Verlust der Staatsangehörigkeit: eine Ungerechtigkeit für Schweizerinnen und ihre Kinder
Bis 1952 verlor jede Schweizerin, die einen Ausländer heiratete, ihre Staatsangehörigkeit. Diese «Heiratsregel» hatte vor allem während des Zweiten Weltkriegs für Tausende von Frauen verheerende, ja sogar tödliche Folgen. Und trotz mehrerer Gesetzesrevisionen seit 1953 dauert die Ungerechtigkeit an, insbesondere für die Nachkommen dieser Schweizerinnen.
Erfahren Sie mehr darüber, was vor 1952 geschah:
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Über die Nachwirkungen, die bis heute nachhallen:
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Schweizer Pass: Diskriminierung von Frauen hallt bis heute nach
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