Überraschend klares Votum für den bilateralen Weg
Mit 60% Ja haben die Stimmenden die Erweiterung und Fortführung der Personenfreizügigkeit weit klarer als erwartet gutgeheissen. Zum 5. Mal in Serie hat das Volk nun Ja gesagt zum bilateralen Weg. Damit ist der Auftrag an die Regierung klar.
Trotz Wirtschaftskrise und Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt fiel das Ja am Wochenende deutlicher aus als im September 2005, also mitten im wirtschaftlichen Boom. Damals sagten 56% der Stimmenden Ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die ehemaligen Oststaaten.
Das Ja ist ein eindeutiger Auftrag an die Regierung, den bilateralen Weg mit der EU weiter zu führen. Das Volk wollte offensichtlich keine zusätzliche Baustelle in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU riskieren. Ein Nein hätte nur schwer abschätzbare Folgen gehabt und die Beziehungen destabilisiert.
Eine Rolle hat sicher auch die Erinnerung an das Vakuum nach dem Nein der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1992 gespielt. Bis das erste Paket bilateraler Verträge unterschriftsreif war, dauerte es sieben Jahre, obwohl die EU damals lediglich 15 Staaten umfasste.
In der Abstimmungskampagne gingen die Wellen hoch. Ein Vergleich zwischen den Umfragen und dem effektiven Resultat zeigt, dass sich die Argumente der Befürworter durchgesetzt haben. Die meisten der laut den Umfragen noch Unentschlossenen haben schliesslich ins Ja-Lager gewechselt.
Für stabile Beziehungen
Im Gegensatz zu früheren Europa-Abstimmungen fehlte diesmal auf Seiten der Befürworter und der Gegner ein Schlüsselargument. Das zeigten die Umfragen deutlich. Durchgesetzt hat sich schliesslich die Argumentation der Befürworter, wonach die Personenfreizügigkeit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärke. Diese sei auf stabile Beziehungen mit der EU und deren Markt von 700 Millionen Bewohnern angewiesen.
In den wirtschaftlich starken Kantonen des Mittelandes und in den grossen Städten fiel der Ja-Stimmen-Anteil deutlicher aus, als im schweizerischen Schnitt. Nein gesagt haben lediglich der Kanton Tessin, die Innerschweizer Kantone Schwyz und Glarus sowie der Halbkanton Appenzell Ausserrhoden, also eher strukturschwache Kantone.
Pragmatischer Entscheid
Die Gegner zielten vor allem auf irrationale Ängste, vermischten geschickt die Frage der Personenfreizügigkeit mit der Migrations- und Asylproblematik und warnten vor einer Plünderung der Sozialwerke. Zudem kritisierten sie, dass das Parlament die Fortführung der bestehenden Personenfreizügigkeit und deren Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien zu einem Paket verschnürt hatte.
In der Tat hat die Paketlösung nicht dem Demokratieverständnis vieler Schweizerinnen und Schweizer entsprochen. Das Argument der Befürworter, die EU dulde keine Diskriminierungen ihrer Mitgliedsländer, ein Paket zu machen sei deshalb die ehrlichere Lösung gewesen, war nicht leicht zu vermitteln. Dennoch haben sich viele Gegner der Paketlösung nun pragmatisch verhalten und gewichteten den bilateralen Weg höher als die Ungewissheit nach einem Nein zum gesamten Paket.
Beziehungen bleiben ein Thema
Für die Regierung ist das Ja ein verbindlicher Auftrag, den bilateralen Weg weiter fortzuführen. Dabei ist klar, dass dieser nicht einfacher, sondern steiniger werden wird. Dies nicht nur, weil heute 27 und nicht mehr lediglich 15 Staaten am Verhandlungstisch sitzen und ihr Einverständnis zu einem Vertrag geben müssen, sondern auch, weil sich die Schweiz zunehmend gezwungen sieht, in verschiedenen Bereichen EU-Recht sogenannt autonom nachzuvollziehen.
Dass die Schweizerische Volkspartei (SVP), deren Wirtschaftsflügel die Vorlage unterstützte, auch in Zukunft jede europapolitische Vorlage bekämpfen wird, hat sie mit Verweis auf mögliche EU-Beitrittskandidaten aus dem Balkan bereits angekündet. Das Lager der Linken und Grünen will hingegen den Beitritt der Schweiz zur EU thematisieren, während dem die politische Mitte auf den bilateralen Weg setzt.
swissinfo, Andreas Keiser
Nach dem Ja tritt die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf Bulgarien und Rumänien in den nächsten Monaten in Kraft, sobald auch Brüssel grünes Licht gegeben hat.
Dann beginnt eine siebenjährige Übergangsfrist, in der der Personenverkehr mit den beiden Staaten schrittweise eingeführt wird.
Nach Ablauf der sieben Jahre könnte die Schweiz weitere drei Jahre lang eine «Ventilklausel» anrufen, sollte die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien unerwünscht stark sein.
Inländische Arbeitskräfte haben während der Übergangsfrist bei der Anstellung vor bulgarischen und rumänischen Vorrang. Vor jeder Anstellung werden zudem Lohn- und Arbeitsbedingungen von den Schweizer Behörden kontrolliert.
Das bisher auf sieben Jahre befristete und nun auf 27 EU-Länder erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen gilt jetzt unbefristet weiter.
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