Freiheitsstrafe für Schweizerin, die zum IS wollte
Eine 31-jährige Frau aus Winterthur, die 2015 mit ihrem damals vierjährigen Sohn nach Syrien reisen wollte, um sich der Terrororganisation IS anzuschliessen, ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
Für die Bundesanwaltschaft (BA) ist der Fall klar. Die heute 31-jährige F.S. aus Winterthur versuchte, nach Syrien zu gelangen, um sich dort dem so genannten Islamischen Staat (IS) anzuschliessen. Durch ihr Handeln habe sie «wissentlich und willentlich die Aktivitäten des IS gefördert», heisst es in der Anklageschrift. Es stelle somit einen Verstoss gegen das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und IS dar. An diesem Freitag muss sich die Beschuldigte vor einem Einzelrichter am Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
Aussergewöhnlicher Fall
Die junge Frau war mit ihrem damals 4-jährigen Sohn unterwegs, als sie im Januar 2016 in Griechenland von der Polizei festgenommen wurde. Nach Erkenntnissen der Ermittler war sie von Ägypten auf dem Seeweg nach Kreta gereist. Dafür bezahlte sie Schleppern 12’000 Franken. Via Athen versuchte sie, nach Syrien zu gelangen. Doch dann wurde sie an der Grenze zur Türkei festgenommen.
Danach hat sie laut BA noch zwei Mal versucht, nach Syrien zu gelangen, bevor sie mit dem Flugzeug in die Schweiz zurückgeschickt wurde. Nach ihrer Rückreise befand sie sich einen Tag in Zürich in Polizeihaft. Die Ausweise wurden ihr abgenommen; sie untersteht seither einer polizeilichen Meldepflicht.
Bei F.S. handelt es sich um eine Konvertitin, die sich offenbar ab 2009 radikalisiert hat, unter anderem durch Videos des deutschen islamistischen Hasspredigers Pierre Vogel. Sie sei davon überzeugt gewesen, «dass jeder Moslem die Pflicht hat, zum IS zu gehen und diesen zu unterstützen», schreibt die BA. Zudem liebe sie den IS und sei überzeugt, nach den islamischen Gesetzen leben zu müssen. Sie lehne das Rechtssystem der Schweiz ab und befürworte Märtyrer-Anschläge in Westeuropa.
F.S. ist in Winterthur-Töss aufgewachsen, hat eine Lehre bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und später einen Bachelor in Betriebswirtschaft absolviert. Einige Details zu ihrem Lebensweg und der Radikalisierung erzählte ihr einstiger Ehemann im Januar 2016 in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Mit diesem war sie 2010 nach Ägypten gezogen, lebte aber später in Trennung. Demnach hatte sie die Reise detailliert geplant und den vierjährigen Sohn entführt. «Dass eine Mutter ihren kleinen Sohn in Lebensgefahr bringt, um einer verrückten Idee nachzugehen, bleibt für mich unverständlich», sagte er. Sie sei von Extremisten kontaktiert und angeworben worden, so ihr Ex-Mann.
Reicht Absicht aus?
Juristisch stellte sich die Frage, ob eine Jihad-Reisende allein wegen ihrer Absicht verurteilt werden könnte. Möglich war dies bereits in einem früheren Fall. Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger Ahmed J., ebenfalls aus Winterthur, wurde im Juli 2016 zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, weil er sich dem IS anschliessen wollte. Die Polizei hatte ihn bei der Ausreise am Flughafen Zürich abgefangen. Wichtig für den Schuldspruch war die Tatsache, dass es sich effektiv auf der Reise befand und nicht nur reisewillig war. Das Bundesgericht bestätigte im Februar 2017 das erstinstanzliche Urteil.
Im Vorfeld der Hauptverhandlung war die Frage aufgetaucht, was passiert, wenn die Frau aus Winterthur vollverschleiert in Bellinzona erscheinen würde. Im Tessin gilt das so genannte Burka-Verbot, was auch das Tragen einer Nikab untersagt. Die Vorgeschichte liessvermuten, dass sich die streng gläubige Muslimin nicht unbedingt an diese Regel halten und ihren Schleier freiwillig ablegen würde.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch