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Die Pandemie zwingt immer mehr Unternehmen zur Kurzarbeit

leerer Flughafen
Der internationale Verkehr ist aufgrund der Pandemie eingestellt, der Flughafen Genf steht praktisch still. Keystone / Salvatore Di Nolfi

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus bringen viele Unternehmen in grosse Schwierigkeiten. Um Massenentlassungen zu vermeiden, setzt man in der Schweiz auf ein Instrument, dass sich in Krisenzeiten bewährt hat: Kurzarbeit.

Hotels, Restaurants, Verkehr, Industrie, Tourismus… Viele Branchen werden von den Massnahmen gegen die Pandemie hart getroffen, sei es durch die Schliessung öffentlicher Einrichtungen, nicht lebenswichtiger Geschäfte oder Sperren an den Grenzen sowie Reisebeschränkungen. Zahlreiche Unternehmen hierzulande verzeichnen einen alarmierenden Umsatzrückgang und greifen zunehmend auf KurzarbeitExterner Link zurück, um Entlassungen zu vermeiden. Ein Überblick über dieses Instrument in Fragen und Antworten.

Wenn ein Unternehmen in der Schweiz sich in Schwierigkeiten befindet, kann es die Arbeitszeit seiner Mitarbeitenden vorübergehend reduzieren. Die Arbeitnehmenden arbeiten dann zu einem niedrigeren Prozentsatz und der Arbeitgeber zahlt einen niedrigeren Lohn, der durch die Arbeitslosenversicherung ergänzt wird.

Die Mitarbeitenden erhalten eine Entschädigung von 80% des Einkommensverlustes. Das heisst, wenn das Unternehmen die Erwerbsquote von 100% auf 50% reduziert, zahlt das Unternehmen 50% Lohn und die Arbeitslosenversicherung übernimmt 80% der restlichen 50%. Der Mitarbeiter erhält somit 90% seines ursprünglichen Gehalts. Die Arbeitslosenkasse zahlt ihren Anteil an den Arbeitgeber, der diesen Betrag zur Zahlung der Löhne seiner Mitarbeitenden verwendet.

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Das Unternehmen kann auch für eine bestimmte Zeit den Betrieb vollständig einstellen.

Ein Auftragsrückgang, eine Finanzkrise oder eine Pandemie können ein Unternehmen vorübergehend in Schwierigkeiten bringen und es veranlassen, einen Teil seines Personals zu entlassen. Und dies, obwohl das Unternehmen seine Mitarbeitenden wenige Monate später möglicherweise wieder brauchen könnte. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.

Um in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung zu kommen, muss der Arbeitgeber die Behörden seines Kantons zehn Tage vor Beginn der Arbeitszeitverkürzung benachrichtigen. Der Kanton kann dann prüfen, ob die Massnahme rechtmässig ist und ob sie tatsächlich auf den Erhalt von Arbeitsplätzen abzielt.

Angestellte mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Auszubildende, Zeitarbeiter und Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen haben keinen Anspruch auf Teilarbeitslosigkeit. Sie erhalten weiterhin ihr übliches Gehalt und können im Prinzip nicht entlassen werden.

Um eine Arbeitszeitverkürzung einzuführen, muss das Unternehmen die schriftliche Zustimmung seiner Mitarbeitenden einholen. Jedem steht es frei, diese Massnahme abzulehnen und weiterhin sein gewohntes Einkommen zu erhalten. Das Risiko einer Entlassung ist jedoch höher.

Die Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf die Dauer der Taggelder im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen zudem auch weiterhin ihre vollen Sozialversicherungsbeiträge einzahlen.

Ja, der Arbeitsvertrag kann jederzeit gekündigt werden, sofern die Kündigungsfristen eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen, bis der Angestellte das Unternehmen verlässt.

Die Schweizer Regierung hat beschlossen, die Anforderungen zu lockern: 

  • das Unternehmen kann den Kanton sofort informieren, ohne zehn Tage abwarten zu müssen 
  • Die zulässige Grunddauer von Kurzarbeit wird von drei auf sechs Monate verlängert
  • Auch Lehrlinge, Zeitarbeiter und Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen haben Anspruch auf Kurzarbeit

Bislang sind bei den Schweizer Behörden 1,17 Mio. Anträge für Kurzarbeit eingegangen, was fast 20% der arbeitenden Bevölkerung entspricht.

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Während der Wirtschaftskrise 2009 litt die Schweizer Industrie stark; 90’000 Beschäftigte profitierten von der Kurzarbeit. Die KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich hat untersucht, ob Kurzarbeit in der Schweiz in den Jahren 2009 bis 2015 Arbeitslosigkeit verhindert hat. Die StudieExterner Link zeigte eine positive Wirkung der Kurzarbeit: Sie verhinderte langfristig Entlassungen. Die Zahl der Entlassenen reduzierte sich dank Kurzarbeit um mindestens 10% der Belegschaft. Die Kosten der Kurzarbeit wurden durch die Einsparungen bei der normalen Arbeitslosenversicherung mehr als ausgeglichen.

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