Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen
Illustration Suizidbeihilfe

Breiter Konsens: Warum Suizidbeihilfe in der Schweiz normal ist

In der Schweiz gilt der assistierte Suizid als legitime Option am Lebensende – und steht auch Ausländer:innen offen. Der "Sterbetourismus" boomt.

Im Sommer 2021 nahm sich Yoshi aus Japan mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation Lifecircle, die im Kanton Basel-Landschaft angesiedelt ist, das Leben. Eine SWI swissinfo.ch-Journalistin begleitete ihn in den letzten drei Tagen seines Lebens.

Mehr
yoshi s hand

Mehr

Yoshi reist in die Schweiz und stirbt

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Ein Mann aus Japan reist in die Schweiz, um zu sterben. Wir haben ihn bei seiner letzten Reise begleitet. Das ist seine Geschichte.

Mehr Yoshi reist in die Schweiz und stirbt

Der Artikel über Yoshi löste bei unseren Leser:innen in der ganzen Welt viele unterschiedliche Reaktionen aus. Zahlreiche, auch in seinem Heimatland Japan, wo die Sterbehilfe verboten ist, unterstützten Yoshis Entscheidung. Einige aber fanden, dass Suizid nicht erlaubt sein sollte, insbesondere aus religiösen Gründen.

Mehr

Die Sterbehilfe wird in der Schweiz immer breiter akzeptiert. Jedes Jahr scheiden hier mehr als 1500 Menschen durch Sterbehilfe aus dem Leben. Auch die Zahl der bei Sterbehilfeorganisationen registrierten Personen nimmt zu. Im Jahr 2023 hatte Exit, die grösste Organisation, mehr als 167’000 Mitglieder.

Die Freitod-Begleitung ist in der Schweiz zum Beruf geworden. Freitod-Begleiter:innen unterstützen Sterbewillige, in dem sie ihnen auch die tödlichen Medikamente reichen. Bei Exit sind oft Rentnerinnen und Rentner in dieser Funktion tätig.

Mehr
Rollstuhl

Mehr

Die Sterbehelfer – was sind sie für Menschen?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz ist Freitod-Begleitung ein Beruf. Sie reichen Sterbewilligen tödliche Medikamente und bleiben bis zum letzten Atemzug in ihrer Nähe.

Mehr Die Sterbehelfer – was sind sie für Menschen?

«In der Schweiz wissen wir, dass uns diese Möglichkeit offensteht, wenn wir sie brauchen», sagt Ethik-Professorin Samia Hurst-Majno von der Universität Genf. «Viele Menschen beruhigt das, auch wenn sie nie davon Gebrauch machen werden.»

Volksabstimmungen und Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung hinter der Suizidbeihilfe steht. Nachdem die Zürcher Bevölkerung sich 2011 wuchtig gegen eine Einschränkung der Suizidhilfe ausgesprochen hatte, verzichtete die Schweizer Regierung kurz danach darauf, die organisierte Suizidhilfe national zu regulieren. Obwohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Schweiz wegen ihrer zu wenig klaren Rechtslage gerügt hatte.

Hurst-Majno sieht eine mögliche Erklärung dafür, dass die Schweizer Gesetzgebung zum assistierten Suizid bereits seit langem besteht und dadurch in der Bevölkerung das Vertrauen wachsen konnte, dass es dabei nicht zu Missbräuchen kommt.

Mehr
Ein Betagter im Rollstuhl

Mehr

Warum die Schweiz die Suizidhilfe nicht regulieren will

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Der Kanton Neuenburg verlangt eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfeorganisationen und des assistierten Suizids. Der Vorschlag wird scheitern.

Mehr Warum die Schweiz die Suizidhilfe nicht regulieren will

Anfangs des 20. Jahrhunderts entkriminalisierte die Schweiz – wie viele andere Länder – den Suizid. «Wenn der Suizid ein Verbrechen ist, dann ist die Suizidhilfe eine Mittäterschaft», erklärt Hurst-Majno. «Ohne Verbrechen fällt aber auch die Mittäterschaft weg.»

