Einbürgerungsentscheid über die Schweizer Vertretung eröffnet.
Mehrere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer berichten jedoch von schnelleren Verfahren. Für Marc Tasse aus Kanada «dauerte das Einbürgerungsverfahren rund acht Monate, ohne dass es irgendwelche Hindernisse gab».
Während die Schweiz das Doppelbürgerrecht zulässt, ist dies nicht in allen Ländern der Fall. In diesen Fällen kann der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zum Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit führen.
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Beschwerden und Nichtigerklärungen
Rund 15% der in den Jahren 2020 bis 2023 eingereichten Gesuche um erleichterte Einbürgerung wurden gemäss SEM abgelehnt. In einem solchen Fall kann der Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Das Migrationsamt kann eine Einbürgerung innerhalb von acht Jahren nach deren Erteilung für nichtig erklären, falls sich herausstellt, dass die gesuchstellende Person falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat.
Kosten
Zu den negativen Aspekten gehören laut mehreren Aussagen die Kosten für die Antragstellung und das bürokratische Verfahren.
«Es gibt keine Möglichkeit, sich über den Stand des Antrags zu informieren», bemängelt etwa Antoine Belaieff, ein Schweizer, der in Kanada lebt.
Das SEM erhebt Verfahrenskosten von 600 Schweizer Franken. Dazu kommen die Kosten der Schweizer Vertretung, die 75 Franken pro halbe Stunde verrechnet. Bei «einfachen» Fällen rechnet das SEM mit einem Aufwand von rund dreieinhalb Stunden für die Vertretung.
Ein Standardverfahren kostet also knapp 1200 Franken. Hinzu kommen die Reisekosten für die persönliche Vorsprache und allfällige Gebühren, die das kantonale Zivilstandsamt für die Überprüfung ausländischer Dokumente verlangt. Letztere sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Das SEM führt ein Pilotprojekt für einen SelbsttestExterner Link durch, bei dem nach Beantwortung einer Reihe von Fragen das Antragsformular für die erleichterte Einbürgerung online heruntergeladen werden kann.
Editiert von Samuel Jaberg, Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub
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