«Der Handel kann Pflanzen und Tiere retten»
Der internationale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten bedeutet nicht immer eine Gefährdung für das Ökosystem. Er kann sogar zum Artenschutz beitragen. Dies müsse jedoch kontrolliert und transparent vor sich gehen, sagt ein Schweizer Experte.
Mathias Lörtscher ist Leiter der Abteilung Artenschutz des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) und arbeitet seit 2004 für das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).
swissinfo.ch: Welches war das schlimmste Vorkommnis, seit Sie bei CITES arbeiten?
Mathias Lörtscher: Das Elefantenmassaker in Kamerun im Sommer 2012. Wilderer haben auf einen Schlag hunderte Elefanten getötet.
swissinfo.ch: Und in der Schweiz?
M. L.: Der ungewöhnlichste Fall war der illegale An- und Verkauf von zahlreichen Jagdtrophäen und Objekten aus Elfenbein durch eine Einzelperson. Ich erinnere mich auch an einen Mann, der im grossen Stil Handel mit Papageien betrieb. Er importierte im Geheimen Eier, liess die Papageien schlüpfen und verkaufte sie dann als Schweizer Tiere.
swissinfo.ch: Wurden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen?
M. L.: Ja klar. Die Strafe sieht auch Gefängnis vor. In den vorliegenden Fällen wurde eine Busse von 40’000 Franken verhängt, die höchste vom Gesetz vorgesehene Strafe.
swissinfo.ch: Für 40’000 Franken lohnt es sich beinahe, das Risiko einzugehen.
M. L.: In einem gewissen Sinne ja. Doch mit dem neuen Gesetz von CITES, das im Mai 2013 in Kraft tritt, wird es möglich sein, Bussen bis zu einer Million Franken auszusprechen.
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von freilebenden Tieren und Pflanzen (CITES oder Washingtoner Artenschutzübereinkommen) wurde am 3.März 1973 auf Initiative der Weltnaturschutzunion (UICN) verabschiedet.
Ziel ist die Reglementierung des Handels mit Pflanzen und lebenden oder toten Tieren und ihren Erzeugnissen, (Lebensmittel, Artikel aus exotischem Leder oder Elfenbein, Musikinstrumente aus Holz, Souvenirs und Medikamente).
Im Übereinkommen stehen ausschliesslich die durch den internationalen Handel gefährdeten Arten. Die CITES ist nicht zu verwechseln mit der Roten Liste der UICN, in der alle gefährdeten Arten aufgeführt sind.
CITES deckt rund 5’000 Tier- und 25’000 Pflanzenarten ab. Diese sind in drei Kategorien unterteilt: Anhang 1 verbietet den internationalen Handel (mit Ausnahmen), Anhänge 2 und 3 erlauben ihn unter der Bedingung, dass er nachhaltig ist.
swissinfo.ch: Dieses Jahr wird das 40-Jahr-Jubiläum von CITES gefeiert. Welche Entscheidung zählt zu den wichtigsten Erfolgen?
M. L.: Ich würde sagen jene bezüglich der Krokodile. In den Anfängen von CITES wurde der grösste Teil der Spezies, inklusive des amerikanischen Alligators, im Anhang 1 der Konvention aufgelistet. Dies bedeutet, dass der internationale Handel verboten wurde, da die Tierart bedroht war.
Dank der Einführung eines Kontrollsystems, das eine Erfassung aller Tierhäute vorsieht, konnte der illegale Handel bekämpft werden. Parallel dazu wurde ein Überwachungssystem für die Bestände eingeführt.
Als Resultat können wir heute einen Anstieg der Alligatoren-Population verzeichnen und der Handel ist erlaubt. Die Schweiz importiert pro Jahr mehr als eine Million Uhrenarmbänder, die vor allem aus Krokodil- oder Alligatorenleder angefertigt wurden. Der internationale Handel schadet nicht gezwungenermassen der Spezies. Wenn der Handel kontrolliert wird und nachhaltig ist, kann er sogar positive Auswirkungen haben, zum Beispiel entwickelt die Bevölkerung ein Interesse am Artenschutz.
swissinfo.ch: Für welche Arten hat CITES hingegen nicht die gewünschten Resultate erzielt?
M. L.: Vor allem für den Elefanten und den Stör. Um letzteren zu schützen, haben wir versucht, alle verkauften Kaviardosen zu erfassen. Die Mühe war umsonst: Der wilde Stör ist heute kommerziell nicht mehr nutzbar, da nur noch wenige Exemplare übriggeblieben sind.
swissinfo.ch: Welches sind die Gründe für diesen Misserfolg?
M. L.: Die Herkunfts- und die Konsumländer haben sich nicht an die Regeln gehalten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Der internationale Handel mit Elfenbein ist im Prinzip verboten. In Afrika gibt es jedoch zwei Welten: diejenigen Länder, die kontrollieren und die Elefanten schützen, wie Südafrika, Botswana, Namibia und zum Teil auch Zimbabwe, und jene Länder, die nichts oder nicht genug für die Rettung ihrer Dickhäuter tun. Oft existiert ein lokaler Elfenbeinhandel, der nicht bekämpft wird.
swissinfo.ch: Könnte eine Legalisierung des kontrollierten Verkaufs von Elfenbein eine Lösung sein, indem man die afrikanischen Lagerbestände auf den Markt bringt?
M. L.: Südafrika möchte neuerdings das Elfenbein wieder verkaufen können und die gewonnenen Erträge verwenden, um die Elefanten zu schützen und die lokalen Gemeinschaften zu unterstützen. Andere Länder sind dagegen und halten fest, dass die Liberalisierung den illegalen Handel nur noch verstärken würde. CITES ist sich in diesem Punkt auch nicht einig.
swissinfo.ch: Inwieweit kann CITES ein Land dazu drängen, die Vorschriften einzuhalten?
M. L.: Jedes Land muss einen jährlichen Bericht über den Handel mit gefährdeten freilebenden Tier- und Pflanzenarten abliefern. Alle drei Jahre konsultiert das Komitee für Tier-und Pflanzenschutz von CITES die Daten über den Handel. Wir können zudem von den Exportländern verlangen, anhand von wissenschaftlichen Daten aufzuzeigen, dass kommerzielle Aktivitäten mit einer bestimmten Spezies nachhaltig sind.
Sollte das betroffene Land nicht kooperieren, würde der Handel mit der betroffenen Tierart verboten. Den Ländern, die ihre natürlichen Ressourcen ausbeuten, droht eine schwere Strafe.
swissinfo.ch: Leistet dies dem illegalen Handel nicht Vorschub?
M. L.: Dieses Risiko besteht in der Tat. Wir haben beispielsweise den Export von einigen Papageienarten aus bestimmten afrikanischen Ländern verboten. Im darauffolgenden Jahr fingen die Nachbarländer, die bislang nicht exportiert hatten, mit Papageien Handel zu treiben.
swissinfo.ch: Ist CITES an die Grenzen gestossen?
M. L.: Das würde ich nicht sagen. Unsere Strategie basiert auf dem Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche. Einerseits unterstützen wir die Länder beim legalen Handel und stellen ihnen ein gewisses Knowhow zur Verfügung, andererseits verbieten wir den Handel, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.
Die Grenzen von CITES liegen hier: Wir können nur innerhalb des internationalen Handels intervenieren. Ist in einem Land eine Spezies vom Aussterben bedroht und wird auf dem internationalen Markt kommerziell nicht angeboten, dann sind unsere Hände gebunden.
(Übertragung aus dem Italienischen: Christine Fuhrer)
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