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«Es fehlt die Möglichkeit, präventiv gegen Terrorismus vorzugehen»

Jacqueline de Quattro. Keystone / Anthony Anex

Nur als letztes Mittel könne die Polizei präventive Massnahmen gegen eine potenziell gefährliche Person ergreifen, sagen Befürworter des neuen Anti-Terror-Gesetzes. Die liberale Abgeordnete Jacqueline de Quattro unterstützt die Vorlage, die am 13. Juni zur Abstimmung kommt.

Hausarrest, Meldepflicht bei einer Behörde, Kontakt- und Ausreiseverbote: Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gibt der Polizei zusätzliche Mittel an die Hand, um präventiv gegen Personen vorzugehen, die als gefährlich gelten, aber nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sind.

Regierung und Parlament nahmen die Vorlage an, doch es wurde das Referendum ergriffen. Die Jungsozialisten, die Jungen Grünen und jungen Grünliberalen sowie die Piratenpartei und andere Organisationen haben 140’000 Unterschriften zusammenbekommen. Am 13. Juni stimmt die Stimmbevölkerung ab. Gegner des Gesetzes befürchten, es werde willkürlichen Verhaftungen Tür und Tor geöffnet.

Als Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats verteidigte Jacqueline de Quattro das Gesetz in der parlamentarischen Debatte. Die Politikerin der freisinnig-liberalen Partei FDP ist der Meinung, das Gesetz sei zum Schutz der Bevölkerung notwendig, da die Schweiz im vergangenen Jahr zwei dschihadistisch motivierte Angriffe erlebt hat: ein Mord in der Stadt Morges im Kanton Waadt und eine Messerattacke in der Stadt Lugano im Tessin.

swissinfo.ch: Hätte das neue Anti-Terror-Gesetz die Anschläge in Morges und Lugano verhindern können?

Jacqueline de Quattro: Vielleicht. Wenn wir diese beiden Angriffe in den Kontext setzen, sehen wir zwei Dinge. Erstens: Linker, rechter, nationalistischer und religiöser Extremismus ist überall auf dem Vormarsch, leider auch in der Schweiz. Dies schafft einen fruchtbaren Boden für Radikalisierung. Zweitens waren die Täter den Nachrichtendiensten oder der Polizei bereits bekannt. Es konnte jedoch nichts getan werden, bevor sie aktiv wurden. Die Möglichkeit, präventiv gegen Terrorismus vorzugehen, ist derzeit nicht gegeben.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Gefahr für die persönlichen Freiheitsrechte? Am 13. Juni stimmt die Schweiz über ein umstrittenes neues Anti-Terror-Gesetz ab.

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Im Übrigen gibt es diese Art von Massnahmen wie Kontakt- oder Ausreiseverbote bereits und sie haben sich insbesondere im Bereich des Hooliganismus und der häuslichen Gewalt bewährt.

swissinfo.ch: Das Referendumskomitee glaubt, dass die vage Formulierung des Gesetzes «jeden Bürger oder jede Bürgerin in eine terroristische Bedrohung verwandeln kann». Muss die Schweizer Bevölkerung besorgt sein?

Nein, sie sollte sich keine Sorgen machen, denn terroristische Aktivitäten sind in der Gesetzgebung klar definiert. Nach dem Nachrichtendienstgesetz handelt es sich um «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen».

Das Gesetz zielt also auf Personen ab, über die wir konkrete und aktuelle Hinweise haben, dass sie eine terroristische Handlung begehen könnten.

Das neue Gesetz wurde jedoch international stark kritisiert. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates hat auf die «Gefahr eines übermässigen und willkürlichen Eingriffs in die Menschenrechte» hingewiesen. Sollte die Schweiz dieser Kritik nicht Rechnung tragen?

Wir haben dem durch die Festlegung von Schutzmassnahmen Rechnung getragen. Es ist nur als letztes Mittel möglich, jemanden unter Hausarrest zu stellen. Das heisst, es müssen alle anderen Massnahmen versagt haben oder nicht eingehalten worden sein.

Darüber hinaus müssen konkrete und aktuelle Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer darstellt. Vage Zweifel sind nicht genug. Man kann sich nicht einfach sagen: «Ich finde, diese Person sieht fies aus, wir sollten sie im Auge behalten.»

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Einer der Hauptkritikpunkte am Gesetz ist die fehlende gerichtliche Kontrolle über polizeiliche Massnahmen. Braucht es für solche Massnahmen nicht die systematische Kontrolle eines Richters?

Ein Hausarrest muss immer durch das Gericht für Zwangsmassnahmen genehmigt werden. Andere Massnahmen, wie beispielsweise die Teilnahme an einem sozialpädagogischen Gespräch, sind keine freiheitsentziehenden Massnahmen und bedürfen daher nicht der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht kann jedoch jede angeordnete Massnahme auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen.

«In der Tat sind es junge Minderjährige, die der Radikalisierung am meisten ausgesetzt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie aktiv werden.»

Jacqueline de Quattro, FDP-Nationalrätin

Das Gesetz enthält Klauseln, die es erlauben, gegen Minderjährige vorzugehen. Stellt dies nicht einen Verstoss gegen die Rechte von Kindern dar?

Der Bundesrat hat Einschätzungen eingeholt. Uns wurde versichert, dass die Kinderrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte präventive Polizeimassnahmen gegen Kinder und Jugendliche nicht verbieten. Im Gegenteil, der Schutz der nationalen Sicherheit wird als legitimer Grund für die Einschränkung der Rechte von Minderjährigen genannt.

Die leichteren Massnahmen können ab einem Alter von 12 Jahren angewendet werden, der Hausarrest betrifft jedoch nur Jugendliche ab 15 Jahren. In der Tat sind es junge Minderjährige, die der Radikalisierung am meisten ausgesetzt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie aktiv werden.

Vor weniger als einem Jahr bereitete ein 14-Jähriger einen Terroranschlag mit Sprengstoff vor. Justiz- und Polizeiministerin Karin Keller-Sutter erwähnte den Fall in der Parlamentsdebatte. Er konnte in letzter Minute an der Ausführung der Tat gehindert werden. Diese jungen Menschen müssen vor sich selbst geschützt werden.

Sibilla Bondolfi

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