Ultrareiche bekommen in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung
Zwischen 146'000 und 420'000 Franken Steuern zahlen wohlhabende Ausländer aus Drittstaaten, um in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Seit 2008 haben laut einer Recherche des Westschweizer Fernsehens RTS 653 Personen von einer Ausnahmeregelung profitiert.
Die Vermögenden lassen sich nieder dank einer ausgehandelten jährlichen Pauschalbesteuerung, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Am meisten der sogenannten «goldenen Visa» erhalten Russen und Russinnen, die etwa 30% der erteilten Aufenthaltsgenehmigungen ausmachen.
Auch bei Bürgern und Bürgerinnen aus der Türkei, China, der Ukraine und den Golfstaaten ist die Schweizer Pauschalbesteuerung beliebt.
>> Sehen Sie sich die SRF-Sendung «10vor10» vom 17.08.2016 an: Kanton Zug lockt reiche Russen mit Sonderbewilligungen
Anstieg der Gesuche seit dem Lockdown
Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie und den Lockdowns haben sich Millionäre auf der ganzen Welt an Beratungsfirmen gewandt, um Aufenthaltsgenehmigungen zu erwerben. Sie versuchen, der Epidemie oder der versagenden Gesundheitsinfrastruktur ihres Landes zu entkommen.
«Die Schweiz ist der Rolls-Royce unter den Destinationen. Die Welt wird immer unsicherer. Diese reichen Ausländer suchen nach einem Plan B. Sie wollen auch ein Land mit einer guten Gesundheitsinfrastruktur», erklärt Enzo CaputoExterner Link, ein Anwalt aus Zürich, der sich auf goldene Visa und Pauschalbesteuerung spezialisiert hat.
«Gekaufte» B-Aufenthaltsbewilligungen
«Indirekt kaufen diese Menschen ihre Aufenthaltserlaubnis. Aber ist Geld das richtige Kriterium für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen? Eigentlich sollte es die Beziehung zum Land sein», sagt Martin Hilti, Direktor der NGO Transparency International in Bern.
>> Hören Sie sich die SRF-Sendung «Echo der Zeit» vom 01.11.2018 an: Reiche in der Schweiz willkommen
Die Bedingungen für diese Ausnahmebewilligung sind jedoch streng. Über die finanziellen Beträge hinaus, welche die Sendung Mise au point von Radio Télévision Suisse (RTS) öffentlich machte, muss der Begünstigte mindestens sechs Monate pro Jahr in der Schweiz leben. Er oder sie darf in der Schweiz keiner lukrativen Tätigkeit nachgehen. Dank B-Bewilligung dürfen die Personen sich jedoch frei im Schengen-Raum bewegen.
Steuern in der Höhe von 146’000 bis 415’000 Franken
Die Redaktion von Mise au Point hat bei den französischsprachigen Kantonen die Beträge nachgefragt. Demgemäss ist die Pauschalsteuer – und damit die Aufenthaltsbewilligung B – im Kanton Jura am günstigsten. Ein unverheirateter Ausländer aus einem Drittstaat muss mindestens 146’816 Franken Steuern zahlen. Es folgen Neuenburg (190’000), Freiburg (209’000) und das Wallis (287’882). Genf und Waadt verlangen mit 312’522 respektive 415’000 Franken Steuern am meisten.
Genf ist der Kanton, der seit 2015 die meisten B-Bewilligungen an nichteuropäische wohlhabende Personen erteilt hat (58). Die Waadt (24) und das Wallis (16) folgen an zweiter und dritter Stelle.
Wenn man Personen aus EU-Staaten mitzählt, wurden Ende 2018 in der Schweiz 4557 Personen pauschal besteuert. Die Pauschalbesteuerten spülen jährlich 821 Millionen Franken in die Steuerkassen. Trotz verschärften Bedingungen für die Pauschalbesteuerung stiegen die Einkünfte zwischen 2014 und 2018 um 100 Millionen Franken.
>> Hören Sie sich die SRF-Sendung «Heute um Vier» vom 02.06.2017 an: Weniger Pauschalbesteuerte bezahlen mehr
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