Auch Grenzgänger:innen dürfen im Homeoffice arbeiten
Erleichterung für Grenzgänger:innen: Die Schweiz und Frankreich haben sich darauf geeinigt, dass auch Grenzgänger:innen teilweise im Homeoffice arbeiten können.
Das Eidgenössische Finanzdepartement verkündete die Einigung der beiden Parteien am Donnerstagabend. Die Genfer Finanzdirektorin, Nathalie Fontanet, zeigt sich erfreut über das Resultat. Es sei eine sehr gute Lösung für Genf, Frankreich und die Schweiz. Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen nun 40 Prozent von zu Hause aus arbeiten.
Homeoffice schon während der Pandemie
Diese Regelung ist keine Neuerfindung. Bereits während der Corona-Pandemie war Homeoffice aus dem Ausland möglich. Damals galt das Abkommen als befristete Sonderregelung, jetzt gilt die Einigkeit langfristig.
Das stösst auch beim Direktor des Genfer Arbeitgeberverbandes, Blaise Matthey, auf Freude: «Das ist eine Erleichterung. Jetzt herrscht Klarheit. Die Sonderregeln waren befristet und wurden zwar mehrfach verlängert, aber immer erst im letzten Moment. Das führte zu einer grossen Untersicherheit.»
Die Regelung kostet die Schweiz auch Geld
In Genf wird die Einigung die Schweiz auch Geld kosten. In diesem Kanton zieht die Schweiz die Steuern am Arbeitsort ein und überweist dann einen Anteil an die benachbarten französischen Departemente. Dies wird weiterhin so gehandhabt.
Zusätzlich bezahlt der Bund einen angemessenen Ausgleich für die Genfer Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Wie hoch diese Summe sein wird, ist derzeit noch unklar. Nathalie Fontanet meint zur ausstehenden Verhandlung: «Heute werden wir nicht über Geldbeträge sprechen, das wird dann alles in einem Zusatzvertrag geregelt.»
Von den Ausgleichszahlungen ausgenommen sind acht weitere Kantone wie beispielsweise Waadt, Neuenburg oder Basel-Stadt. Bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in diesen Kantonen erhebt Frankreich die Steuern. Alle neue Regeln treten ab dem 1. Januar in Kraft.
Im Unterschied zu französischen Grenzgänger:innen dürfen italienische Grenzgänger:innen bald nicht mehr aus dem Homeoffice arbeiten. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über Telearbeit wird nach seinem Auslaufen am 31. Januar nicht verlängert. Dies teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung gleichentags mit.
Die zuständigen Behörden in Italien und der Schweiz hätten festgestellt, dass es in beiden Ländern keine Beschränkungen der Personenfreizügigkeit aufgrund des Gesundheitsnotstands Covid-19 mehr gebe.
Zwischen der Schweiz und Deutschland wird noch verhandelt. Eine Übergangsregelung gilt bis Juni 2023.
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung
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