Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen bei "Too-big-to-fail-Banken" wie der UBS oder der Crédit Suisse ein Bankkonto eröffnen können. Dies verlangt eine Motion von Filippo Lombardi, Ständerat und Vize-Präsident der Auslandschweizer-Organisation (ASO).
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Une nouvelle motion pour forcer les banques
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35 Mitglieder der kleinen Parlamentskammer haben die Motion unterschrieben. Gemäss dem christlich-demokratischen Volksvertreter sollen so genannte systemrelevante Banken dazu verpflichtet werden, Landleuten im Ausland eine Konto-Eröffnung zu ermöglichen. Dies als Gegenleistung für die Garantie des Staates, diese Banken gegebenenfalls zu retten.
Lösung für altes Problem
Die am Montag eingereichte Motion des Tessiner Ständerats basiert auf den wiederholten Forderungen des Auslandschweizerrates (ASR), dem «Parlament der Fünften Schweiz» und obersten Organ der ASO, es den 775’000 Auslandschweizern in aller Welt zu ermöglichen, eine Bankverbindung in der Schweiz zu vernünftigen Bedingungen aufrechtzuerhalten.
Am 4. Mai 2017 hatte der Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, mit einer Mehrheit von drei Stimmen die Motion von Roland Rino Büchel, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), abgelehnt. Büchel hatte ebenfalls verlangt, dass alle Auslandschweizer ein Konto bei einer systemrelevanten Bank eröffnen könnten. Die Ablehnung dieser Motion löste bei den im Ausland lebenden Schweizern eine Woge der Entrüstung aus.
Die ASO begrüsst die Motion Lombardi. Seit neun Jahren stehe das Thema Banken im Mittelpunkt der Diskussionen des ASR. Weder die wiederholten Anfragen an die zuständigen Departemente des Bundes noch die Kontaktaufnahme mit den Schweizer Banken, der Schweizerischen Bankiervereinigung oder dem Bankenombudsmann habe es erlaubt, eine Lösung auf gütliche Weise zu finden.
Lösung per Gesetz
«Alle wissen, wie wichtig die Rolle unserer Landsleute im Ausland ist, vor allem auf wirtschaftlicher Ebene. Unsere Landsleute gehen immer öfter kurzfristig aus beruflichen Gründen ins Ausland. Gerade sie brauchen unbedingt ein Bankkonto in der Schweiz», heisst es in einer Pressemitteilung der ASO. Das gelte für den Abschluss einer Krankenversicherung, die AHV-Beitragszahlungen oder die Zahlung von Aufenthaltskosten in der Schweiz. «Es gilt, Hindernisse abzubauen, mit denen Auswanderer konfrontiert sind.» Daher, so die ASO, «fordert die Lösung des Problems eine legislative Änderung.»
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