Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Freispruch für Investor Viktor Vekselberg

Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf haben im Fall OC Oerlikon das Börsengesetz nicht verletzt. Das Bundesstrafgericht hat die drei Investoren freigesprochen. Die vom Finanzdepartement verhängten Bussen über je 40 Mio. Franken sind damit hinfällig.

Die Behauptung des Schweizerischen Finanzdepartements (EFD) sei nicht bewiesen, wonach die Beteiligungsgesellschaft der Österreicher Pecik und Stumpf mit Vekselbergs Renova schon vor Mai 2008 eine börsenrechtlich relevante Gruppe mit Bezug auf den Technologiekonzern OC Oerlikon gebildet hätten, befand das Bundesstrafgericht.

Die vom EFD als Indizien angeführten Umstände seien grösstenteils ohne Bezug auf eine geheime Absprache zwischen den genannten Aktionärinnen. Vielmehr sind die fraglichen Vorgänge laut den Richtern als geschäftsübliche Abläufe ohne Weiteres erklärbar.

Die These der Anklage sei insoweit nicht nur unbewiesen, sondern auch nicht plausibel. Es sei kein Zweck festgestellt worden, dem die Absprache hätte dienen sollen. Die schriftliche Begründung des Entscheides folgt später.

Eidgenössische Abstimmungen: Schneller und bequemer zu relevanten Abstimmungsinformationen. Abonnieren Sie unseren Newsletter.

Meistgelesen
Swiss Abroad

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft