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Kein Stimmrecht für Auslandschweizer? Das sind die Reaktionen unserer Community

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Ein Tweet schlägt hohe Wellen. Darin fordert Claudio Kuster, politischer Sekretär von Ständerat Thomas Minder (parteilos, Schaffhausen): "Auslandschweizer sollten kein Stimmrecht haben." Das nahmen wir zum Anlass, unsere Community um ihre Meinung zu bitten. Wie der nachfolgende Auszug zeigt, wurde die Debatte sehr engagiert geführt.

Mit diesem Tweet hat alles angefangen:

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Claudio Kuster bezieht sich dabei auf das teils klar abweichende Stimmverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum endgültigen Abstimmungsresultat. 

Es ist eine Forderung, die immer wieder auftaucht – letztes Mal bei der Abstimmung zur Revision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG). Damals twitterte Florian Schwab (Journalist, Weltwoche):

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Das Aufflammen dieser Forderung nahm swissinfo.ch zum Anlass, die User zu fragen, was sie davon halten. Auf Instagram – dessen Account spezifisch auf die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausgerichtet istExterner Link – fielen die Kommentare in unterschiedlichen Sprachen erwartungsgemäss eindeutig aus (auf Bild klicken):

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Wir freuen uns sehr, dass die Debatte sehr emotional und engagiert und doch mehrheitlich fair geführt wurde. Sie darf unter diesem Artikel in den Kommentaren gerne fortgesetzt werden. 

Die restlichen Kommentare auf swissinfo.ch und Social Media lassen sich hauptsächlich in zwei Kategorien einordnen:

1. Vereinzelte Stimmen zeigen für die Forderung Verständnis, würden jedoch eine moderate Regelung bevorzugen.

2. Die Allermeisten ärgert es jedoch sehr, dass Menschen, die einen Schweizer Pass haben, nicht abstimmen dürfen sollen.

User, die für die Forderung Verständnis zeigen

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Diese Forderungen stammen aus demselben Kommentar unter dem Umfrage-Artikel auf swissinfo.ch.

Unter dem PostExterner Link auf der deutschsprachigen Facebook-Seite von swissinfo.chExterner Link zeigte gerade mal einer von rund zwanzig Usern Verständnis für das Anliegen von Claudio Kuster.

«Ich lebe im Ausland und finde, dass man als Auslandschweizer nicht stimmberechtigt sein sollte.»

Den ganzen Kommentar finden Sie hierExterner Link.

Auf Twitter äusserten sich am meisten User, welche die Überlegung von Claudio Kuster interessant finden.

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Kernaussage des deutschen Wahlrechts: Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält, darf nur an Bundestags- und Europawahlen teilnehmen, jedoch nicht auf Länder- und Kommunalebene.

Zwei andere Twitter-User finden die Forderung berechtigt, würden sich jedoch wünschen, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an ihrem neuen Aufenthaltsort mitbestimmen dürften – und umgekehrt die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

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User, die für die Forderung kein Verständnis haben

Wie Eingangs erwähnt, waren sich die User auf InstagramExterner Link einig:

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Ein User verfasste unter dem Umfrage-Artikel auf swissinfo.ch gleich zwei Kommentare. Im ersten führt er aus, dass bei knappen Abstimmungsresultaten auch ganz andere Faktoren oder Bevölkerungsgruppen den Ausschlag geben können. Sein Kommentar gipfelt in der Aussage:

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Auch in seinem zweiten Kommentar denkt er in erster Linie an die jungen Auswanderer. Viele von ihnen kehren früher oder später zurück und sollen in der Zwischenzeit die politischen Geschicke in ihrem fernen Heimatland mitbestimmen dürfen.

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Diese Kommentare finden Sie in der Diskussion im Forum.

Auf der Facebook-Page von swissinfo.chExterner Link entwickelte sich eine teils hitzig geführte Debatte. Die allermeisten User zeigten kein Verständnis für ein Abschaffen des Stimmrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Nachfolgend ein paar ganz deutliche Statements aus den Kommentaren:

«Meine Kinderstube verbietet mir, meine ehrliche Meinung zu schreiben!»

«Jetzt verschlägt es mir echt die Sprache ob der Forderung auf Twitter.»

«Absolut nicht demokratisch, obwohl unser Land ein Vorbild sein könnte!»

«Sollen wir diejenigen ausbürgern, die nicht so abstimmen, wie Sie möchten?! Im Gegenteil: Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen MEHR DENN JE am demokratischen Prozess teilnehmen  zum Beispiel mit der elektronischen Abstimmung!»

Alle vollständigen Kommentare und den Verlauf der Facebook-Debatte entnehmen Sie dem Post auf der Facebook-SeiteExterner Link.

Zu guter Letzt hat sich auf Twitter auch noch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion eingeschaltet:

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Das Schlusswort überlassen wir dem Twitter-Account «Auslandschweizerin»:

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Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren. 

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