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Bundesrat gegen Wahlkreis für die Fünfte Schweiz

Tastatur und Stimmzettel
Keystone / Alessandro Della Bella

Der Bundesrat ist gegen eigene Wahlkreise für die Fünfte Schweiz bei Nationalratswahlen. Dass Auslandschweizer:innen im Parlament vertreten seien, sei zwar wichtig. Aber in den Kantonen gewählte Ratsmitglieder könnten diese Interessenvertretung sicherstellen.

Der Bundesrat hat am Donnerstag zu einer Motion von Nationalrat Jean-Luc AddorExterner Link (SVP/VS) Stellung genommen. Der Nationalrat fordert in seiner Motion eigene Wahlkreise für die Fünfte Schweiz.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Interessen der Auslandschweizeri:nnen im Parlament wichtig sei, verweist aber auf die «Parlamentarische Gruppe Auslandschweizer:innen», die für die Interessenvertretung der Auslandschweizer:innen im Parlament steht. Dieser hätten Ende Juli 2023 78 Ratsmitglieder angehört. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen.

Darüber hinaus ist die Fünfte Schweiz indirekt in der Bundespolitik vertreten, über den 140-köpfigen Auslandschweizerrat, dem auch Schweizer Parlamentsmitglieder angehören. Das Gremium bringt Anliegen der Auslandschweizer:innen den zuständigen Behörden vor.

Eigener Wahlkreis birgt seine Tücken

Addor fordert eigene Wahlkreise für Auslandschweizer:innen – eine Zahl nennt er nicht. Es brauche die nötigen rechtlichen Grundlagen. Etwa 227’000 der über 800’000 Auslandschweizer seien in einem Wahlregister eingetragen. Eine eigene Vertretung für sie im Nationalrat sei legitim.

Auslandschweizer:innen sind heute in jenem Kanton im Stimmregister eingetragen, in dem sie vor der Ausreise aus der Schweiz zuletzt gelebt haben. Wer nie in der Schweiz gelebt hat, ist im Stimmregister der Heimatgemeinde registriert.

Nach Auffassung des Bundesrates würde ein Wahlkreis für die Fünfte Schweiz bei den Nationalratswahlen eine Änderung der Verfassung erfordern. Ein eigener Wahlkreis würde zudem generell die Zuordnung der Stimmberechtigten im Ausland zu einem Kanton infrage stellen. Eine Folge wäre, dass generell die Gewährung politischer Rechte auf kantonaler Ebene in Frage gestellt werden müsste, schreibt er.

Addors Motion geht nun an den Nationalrat.

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