OECD: Schweiz könnte mehr tun gegen Bestechung
Die Schweiz ist zwar aktiver geworden bei der Bekämpfung von Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr. Die OECD hat seit 2011 eine signifikant höhere Anzahl von Strafverfolgungen und Verurteilungen festgestellt. Aber Bern könnte mehr tun.
Sechs Einzelpersonen und fünf juristische Personen wurden seit 2011 im Zusammenhang mit fünf Korruptionsfällen verurteilt, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem BerichtExterner Link am Dienstag veröffentlichten Bericht schreibt. Zudem waren zahlreiche Untersuchungen zu einem Delikt am Laufen.
Obwohl die Zahl der Verurteilten sehr niedrig ist, ist die Schweiz laut OECD aus mehreren Gründen besonders anfällig für Korruption im Ausland.
Einer der Gründe ist der exportorientierte Charakter der Wirtschaft. 62,9% des schweizerischen Bruttosozialprodukts werden durch Exporte erwirtschaftet (doppelt so viel wie in anderen einkommensstarken Volkswirtschaften; siehe Grafik). Ausserdem berge die Art dieser Exporte «akute Bestechungsrisiken im Ausland»: Finanztransaktionen, pharmazeutische Produkte und der Handel mit Rohstoffen und Metallen.
Aufgabe der OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Bestechung öffentlicher ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ist es, die Umsetzung des entsprechenden Übereinkommens in der Schweiz auszuwerten. Dazu muss sie Empfehlungen erarbeiten.
Die repressive Haltung der Bundesanwaltschaft zeige Wirkung, auf nationaler und internationaler Ebene, stellte die Arbeitsgruppe fest. Und doch sieht sie bei der Schweiz Verbesserungspotenzial; das Land müsse seine Repression gegenüber Verstössen verstärken.
Wenig abschreckende Wirkung
Bei abgeschlossenen Verfahren bedauert die Arbeitsgruppe, dass die auferlegten Sanktionen nicht in dem Mass abschreckend wirkten, wie es das Übereinkommen vorsehe. Namentlich bei juristischen Personen sei das der Fall.
Die Arbeitsgruppe verlangt auch mehr Öffentlichkeitsarbeit: Repressives Vorgehen seitens der Behörden müsse vorhersehbar und auch transparenter sein. Inhaltliches zu den Fällen müsse so weit wie möglich bekannt werden dürfen.
Dies sei umso wichtiger als die grosse Mehrheit der bisher abgeschlossenen Fälle von grenzüberschreitender Korruption ausserhalb von Gerichtssälen geregelt worden seien. Um die Verfahren abzuschliessen, sei der Beizug eines Richters oder einer Richterin nicht zwingend nötig gewesen.
Erfreut ist die Arbeitsgruppe über das entschlossene Schweizer Vorgehen bei Beschlagnahmungen und Konfiszierungen. Sie würdigt auch die Schweizer Teilnahme an Rechtshilfeverfahren und die Bestrebungen für eine Ausdehnung der dynamischen Rechtshilfe in der Gesetzgebung.
Geht es um das Ausmachen von Fällen, spricht die Arbeitsgruppe die Schlüsselrolle der Geldwäscherei-Meldestelle MROS im Bundesamt für Polizei (fedpol) zu. Gleichzeitig bedauert sie, dass Anwälte, Notare, Buchhalter und Revisoren zu Meldungen nichts beitragen könnten. Denn sie sind – entgegen den internationalen Standards – nicht in die Bekämpfung von Geldwäscherei eingebunden.
Der Bundesrat kündigte im vergangenen Sommer an, die Sorgfaltspflichten gegen Geldwäscherei auf gewisse Tätigkeiten ausserhalb des Finanzbereichs ausdehnen zu wollen.
Kein Schutz für Whistleblower
Bedauert wird im OECD-Bericht schliesslich auch der fehlende Schutz für Whistleblower im Privatsektor. Hier sei eine schnelle Reform fällig. Eine Regelung dazu scheiterte im Herbst 2015 im Parlament.
Die Schweiz muss im März 2019 in der Arbeitsgruppe Bericht erstatten, namentlich zum Schutz von Whistleblowern im Privatsektor, die Bestechungs-Verdachtsfälle bei öffentlichen Amtsstellen im Ausland anzeigen.
In einem zweiten Bericht, der in zwei Jahren fällig ist, muss sie Rechenschaft ablegen über die Umsetzung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.
(SDA)
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