Werner K. Rey ist frei
Der bankrotte Financier Werner K. Rey ist am Mittwoch (14.06.) aus dem Regionalgefängnis Bern entlassen worden. Rey habe die Strafe vollständig verbüsst und sei deshalb entlassen worden.
Der Kassationshof des Kantons Bern beurteilte die erstinstanzlich gefällte Strafe von vier Jahren Zuchthaus als angemessen.
Der Kassationshof des Kantons Bern fällte das Urteil gegen Rey laut Mitteilung im schriftlichen Verfahren. Er bestätigte das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts in den wesentlichen Punkten und verwarf die dagegen erhobenen Einwände grösstenteils. Wie in erster Instanz wurde Rey auch vom Kassationshof des versuchten Betrugs, der Urkundenfälschung sowie des betrügerischen Konkurses schuldig erklärt.
Im Unterschied zum Wirtschaftsstrafgericht, das Rey in je zwei Fällen der Urkundenfälschung und des betrügerischen Konkurses schuldig erklärt hatte, wird Rey gemäss Urteil des Kassationshofes nur in einem Fall wegen Urkundenfälschung, aber in drei Fällen wegen betrügerischen Konkurses verurteilt. Wiederum wie die Erstinstanz befand der Kassationshof Rey des versuchten Betruges im Fall Inspectorate AG für schuldig und sprach ihn von derselben Anschuldigung im Fall Omni Holding AG frei.
Die erstinstanzlich gefällte Strafe von vier Jahren Zuchthaus wurde vom Kassationshof als angemessen erachtet und bestätigt. Werner K. Rey habe die Strafe unter Berücksichtigung der Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft bereits vollständig verbüsst. Er sei deshalb bedingungslos auf freien Fuss gesetzt worden.
Über das neueste Verfahren auf den Bahamas und dessen Bedeutung verfügt der Kassationshof über keine näheren Kenntnisse. Mit dem den Prozess leitenden Oberrichter in Nassau sei vereinbart worden, dass ein allfälliges Urteil Berücksichtigung finden würde, wenn dieses bis Ende Mai gefällt werden sollte. Dies ist gemäss Mitteilung nicht der Fall gewesen.
Noch vor wenigen Tagen erklärte Staatsanwalt Beat Schnell, dass sein Ziel weiterhin eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs sei. Schnell weilt derzeit in Sachen Rey auf den Bahamas und war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Dort ist eine weitere Einsprache Reys gegen seine damalige Auslieferung hängig. Rey macht darin geltend, er sei in der Schweiz wegen Delikten angeklagt worden, die nicht in der Auslieferungsverfügung aufgelistet waren.
Anklage wie Verteidigung können den Entscheid des Kassationshofs mit einer Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht weiter ziehen. Die Verteidigung hat zusätzlich die Möglichkeit einer staatsrechtlichen Beschwerde.
swissinfo und Agenturen
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