Laut dem schweizerischen Strafgesetz ist es nicht strafbar, einem anderen Menschen beim Sterben zu helfen, solange kein selbstsüchtiges Motiv vorliegt.

Mehr

Debatte
Gastgeber/Gastgeberin Kaoru Uda

Inwieweit sollte die Beihilfe zum Suizid für Menschen, die ihr Leben beenden wollen, legal möglich sein?

Die Schweiz hat die Sterbehilfe in den 1940er-Jahren legalisiert. Über 1000 Schwerstkranke oder Behinderte beenden hier jedes Jahr ihr Leben.

74 Likes
315 Kommentare
Diskussion anzeigen

Auf dieser Grundlage wurde Artikel 115 im StrafgesetzbuchExterner Link erstellt. Daraufhin wurde im Jahr 1982 die Organisation Exit gegründet. Die Zahl von Organisationen wie Dignitas und Lifecircle wuchs.

In den meisten Ländern dagegen sind aktive Sterbehilfe oder der assistierte Suizid noch immer verboten. Die Schweiz ist eines der ganz wenigen Ländern, in denen auch Ausländer:innen den assistierten Suizid in Anspruch nehmen können. Deshalb hat sich ein «Sterbetourismus» entwickelt: Ausländer:innen kommen zum Sterben in die Schweiz.

Laut Dignitas, der wohl international bekanntesten Organisation, hatten 2023 über 90% der Mitglieder ihren Wohnsitz im Ausland.

Mehr
Frau im Rollstuhl blickt zu einem Fenster hinaus

Mehr

Entscheid im Sterbezimmer

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Diesen Sommer kam die Japanerin Aina in die Schweiz, um assistierten Suizid zu begehen. Doch im letzten Moment entschied sie sich anders.

Mehr Entscheid im Sterbezimmer

Lifecircle und Dignitas gehen sogar so weit, sich in anderen Ländern für die Legalisierung des assistierten Suizids einzusetzen. Sei es mit Musterprozessen, Eingaben in Vernehmlassungsverfahren, Lobbying, Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.

Ihre Vision: Sterbehilfe soll eines Tages weltweit legal sein, so dass niemand mehr dafür in die Schweiz reisen muss. «Sterbebegleitung ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, wann, wo und wie sie oder er sterben möchte,» sagt Erika Preisig, Präsidentin von Lifecircle im Interview mit SWI swissinfo.ch. 

Mehr
Erika Preisig

Mehr

«Ich will niemanden umbringen»

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Erika Preisig, Ärztin und Präsidentin einer Sterbehilfe-Organisation, hat Menschen, darunter auch aus dem Ausland, beim Sterben geholfen.

Mehr «Ich will niemanden umbringen»

Der assistierte Suizid in der Schweiz braucht einen medizinischen Eingriff. Eine Person, die einen assistierten Suizid wünscht, muss von einem Arzt beraten werden und benötigt für die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital eine ärztliche Verschreibung.

Es hat sich jedoch eine neue Form der Sterbehilfe entwickelt, die den medizinischen Eingriff so weit wie möglich ausschliesst. Der erste Tod durch die Suizidkapsel «Sarco» fand im September 2024 in Schaffhausen statt.

Die Behörden und die Organisation von Sarco sind sich jedoch uneins über die Legalität der Kapseln. Die Polizei hat im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid durch Sarco mehrere Personen in Gewahrsam genommen.

Mehr
Sarco Kapsel

Mehr

Suizidkapsel Sarco: Erster Todesfall und Verhaftungen in der Schweiz

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Schweizer Landesregierung qualifizierte die umstrittene Suizidkapsel “Sarco“ diese Woche als nicht rechtskonform. Heute wurde bekannt: Die Kapsel wurde in der Schweiz bereits eingesetzt.

Mehr Suizidkapsel Sarco: Erster Todesfall und Verhaftungen in der Schweiz

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft