Organspende: Worüber die Schweiz am 15. Mai abstimmt
Wer nicht explizit Nein sagt, soll als Organspender:in gelten. Was sagen die Pro- und Kontra-Lager der so genannten Widerspruchslösung, über die die Schweiz am 15. Mai abstimmen wird?
Worum geht es?
Am 15. Mai entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über den indirekten Gegenvorschlag zur Organspende-InitiativeExterner Link. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass künftig alle Bürger:innen als Organspender:innen gelten, sofern sie sich nicht explizit dagegen entschieden haben. So sollen mehr Spenderorgane verfügbar werden. Derzeit ist es nur möglich, einer verstorbenen Person Organe zu entnehmen, wenn sie vor ihrem Tod ausdrücklich zugestimmt hat.
Warum soll die aktuelle Praxis geändert werden?
Die ursprüngliche Volksinitiative wurde 2019 von der Organisation Jeune Chambre Internationale (JCI), einem Zusammenschluss von Westschweizer Unternehmer:innen, eingereicht. JCI wollte ein sinnvolles Projekt auf die Beine stellen und entschied sich für dieses Thema, weil ein Freund der Präsidentin seit vielen Jahren auf eine Spenderniere wartete.
Mit der Unterstützung von Ärzt:innen, Politiker:innen und Verbänden sammelte die JCI die nötigen 100’000 Unterschriften. Ihre Initiative verlangt, dass im Gesetz verankert wird, dass eine verstorbene Person automatisch der Organspende zustimmt, sofern sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Ziel ist es, Leben zu retten und jahrelanges Warten auf ein Spenderorgan zu vermeiden.
Der Bundesrat erarbeite einen indirekten Gegenvorschlag, der in die gleiche Richtung zielt, aber die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbeziehen will. In diesem Sinne änderte er das Transplantationsgesetz. Weil das Initiativkomitee mit dem Vorschlag zufrieden war, zog es seinen Text zurück. Das Volk stimmt nun am 15. Mai über diesen Gegenentwurf ab.
Was würde das neue Gesetz ändern?
Heute gilt in der Schweiz für Organspenden das Prinzip der «ausdrücklichen Zustimmung»: Im Todesfall dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die Person zu Lebzeiten ihr Einverständnis gegeben hat, etwa, indem sie ihre Familie informierte, einen Spenderausweis besitzt oder ihren Willen in der Krankenakte festhielt. Wenn keine Information vorliegt, müssen die Angehörigen eine Entscheidung fällen. Diese musss den mutmasslichen Willen der Verstorbenen respektieren.
Das neue Gesetz will diese Logik umkehren und geht von der «mutmasslichen Einwilligung» aus: Grundsätzlich jede Person stimmt der Weiterverwendung ihrer Organe zu. Wenn sie dies nicht möchte, muss sie es zu Lebzeiten zum Ausdruck bringen. Wenn es keine klaren Hinweise auf ihren Willen gibt, können die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.
Wer hat das Referendum ergriffen?
Ein überparteiliches KomiteeExterner Link unter der Leitung einer Hebamme und SP-Stadträtin aus Biel sowie eines Arztes aus Winterthur sammelte die nötigen 50’000 Unterschriften, um die Gesetzesänderung an die Urne zu bringen. Das Komitee setzt sich aus Theolog:innen, Jurist:innen sowie Politiker:innen aus dem ganzen politischen Spektrum zusammen. Sie sind der Meinung, dass Schweigen nicht als Zustimmung angesehen werden sollte, insbesondere wenn es um das verfassungsmässig garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit geht. Unabhängig vom Kontext sind sie der Ansicht, dass für jeden medizinischen Eingriff ein ausdrückliches «Ja» erforderlich sein sollte.
Die Referendumsführer:innen befürchten Nachteile für Randgruppen oder Ausländer:innen, die möglicherweise nicht die notwendigen Schritte unternehmen können, um sich zu Lebzeiten gegen eine Organspende auszusprechen. Sie kritisieren auch den wachsenden Druck auf Angehörige, die eine Entscheidung treffen müssten, auch wenn sie den Willen der verstorbenen Person vielleicht nicht kennen. «Eine Ablehnung ihrerseits würde sofort als unsolidarisches Verhalten interpretiert werden», begründen sie in ihrem Positionspapier.
Bei der Abstimmung im Parlament lehnten die Mehrheit der SVP und einige Abgeordnete der Mitteparteien das neue Gesetz ab. Sie sind der Ansicht, dass die «mutmassliche Zustimmung» das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung nicht respektiert, religiöse oder ethische Erwägungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und Ungewissheit nicht als Zustimmung interpretiert werden darf.
Wer unterstützt den Entwurf?
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes wurde von einer überwältigenden Mehrheit des Parlaments unterstützt. Die Politiker:innen argumentierten, dass die Einführung der mutmasslichen Einwilligung die Zahl der Organspenden erhöhen und die Schweiz im europäischen Vergleich besser positionieren wird.
Viele verwiesen auf ein Paradoxon: Fast 75% der Schweizer Bevölkerung befürworten die Organspende, aber die Ablehnungsquote der Angehörigen liegt bei 60%. Oftmals entscheiden sich die Angehörigen aufgrund fehlender klarer Informationen gegen eine Organentnahme. Die Mehrheit des Parlaments ist der Ansicht, dass der Übergang zur mutmasslichen Zustimmung diese Tendenz umkehren und die Familien dazu ermutigen könnte, die Organspende grundsätzlich zu befürworten.
Der Gegenentwurf findet breite Zustimmung, gerade weil die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Ohne explizite Angabe können sie sich weiterhin gegen eine Organspende aussprechen, wenn sie denken, dass dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Ausserdem dürfen im Zweifelsfall oder wenn die Familie nicht erreichbar ist, keine Organe entnommen werden.
Der Bundesrat hat zudem angekündigt, dass ein nationales Register eingeführt werden soll, damit jede Person auf einfache Weise seine Haltung zur Organspende festlegen kann. Weiter sind Informationskampagnen geplant, um die gesamte Bevölkerung über die Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, aufzuklären.
Wie sieht die Statistik zur Organspende aus?
Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz gemäss Stiftung Swisstransplant Externer Link484 Organe von Verstorbenen transplantiert, meistens Nieren und Lebern. Lebenden Personen wurden 125 Organe entnommen. Insgesamt warteten Ende 2021 noch immer 1434 Menschen auf eine lebensrettende Organspende. 72 Menschen, die sich auf der Warteliste befanden, starben. Diese Zahlen glichen denen der Vorjahre.
Insgesamt ist die Menge der zur Verfügung stehenden Organe viel geringer als die Nachfrage. Die Schweiz steht im europäischen Vergleich schlecht da. Die meisten Staaten folgen dem Prinzip der mutmasslichen Zustimmung. Von den Nachbarländern weist nur Deutschland eine niedrigere Organspende-Quote auf. Auch dort herrscht das Prinzip der ausdrücklichen Zustimmung.
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