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Eine Steuerreform, die Schweizer:innen in Thailand nervös macht

Thailändische Banknoten
Thailändische Banknoten (Baht). Keystone / Diego Azubel

Ab dem 1. Januar 2024 sollen ausländische Einkünfte in Thailand besteuert werden. Die Reform könnte für die rund 6000 Schweizer:innen, die in Thailand im Ruhestand sind, erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Doch sind noch einige Fragen offen.

Thailand ist bei Rentner:innen nicht nur wegen des entspannten Lebensstils und der tiefen Lebenskosten beliebt, sondern auch wegen der Steuervorteile, die es bietet.

In der aktuellen Praxis werden im Ausland erzielte Einkünfte nämlich nur dann besteuert, wenn sie in demselben Steuerjahr, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand überwiesen werden.

Mit anderen Worten: Eine Rente, die 2022 oder früher in der Schweiz bezogen wurde, ist steuerfrei, wenn sie erst 2023 auf ein Konto in Thailand überwiesen wird.

«Diese Praxis ist völlig legal», sagt Josef Schnyder, Delegierter der Auslandschweizer-Organisation (ASO) in Thailand.

Da die Einkommenssteuern in Thailand progressiv sind und bis zu 35% betragen können, machen die meisten Ausländer:innen von diesem Trick Gebrauch.

Was sieht die Reform vor?

Die von der thailändischen Regierung ausgearbeitete Steuerreform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sieht vor, dass «residents», d. h. Personen, die sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten, auf ausländische Einkünfte, die in das Land transferiert werden, Steuern zahlen müssen.

«Die Ankündigung hat einen Aufschrei unter den Expats ausgelöst, vor allem unter den Rentnerinnen und Rentnern», sagt Josef Schnyder.

Unter den 9955 Schweizer:innen, die 2022 in Thailand gelebt haben, seien etwa 6000 Rentner:innen, schätzt Schnyder. Diese geniessen das komfortable Leben, das ihnen eine Schweizer Rente hier bietet. Eine Rente, auf die sie keine Steuern zahlen müssen.

Josef Schnyder im Portrait
Josef Schnyder, Delegierter der Auslandschweizer-Organisation in Thailand. zvg

Aufklärung erwartet

Als die Reform im letzten September 2023 vorgestellt wurde, blieben gleich mehrere Punkte klärungsbedürftig. Im November 2023 hat eine Aktualisierung einen Teil der Fragen ausgeräumt.

So steht nun fest, dass Einkommen aus der AHV und aus Pensionskassen steuerpflichtig werden. Es werden also auch Personen im Ruhestand von der Reform betroffen sein.

Ausserdem wird nur das ab dem 1. Januar 2024 erzielte Einkommen steuerpflichtig, nun aber unabhängig davon, ob es im selben Kalenderjahr oder später nach Thailand überwiesen wird. Wenn die Steuerzahlenden nachweisen können, dass das Geld vor dem 31. Dezember 2023 bezogen wurde, bleibt es steuerfrei.

Thailand plant ausserdem, bestimmte Kategorien von ausländischen Rentner:innen von der Steuer zu befreien, insbesondere solche mit einem LTR-Visum («long term visa»), das zehn Jahre gültig ist.

Damit hofft das Land, für reiche Rentner:innen attraktiv zu bleiben. Um ein solches Visum zu erhalten, muss man eine Rente von mindestens 80’000 US-Dollar pro Jahr. Oder von 40’000 US-Dollar pro Jahr, wenn man mindestens 250’000 US-Dollar in Thailand investiert, zum Beispiel in Immobilien.

Einige Fragen bleiben offen

Trotz der jüngsten Klarstellungen wirft die Umsetzung der Reform noch einige Fragen auf.

So hat die Regierung beispielsweise nicht bekannt gegeben, ob sie auf neu zu versteuernde Einkommen die bereits bestehenden progressiven Steuersätze anwenden wird oder ob Sondersteuersätze gelten werden.

Auch die Art und Weise, wie zwischen den verschiedenen Einkommensarten (Zinsen, Dividenden, Kapital) unterschieden werden soll, ist noch nicht geklärt.

Darüber hinaus wird sich die Reform auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand auswirken.

Auch auf Seiten der Bundesbehörden herrscht weiterhin Unklarheit. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sagt: «Die Einzelheiten der angekündigten Änderungen der Besteuerung in Thailand, ihre möglichen Folgen für Schweizer in Thailand und ihre Auswirkungen auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Thailand sind derzeit noch unklar.»

Vor Ort ist die Auslandschweizer:innengemeinschaft ratlos. Laut Josef Schnyder, der mit der Schweizer Botschaft in Bangkok in Kontakt steht, «wird wahrscheinlich eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema stattfinden, aber zum jetzigen Zeitpunkt habe ich keine Bestätigung dafür».

Eine langwierige und komplizierte Umsetzung

Zur Umsetzung der Steuerreform in Thailand ist es nötig, ausländischen Steuerzahlenden eine internationale Steuernummer (ITIN) zuzuteilen. Derzeit besitzen die meisten Betroffenen noch keine solche Nummer.

Josef Schnyder fragt: «Wie wollen die Behörden ein solches System einrichten und kontrollieren? Das wird mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.» In der Zwischenzeit könnte es sein, dass die Betroffenen weiterhin keine Einkommenssteuer zahlen.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt er seinen Landsleuten aber, sich von einer internationalen Steuerfachperson beraten zu lassen.

Was will Thailand mit der Reform erreichen?

Laut dem ASO-Delegierten hat sich in Expat-Kreisen herumgesprochen, dass die Reform nicht auf Rentner:innen abzielt, die einen nicht unerheblichen Beitrag zur Wirtschaft des Landes leisten.

Stattdessen hätten die Behörden digitale Nomad:innen im Visier, die in Thailand arbeiten, aber keine Einkommenssteuer zahlen.

Viele Devisenhändlerinnen und Börsenmakler legen ausserdem grosse Geldsummen auf Konten im Ausland an und bringen sie erst im nächsten Jahr zurück, um vom System zu profitieren.

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