Es geht um Indianer, Spione und um Steuer-CDs - Compact Discs. Die veralteten Datenträger sagen aus, wie lange der Fall zurückreicht. Doch ein Rückblick lohnt sich. Er offenbart das Motiv hinter dem Einsatz eines Schweizer Spions in Deutschland.
Auf Druck der USA und Deutschlands fährt die Schweiz seit 2013 eine Weissgeld-Strategie und passt sich den OECD-Standards an. Das deutsche Geldverstecken am Paradeplatz kommt zum Erliegen.
Wie unter guten Freunden nach einer Phase der Verstimmung üblich, vergisst der eine Freund jede Frechheit des anderen bald. Die Beleidigungen schiebt er in sein Repertoire an gelungenen Scherzen.
So tat das die Schweiz in den letzten Jahren mit den Sprüchen des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück. Sie fielen, als dieser vor zehn Jahren sich anschickte, das Schweizer Bankgeheimnis zu durchlöchern. Seine Mission galt dem Steuersubstrat seiner Nation. Er wollte deutsches Fluchtgeld zurück in die Kasse deutscher Bundesländer holen, wo es hingehörte.
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Die Schlacht um das Bankgeheimnis – Chronologie
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Es gibt wieder Streit zwischen Deutschland und der Schweiz. Ausgelöst hat ihn ein Schweizer Agent. Er soll deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben. Ein Überblick.
«Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche», sagt Steinbrück 2008. 2009 vergleicht er die Möglichkeit, die Schweiz auf eine schwarze Liste der Steueroasen zu setzen mit der «siebten Kavallerie vor Yuma, die man ausreiten lassen kann, aber die muss man nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es diese gibt. Und wenn das allein schon Nervosität hervorruft, dann kommt ja endlich Zug in den Kamin.»
Der deutsche Fiskus wird aktiv. 2011 darf Steinbrück zufrieden feststellen: «Einige lassen die Kavallerie ausreiten, die reden nicht nur davon. Die sind höchst erfolgreich.» Steinbrück spricht von einigen deutschen Bundesländern. Deren Steuerfahnder haben inzwischen Kopfgeld ausgesetzt auf ihre Steuerflüchtlinge. Sie bieten Geld für Bankdaten von Steuerhinterziehern. Es ist Wildwest in deutscher Gründlichkeit.
Die Schweiz hatte ein Delikt
Es gibt Kopfgeldjäger – Banker, die heimlich Kundendaten auf CDs brennen. Damit fahren sie nach Deutschland und nehmen Koffer in Empfang gefüllt mit Geld vom deutschen Staat. Die Schweizer Banken beklagen gleichzeitig Datendiebstahl, der Kauf von Diebesgut sei Hehlerei. Damit hat die Schweiz ein Delikt, aktiviert wird die Justiz. Es wird ein Fall für die Bundeskriminalpolizei.
2010, als die sichtbare, offizielle Schweiz bereits an ihrer Weissgeldstrategie arbeitet, führt die verborgen operierende, inoffizielle Schweiz einen Verteidigungsfeldzug für das Schwarzgeld. Sie suchte Täter. Die Schweizer Justiz fragt den Schweizer Staatsschutz nach Erkenntnissen über Personen, die Steuer-CDs kauften. Der Nachrichtendienst hat keine. Und gibt sich sogleich – augenscheinlich recht eigenständig – den Auftrag, die Hehler unter den deutschen Steuerbeamten zu finden. Der Job geht an einen Privatmann, an einen einstigen UBS-Angestellten, der selbst schon in den Verkauf von Steuer-CDs verwickelt gewesen ist. Ein Delinquent wird zum Spion in Schweizer Diensten.
Konterspionage
Im Land ist jetzt, im Mai 2017, eine Debatte entstanden, ob der Einsatz eines Schnüfflers rechtmässig gewesen sei. Geheimdienstoperationen haben es an sich, dass sie im juristischen Graubereich stattfinden. Jene, die den Einsatz verantworten und auch Schweizer Politiker sagen, deutsche Spione hätten den Bankenplatz Schweiz schliesslich auch über Jahre ausgeleuchtet. Also sei es folgerichtig, wenn Schweizer Spione erschnüffeln, wer dahintersteckt. Man nennt das im Jargon Abwehrmassnahmen oder Konterspionage. Da liegt kaum ein Skandal, aber die Debatte ist berechtigt.
Die Justiz handelte gewiss im Auftrag des Gesetzes. In diesem Rahmen aber hätte ein simples Rechtshilfegesuch gereicht. Und der Geheimdienst? Er handelte im Dienst Ihrer gebrechlichen Majestät, im Dienst eines sterbenden Geschäfts.
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