Schweiz weiterhin keine Vorreiterin gegen Lohndiskriminierung
Die Schweiz verzichtet auf Kontrollen und Sanktionen bei der Lohndiskriminierung von Frauen. Andere Länder haben schon vorgeprescht.
Noch heute verdienen Frauen durchschnittlich weniger als Männer – 40 Jahre nachdem der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung verankert wurde. Das revidierte Gleichstellungsgesetz, das im vergangenen Juli in Kraft trat, soll diesen Missstand angehen. Es sieht jedoch weder Kontrollen noch Sanktionen für Unternehmen vor, die Lohndiskriminierung betreiben.
Im Nachgang des Frauenstreiks vom 14. Juni 2019 wurden im Parlament mehrere Vorstösse lanciert, die genau darauf abzielten: Die Standesinitiative des Kantons Waadt sah eine Kontrolle privater Unternehmen vor. Und drei parlamentarische Initiativen aus den Reihen der Sozialdemokraten wollten Sanktionen sowie öffentlich einsehbare Listen für fehlbare Firmen einführen.
So sollten im Fall von festgestellter Diskriminierung Bussen bis zu 40’000 Franken ausgesprochen werden können. Zudem sollten Unternehmen ab 50 Personen Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen und nicht ab 100 Personen, wie das im neuen Gesetz vorgesehen ist.
Die Vorstösse hatten im Parlament letztlich keine Chance und wurden von der bürgerlichen Mehrheit versenkt. Hätte die Schweiz die Offenlegung und Sanktionierung für Unternehmen beschlossen, würde sie zu den Vorreitern bei der Bekämpfung von geschlechterbasierten Lohndiskriminierung gehören.
Island geht voran
Eine kleine Übersicht, wie andere Länder das Problem handhaben:
Seit 2018 müssen etwa in Grossbritannien Firmen und Behörden mit mehr als 250 Angestellten die Gehaltsunterschiede veröffentlichen. Damals fiel auf, dass im Privatsektor acht von zehn Frauen schlechter bezahlt wurden als Männer – im öffentlichen Sektor waren es sogar neun von zehn. Das Lohngleichheitsgesetz sieht zwar keine Sanktionen vor, aber auch hier wurde das Argument der Konditionierung ins Feld geführt: Der öffentliche Druck sollte zu gerechteren Löhnen führen.
Island hat als erstes LandExterner Link überhaupt Sanktionen für geschlechterbasierte Lohndiskriminierung eingeführt. Seit Anfang 2018 ist es auf der nordischen Insel gesetzlich verboten, Männer und Frauen für den gleichen Job unterschiedlich zu entlöhnen – bei Verstössen drohen Bussen. Unternehmen mit mehr als 25 Vollzeitangestellten müssen ein Lohngleichheitszertifikat vorweisen, das alle drei Jahre erneuert werden muss. Die Idee der Zertifizierung ist auch in anderen Ländern aufgegriffen worden, so etwa in FrankreichExterner Link.
Bis es in der Schweiz soweit ist, wird es wohl noch eine Weile dauern. Schon bei der Revision sprach sich eine Mehrheit des Nationalrates gegen Sanktionen oder Massnahmen zur Kontrolle und Transparenz. Deshalb war auch die Sozialdemokratin Min Li Marti als eine der Initiantinnen nicht überrascht, dass die Vorstösse abgewiesen wurden.
«Die Mehrheit ist bei der letzten Session aber kleiner geworden. Vermutlich wollte man jetzt einfach abwarten, was aufgrund der Gesetzesrevision passiert und wie es sich die Lohngleichheitsanalysen in der Praxis auswirken», so die Parlamentarierin. Aber: «Sollten wir merken, dass es wirklich stossende Fälle gibt, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine Mehrheit plötzlich Handlungsbedarf sieht.»
Möglichkeiten wird das Parlament dazu in den nächsten Jahren haben: Die Einführung der Lohgleichheitsanalyse, die in der Revision des Gleichstellungsgesetzes vorgesehen ist, soll stufenweise erfolgen. Eine Evaluation wird voraussichtlich nach neun Jahren stattfinden – also 2027.
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