Geht es nach den Wünschen von Bundesrat und Parlament, kommen ab Anfang Juli die Preise für Import-Produkte aus EU- und EWR-Ländern unter Druck. Der Bundesrat hat beschlossen, das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" in Kraft zu setzen.
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Fortan sollen somit Produkte, die in der EU beziehungsweise im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden dürfen. Bislang unterschiedliche Anforderungen etwa an die Produktesicherheit oder an die Produkteinformationen sollen so künftig in der Regel den Verkauf dieser Produkte in der Schweiz nicht mehr verunmöglichen.
Wer ein in der EU zugelassenes Produkt in der Schweiz verkaufen will, muss so zum Beispiel die Produkteinformationen nicht mehr in drei Landessprachen aufführen – eine reicht.
Von der neuen Regeln die ab 1. Juli gelten, dürften insbesondere Kosmetika, Textilien und Möbel profitieren.
Regierung und Parlament versprechen sich von der autonomen Übernahme des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» eine Belebung des Wettbewerbs. Dank sinkender Importpreise soll so die Hochpreisinsel Schweiz unter Druck geraten. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich die Importe um rund 2 Milliarden Franken verbilligen.
Etliche Produktgruppen sind jedoch vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen und für Lebensmittel kommt eine Sonderregel zur Anwendung. Das ist der Grund, weshalb verschiedene Ökonomen an der Wirksamkeit des Prinzips gegen die Hochpreisinsel Schweiz zweifeln.
swissinfo.ch und Agenturen
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