«In der Schweiz müssen nur Schwerverbrecher ins Gefängnis»
Die verschiedenen Strafen im Schweizer Strafgesetzbuch stehen in keiner Logik zueinander. Die Politik will nun Gegensteuer geben. Gelingt ihr das? Wir haben die Juristin und SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann gefragt.
Wer in der Schweiz einen Menschen unter «grosser seelischer Belastung» tötet oder eine Frau vergewaltigt, kommt unter Umständen mit einem Jahr Gefängnis davon. Wer eine Körperverletzung begeht, erhält häufig bloss eine Geldstrafe. Im Vergleich zu anderen Ländern sind das auffallend milde Strafen.
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Warum die Schweiz so milde bestraft
Nicht nur das: Die verschiedenen Strafen stehen in keiner Logik zueinander. Zum Beispiel kann eine Falschanschuldigung mit bis zu 20 Jahre Gefängnis bestraft werden, während es für eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung höchstens zehn Jahre gibt.
Die Politik möchte mit der Strafrahmenharmonisierung mehr Logik in die Strafen bringen.
Die Schweizer Regierung will die Strafrahmen harmonisieren, so dass sie zueinander in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Insbesondere will der Bundesrat die Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte erhöhen.
«Wenn die angedrohten Strafen dem Wert des jeweils geschützten Rechtsgutes in der Gesellschaft nicht entsprechen und schliesslich auch in keiner Relation mehr zu den tatsächlich verhängten Strafen stehen, verliert das Strafrecht insgesamt an Glaubwürdigkeit und somit auch an präventiver Wirkungskraft», heisst es in der Botschaft von 2018.
Der Ständerat (kleine Parlamentskammer) beriet in der Sommersession 2020 über das Gesetz. Der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) berät nun in der laufenden Sommersession darüber.
Gelingt ihr das? Wir haben die Juristin und Nationalrätin Barbara SteinemannExterner Link von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gefragt.
swissinfo.ch: Frau Steinemann, Sie haben eine Rückweisung der Revision beantragt, warum?
Barbara Steinemann: Diese Revision ist für die Füchse. Von einer Harmonisierung und Verschärfung, wie man sie zu Beginn wollte, kann keine Rede sein.
Was mich am meisten stört: Mit der grossen Revision von 2007 wurden bei leichten Delikten Bussen eingeführt, die nicht bedingt [auf Bewährung, A.d.R.] ausgesprochen werden können. Gleichzeitig haben Ersttäter bei Vergehen und Verbrechen fast schon einen Anspruch auf eine bedingte Freiheitsstrafe. Das führt dazu, dass das schwerere Delikt weniger spürbar sanktioniert wird als das leichtere.
Wir [die Abgeordneten der Schweizerischen Volkspartei, A.d.R.] wollten deshalb die ganze Revision zurückweisen mit dem Auftrag, alle Nebenbestimmungen wie Betäubungsmittel- oder Strassenverkehrsdelikte zu überarbeiten, um wieder ein Gleichgewicht und eine Rationalität reinzubringen.
Würde die Revision auch etwas Positives bringen?
Es gibt eine einzige für den Täter spürbare Verschärfung: Eine höhere Mindeststrafe für schwere Körperverletzung.
SRF Info 3 vom 2. Juni 2021: Härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte
Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Strafen in der Schweiz frappierend milde. Warum hat die Regierung in der Botschaft keinen Rechtsvergleich gemacht?
Weil genau das zum Vorschein käme. In fast jeder Botschaft gibt es Rechtsvergleiche mit dem Ausland. Nur hier nicht. Es würde offensichtlich werden, dass in der Schweiz nur Schwerverbrecher ins Gefängnis müssen und alle anderen nicht. Leider ist das im Parlament zementiert worden.
Ist es nicht auch eine Art kultureller Fortschritt, milde zu bestrafen?
Mit einer milden Strafe – wie insbesondere einer bedingten – wird ein Verbrechen verharmlost. Es gibt ein gesellschaftliches Bedürfnis, das geschehene Unrecht zu vergelten. Man will den Opfern mit einer Strafe zeigen: ‹Schaut, die Gesellschaft steht hinter euch, der Staat stärkt euch den Rücken.›
Wenn ein Vergewaltiger oder Räuber mit einer bedingten Strafe zum Gerichtssaal herausläuft, hat er kaum Einschränkungen, während das Opfer mit psychischen oder physischen Folgen leben muss. Das ist ein Ungleichgewicht, das mich stört.
Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte in der Debatte: «Nicht die Härte der Strafe schreckt ab»
Härtere Strafen haben keinen präventiven Effekt. Wichtiger ist, dass der Täter erwischt wird. Müsste man also nicht eher in die Polizeiarbeit investieren als die Strafen zu erhöhen?
Ich finde das einen administrativen Leerlauf, wenn ich das zynisch sagen darf. Man kann schon die Polizei und Staatsanwaltschaften aufrüsten. Diese haben einen riesigen Aufwand, solche Delikte aufzuklären und die Klageschriften vorzubereiten. Und am Schluss hat diese aufwändige Polizei- und Justizarbeit kaum pönale Wirkung. Das finde ich falsch.
Der Strafrahmen ist das eine, das andere sind die real gefällten Urteile. Diese bewegen sich in der Schweiz meist im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens. Wie kann man Richterinnen und Richter dazu bringen, auch tatsächlich strengere Strafen auszusprechen?
Das hätte man mit Mindeststrafen machen können. Das Parlament hat aber einzig bei der schweren Körperverletzung die Mindeststrafe verschärft. Die Erhöhung der Maximalstrafe ändert nichts, denn dann bleiben die Richter und Richterinnen einfach im unteren Viertel statt im unteren Drittel des Strafrahmens.
Das Störende kommt erst noch: Das Parlament hat ja das Sexualstrafrecht aus der Reform herausgebrochen und wird es etwa in einem halben Jahr separat behandeln. Diese Debatte wird unter dem Eindruck der Mee too-Bewegung und der modernen Frauenbewegung stattfinden, die sexuelle Belästigungen anprangern. Ich befürchte, es wird deshalb keine Verschärfungen geben, die effektiv im strafrechtlichen Sinne etwas gegen die Täter machen. Stattdessen wird es wohl darum gehen, die Opfer stärker zu entschädigen und mehr Beratungsstellen zu schaffen.
Wichtiger als eine Neudefinition von „Vergewaltigung“ und einer expliziten Zustimmung zu sexuellen Handlungen wäre eine richtige Bestrafung: immer noch kommt ein großer Teil der Frauenschänder mit einem „bedingten“, einer reinen Administrativstrafe, davon! https://t.co/VQNy8qRwiCExterner Link
— Barbara Steinemann (@BabaSteinemann) May 10, 2021Externer Link
Es wird weiterhin so sein, dass nicht jeder Vergewaltiger ins Gefängnis muss. Auch wenn wir die Mindeststrafe auf zwei Jahre erhöhen, werden Richterinnen und Richter weiterhin bedingte Strafen aussprechen können.
Hat das auch damit zu tun, dass der Tatbestand ausgeweitet werden soll? Die neuen feministischen Kreise wollen bei derVergewaltigung die ‹Ja-heisst-Ja-Regel› einführen, so wie in Schweden. Vielleicht wäre es dann nicht mehr verhältnismässig, wenn jeder Täter ins Gefängnis müsste?
Dieser Trend, der aus der feministischen Welle im Ausland kommt, ist eine Gefahr für Männer und für unsere justiziellen Grundsätze: Mit der ‹Ja-heisst-Ja-Regel› ritzen wir die Unschuldsvermutung. Es kann nicht sein, dass ein Mann beweisen muss, dass er ein Delikt nicht begangen hat.
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Internationaler Trend: Ungewollter Sex ist Vergewaltigung
Sexualdelikte sind in der Regel Vieraugen-Delikte. Es ist nicht lebensrealistisch, vor jeder sexuellen Handlung einen Vertrag zu unterschreiben. Deshalb wird immer die Schwierigkeit sein: Wie kann die Frau beweisen, dass ihr ein schweres Unrecht angetan wurde?
Vor diesem Problem werden Staatsanwaltschaften, Richter und Polizei auch in Zukunft stehen, das können wir ihnen nicht abnehmen. Aber auf eine Umkehr der Beweislast darf es bei diesen Delikten nicht herauslaufen. Sonst haben wir unsere Rechtsgrundsätze über Bord geworfen.
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