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Einwanderung in die Schweiz

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Anteilen an ausländischen Einwohner:innen. Die gesunde Wirtschaft und die Einführung des freien Personenverkehrs ziehen viele Arbeitskräfte an. Der hohe Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz liegt aber auch an den strengen Einbürgerungs-Richtlinien.

Ist es schwierig, in die Schweiz einzuwandern?

Die Einwanderung in die Schweiz erfordert ein Langzeitvisum, das je nach Zweck des Aufenthalts variiert, beispielsweise für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.

Alle ausländischen Staatsangehörigen, einschliesslich Bürger:innen aus der EU/EFTA, müssen bei der Migrationsbehörde ihres gewählten Kantons eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Diese Bewilligung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft eingeholt werden. Die erste Aufenthaltsbewilligung ist in der Regel ein Jahr gültig und kann jährlich verlängert werden.

Die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) ist nach fünf oder zehn Jahren kontinuierlichen Aufenthalts erhältlich.Externer Link Die Schweiz vergibt keine Aufenthaltsbewilligungen allein aufgrund von Immobilienbesitz, weshalb Ausländer:innen vor dem Immobilienkauf eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen müssen.

Visumoptionen für Einwanderung in die Schweiz

Wer in die Schweiz ziehen möchte, muss ein Langzeitvisum beantragen. Die häufigsten Arten sind das Schweizer Arbeitsvisum für nicht-EU/EFTA-Bürger:innen, das Familienzusammenführungsvisum für Ehepartner:innen und abhängige Familienmitglieder von Schweizer Einwohner:innen sowie das Studienvisum für Studierende, die an Schweizer Hochschulen eingeschrieben sind.

Eine Aufenthaltsbewilligung ist obligatorisch bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten und wird von den kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden ausgestellt. Dies ist gilt für alle, die in die Schweiz einwandern möchten.

Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

Jeder der 26 Kantone in der Schweiz hat eigene Regelungen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen. Ausländische Staatsangehörige, einschließlich EU/EFTA-Bürger, müssen sich beim zuständigen kantonalen Amt anmelden.

Die Bearbeitungszeiten variieren, weshalb sich Antragsteller:innen auf mögliche Verzögerungen einstellen sollten. Die erforderlichen Dokumente hängen von der Nationalität, dem Visumtyp und dem Aufenthaltsstatus ab.

EU/EFTA-Bürger:innen müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft anmelden, wenn sie länger als 90 Tage bleiben möchten.

Die L-Bewilligung ist eine kurzfristige Aufenthaltsbewilligung, gültig für ein Jahr und verlängerbar für bis zu drei Jahren. Die B-Bewilligung ist eine erneuerbare einjährige Aufenthaltsbewilligung, häufig verbunden mit einem Arbeitsvertrag.

Die C-Bewilligung wird nach 10 Jahren Aufenthalt vergeben, für bestimmte Nationalitäten bereits nach fünf Jahren, und ermöglicht die Niederlassung für jene, die dauerhaft in die Schweiz einwandern möchten.

Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit

Die Schweizer Wirtschaft bevorzugt qualifizierte Arbeitskräfte, besonders in den Bereichen Bankwesen, Pharmaindustrie, IT und Ingenieurwesen. Kenntnisse einer Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) verbessern die beruflichen Aussichten, wobei Englisch in internationalen Unternehmen weit verbreitet ist.

Schweizer Arbeitgeber legen Wert auf formelle Qualifikationen und relevante Berufserfahrung. Netzwerke, insbesondere über Plattformen wie Linkedin, können die Chancen auf eine Beschäftigung erhöhen. Die Schweiz weist eine niedrige Arbeitslosenquote und eine hohe Work-Life-Balance auf, was sie für potenzielle Einwanderer und Einwanderinnen attraktiv macht.

Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft

Es gibt zwei Hauptwege zur Schweizer Staatsbürgerschaft: die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Die ordentliche Einbürgerung verlangt 10 Jahre Aufenthalt, eine gültige C-Bewilligung und den Nachweis der Integration.

In einem Test muss bewiesen werden, dass man eine Landessprache beherrscht, im Arbeitsmarkt integriert ist und am sozialen Leben teilnimmt.

Die erleichterte Einbürgerung steht Ehepartner:innen und Kindern von Schweizer Bürgern sowie bestimmten Staatenlosen offen und hat reduzierte Aufenthaltsanforderungen.

Die Schweizer Staatsbürgerschaft ermöglicht Rechte wie Wahlrecht, Kandidatur für öffentliche Ämter und in den meisten Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit.

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Jeder Mensch kann in der Schweiz Asyl beantragen. Das Verfahren kann jedoch langwierig und umständlich sein.

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Kulturelle Integration und Sprachanforderungen für die Einwanderung in die Schweiz

Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen die Bewerber:innen nachweisen, dass sie nach ihrer Einwanderung in die Schweiz in die Gesellschaft integriert sind, eine der Landessprachen beherrschen und über Kenntnisse der Schweizer Geschichte und Kultur verfügen.

Ein einjähriger Aufenthalt in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt als zwei Jahre für die Wohnsitzanforderung. Die Einbürgerungsgesuche werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene geprüft. Dies ist ein wesentlicher Teil des Verfahrens für diejenigen, die in die Schweiz einwandern möchten.

Was brauchen Deutsche, um in die Schweiz einzuwandern?

Deutsche Staatsbürger:innen können für bis zu 90 Tage ohne Visum in die Schweiz einreisen. Für längere Aufenthalte ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die bei der Anmeldung in der Gemeinde beantragt werden muss.

In der Schweiz profitieren Deutsche von der Personenfreizügigkeit der EU, was den Umzug erleichtert. Neue Einwohner müssen innerhalb von drei Monaten eine schweizerische Krankenversicherung abschliessen.

Arbeitsgenehmigungen sind nicht notwendig, jedoch ist eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen Pflicht. Die Schweiz bleibt ein beliebtes Ziel dank ihrer hohen Lebensqualität und stabilen Wirtschaft für ausländische Arbeitskräfte. Allerdings müssen sich Interessierte auf hohe Lebenshaltungskosten und strikte Einwanderungsregeln einstellen.


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