Welche Faktoren sollten bei der Vererbung des Schweizer Bürgerrechts im Ausland berücksichtigt werden?
Das Schweizer Bürgerrecht kann im Ausland auch über Generationen hinweg vererbt werden. Voraussetzung ist die Meldung bei Schweizer Vertretung oder der Eintrag im schweizerischen Personenstandsregister bis zum 25. Lebensjahr.
Sollte es eine Grenze für die Weitergabe des Schweizer Bürgerrechts geben? Etwa indem das Bürgerrecht nach einer bestimmten Anzahl von Generationen oder einer bestimmten Dauer des Aufenthalts im Ausland nicht mehr vererbt werden kann?
Oder ist die heutige Praxis zu streng und die Meldung sollte auch nach dem 25. Lebensjahr noch möglich sein?
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