Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Auswandern und Pensionskasse: So spart man Steuern

Bureau de la banque cantonale de Schwyz
Ein kurzer Besuch bei der Schwyzer Kantonalbank ist eine der Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Keystone/Ennio Leanza

Beim Bezug des Pensionskassenkapitals wird eine Steuer fällig: Bei Wohnsitz in der Schweiz die Kapitalauszahlungssteuer; bei Wohnsitz im Ausland die Quellensteuer. Letztere können Auslandschweizer unter Umständen zurückfordern. Aber eben nur unter Umständen.

​​​

Gemäss der Neurentenstatistik bevorzugten 2022 nur gerade 44 Prozent die Rente, 37 Prozent bezogen das Kapital und 19 Prozent entschieden sich für eine Kombination aus beidem.

Oder anders: Nicht einmal die Hälfte aller neuen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger setzt voll auf die Rente. Die Mehrheit wollte mindestens einen Teil des Guthabens ausbezahlt haben.

Kapitalbezug im Inland oder im Ausland günstiger?

Der Bezug des Kapitals aus der 2. Säule wie übrigens auch aus der Säule 3a ist zu besteuern – und zwar zu einem speziellen Vorsorgetarif unabhängig des übrigen Einkommens.

So jedenfalls gilt das bis heute. Geht es nach einer Expertenkommission des Bundesrats, soll neu die Kapitalbezugssteuer auch vom Einkommen abhängig werden und nicht nur vom Alterskapital. Ob es soweit kommt, ist noch nicht entschieden.

Möchten Sie an den Themen dranbleiben, die in der Schweiz diskutiert werden? 
Mit der 📱-App ‹SWI plus› erhalten Sie täglich ein kurzes Briefing mit den wichtigsten Themen und Debatten aus der 🇨🇭 und zu allen Fragen der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland:
👉 AndroidExterner Link oder 👉 iPhoneExterner Link

Doch zum Status quo: Wir sprechen hier von Personen, die die Schweiz verlassen und im Ausland Wohnsitz nehmen. Und hier stellt sich die Frage: Soll man sich das Pensionskassenkapital auszahlen lassen, solange man noch in der Schweiz angemeldet ist? Oder ist es aus steuerlichen Gründen interessanter, zuerst auszuwandern, im Ausland Wohnsitz zu nehmen und erst dann das Kapital zu beziehen?

Kapitalbezugssteuer optimieren

Grundsätzlich gilt folgendes: Wird das PK-Kapital mit Wohn- und Steuersitz Schweiz bezogen, wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch ausfällt. Wird das Kapital aber erst nach dem Wegzug aus der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland bezogen, so wird eine Quellensteuer in Abzug gebracht. Auch diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Sie ist meistens tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer.

Am tiefsten ist die Quellensteuer im Kanton Schwyz. Steueroptimierer lassen daher ihr Pensionskassenguthaben an eine Stiftung im Kanton Schwyz überweisen, bevor sie das Geld ins Ausland transferieren lassen. Bekannt ist dort etwa die Liberty Vorsorge. Auch die Schwyzer Kantonalbank wirbt für ihre Freizügigkeitsstiftung.

Markus Stoll ist Leiter Steuern und Treuhand beim VZ Vermögenszentrum in Zürich. Er rät Auswanderungswilligen, zunächst abzuklären, ob das Besteuerungsrecht der Schweiz oder dem ausländischen Staat zusteht.

Wenn nämlich das Besteuerungsrecht dem ausländischen Land zusteht, so kann man je nach Doppelbesteuerungsabkommen die Quellensteuer zurückfordern. In solchen Fällen ist der Transfer an eine Freizügigkeitsstiftung im Kanton Schwyz nicht nötig.

Externer Inhalt

Allerdings muss der ausländische Fiskus bestätigen, dass der Antragssteller im betreffenden Land angemeldet ist. Und jetzt wirds nochmals knifflig. Steht das Besteuerungsrecht dem neuen Wohnsitzland zu, so wird dieses den Kapitalbezug womöglich als Einkommen versteuern. Das gilt zum Beispiel für Österreich. Da wird es sich unter Umständen lohnen, sich das PK-Kapital schon in der Schweiz auszahlen zu lassen.

In der Praxis ist es jedoch so, dass ausgewanderte Personen ihrem neuen Wohnsitzland die Kapitalauszahlung oft gar nicht melden, was jedoch an dieser Stelle ausdrücklich nicht empfohlen wird.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen ?

Die USA gehört zu jenen Ländern, bei denen im Doppelbesteuerungsabkommen die Rückforderung der Quellensteuer ausdrücklich vorgesehen ist. Wer sich also in den USA niederlässt, kann im Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung die Quellensteuer zurückfordern. Das gleiche gilt für die meisten europäischen Staaten.

Nun ist das Doppelbesteuerungsabkommen noch kein Garant dafür, dass man die Quellensteuer zurückfordern kann. Mit Ländern wie Dänemark, Grossbritannien, Island, Kanada, Schweden oder Südafrika hat die Schweiz sehr wohl ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet – und doch können ausgewanderte Schweizerinnen und Schweizer die in Abzug gebrachte Quellensteuer auf ihren Pensionskassenvermögen nicht zurückfordern.

In den betreffenden Abkommen ist das Besteuerungsrecht der Schweiz zugewiesen worden. Wobei auch hier Vorsicht geboten ist: Es kann dann trotzdem sein, dass auch der ausländische Staat den Kapitalbezug besteuert und die schweizerische Quellensteuer einfach anrechnet.

Ausnahme bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen

Auch bei Kapitalauszahlungen von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen besitzt die Schweiz das Besteuerungsrecht. Das heisst, dass in solchen Fällen die Quellensteuer nicht zurückgefordert werden kann und sich der Transfer zu einer Vorsorgeeinrichtung im Kanton Schwyz lohnen dürfte.

Auch hier aber aufgepasst: Das VZ Vermögenszentrum warnt auf seiner Website, dass es in steuergünstigen Kantonen Stiftungen gibt, die mehrere hundert Franken Gebühren verlangen, wenn das Guthaben nur für kurze Zeit bei ihnen parkiert wird.  

Weitere hilfreiche Artikel zum Auswandern und Leben im Ausland finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite.  

Beispiel: Ein ehemaliger Bundesangestellter verfügt über ein Pensionskassenvermögen von 500’000 Franken. Im Kanton Bern beträgt die Quellensteuer 45’325 Franken; in Schwyz dagegen vergleichsweise bescheidene 22’825 Franken. Steuerersparnis vor Transaktionskosten: 22’500 Franken.

Was für die zweite Säule gilt, muss nicht auch für die Säule 3a, die private Rentenkasse, gelten. Wer nach Thailand auswandert, dem wird die Quellensteuer auf dem Pensionskassenguthaben zurückerstattet; nicht aber auf dem Guthaben der Säule 3a. Das gilt auch für Argentinien, Mexiko oder Neuseeland.

Editiert von Balz Rigendinger

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft