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Grosse Parlamentskammer sagt Ja zu Entschädigungen

Guido Fluri, der Schweizer Unternehmer, der die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen" ins Rollen gebracht hat, verfolgt die Debatte im Parlament. Keystone

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) hat dem indirekten Gegenvorschlag der Regierung zur sogenannten Wiedergutmachungs-Initiative am Mittwoch deutlich zugestimmt. Stillschweigend abgelehnt wurde die Initiative selber. Der Entscheid der Kleinen Kammer steht noch aus.

Die Wiedergutmachungs-Initiative nimmt auf ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte Bezug, als zahlreiche Kinder aus ärmlichen Verhältnissen, Waisen oder Scheidungskinder fremdplatziert und dabei nicht nur vernachlässigt, sondern auch für Zwangsarbeit, ja sogar für medizinische Experimente missbraucht wurden. Viele dieser sogenannten Verdingkinder wurden gedemütigt, misshandelt oder auch sterilisiert. 

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Nach einer zweitägigen, zum Teil sehr emotional geführten Debatte hat sich eine deutliche Mehrheit der Parlamentarier der grossen Kammer für ein Gesetz ausgesprochen, das die Zahlungen zur Wiedergutmachung ermöglicht. Die Initianten hatten zuvor in Aussicht gestellt, ihr Volksbegehren zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag von beiden Räten angenommen werde.

Mit dem Gesetz könnte den Betroffenen – angesichts des hohen Alters vieler Opfer – schneller geholfen werden als mit der Initiative, hiess es im Nationalrat.

Die Wiedergutmachungs-Initiative verlangt Zahlungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Die Höhe der Wiedergutmachung soll sich nach dem erlittenen Unrecht richten. Mit dem Gegenvorschlag stünden 300 Millionen Franken zur Verfügung, und alle Opfer würden den gleichen Betrag erhalten – wie viel genau, hängt von der Anzahl der bewilligten Gesuche ab.

Den tieferen Gesamtbetrag begründet der Bundesrat (Regierung) damit, dass er von einer tieferen Opferzahl ausgeht als die Initianten. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten auf 12’000 bis 15’000. Damit würde jedes Opfer 20’000 bis 25’000 Franken erhalten. Der Nationalrat will die Leistung auf 25’000 Franken begrenzen.

Hier sind einige Schlüsselereignisse der letzten 35 Jahre

1981: Nach der Ratifizierung der europäischen Menschenrechts-Konvention setzt die Schweiz der Administrativhaft, der Verletzung des Fortpflanzungsrechts (Zwangskastrationen und -abtreibungen) und der zwangsweisen ausserfamiliären Platzierung ein Ende.

1999: Die Parlamentarische Initiative «Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen»Externer Link wird eingereicht.

2009: Die Parlamentarische Initiative «Moralische Wiedergutmachung für administrativ versorgte Jugendliche»Externer Link wird eingereicht.

2009 – 2013: Die Wanderausstellung «Gestohlene Kindheit – Verdingkinder reden»Externer Link zeigt 300 Zeugenaussagen und Fotos in der ganzen Schweiz.

2011: Die Parlamentarische Initiative «Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen»Externer Link und die Interpellation «Verdingkinder: Historische Aufarbeitung und Entschuldigung»Externer Link werden eingereicht.

April 2013: Justizministerin Simonetta Sommaruga entschuldigt sich im Namen der Eidgenossenschaft bei den Opfern und schafft einen Runden Tisch.

März 2014: Das Parlament heisst das «Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen» gut, lanciert ein Forschungsprojekt und garantiert den Opfern Einsicht in ihre Dossiers.

Juli 2014: Der Runde TischExterner Link schafft einen Soforthilfe-Fonds für die Opfer. Bis heute kamen rund 650 Anfragen herein, von denen 450 geprüft wurden und 400 Personen Zahlungen im Umfang von 3 Millionen Franken erhalten haben, das heisst, etwa 8000 Franken pro Opfer.

Dezember 2014: Die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen», welche die Schaffung eines Fonds von 500 Millionen Franken fordert und von 110’000 Personen unterzeichnet wurde, wird bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Januar 2015: Die Regierung anerkennt das Prinzip einer Wiedergutmachung und kündigt bis im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-InitiativeExterner Link an.

27. April 2016: Der Nationalrat stimmt einem Gegenvorschlag der Regierung zur «Wiedergutmachungs-Initiative» zu, wonach die Opfer Entschädigungen zwischen 20’000 und 25’000 Franken erhalten sollen.  

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(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)

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