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Schweizer Modellgesetz für Blockierung von Diktatorengeldern

2015 musste sich der Bundesrat auf Notrecht berufen, um die Gelder des Ex-Präsidenten der Ukraine Viktor Ianoukovitch zu beschlagnahmen. Künftig gibt es dafür ein Gesetz. Keystone

Das Schweizer Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Blockierung und Rückgabe von illegal erworbenen Potentaten-Geldern erleichtert. Die Schweiz soll die Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten verjährt sind. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt.

Mit dem Gesetz hat das neu gewählte Parlament sein erstes Geschäft verabschiedet, das zudem eine strake Symbolkraft hat. Seit der Affäre um die Marcos-Gelder im Jahr 1986 war die Schweiz mit dem Zufluss einer ganzen Reihe von Potentaten-Geldern konfrontiert. Das hat dem Ruf des Landes und dem des Finanzplatzes geschadet. Fast eine Milliarde der in der Schweiz nach dem Arabischen Frühling blockierten Gelder lagern immer noch in der Schweiz.

Das neue Potentatengelder-Gesetz soll eine abschreckende Wirkung haben auf all jene Diktatoren, welche die Schweiz immer noch als sicheren Hafen für illegal erworbene Gelder betrachten. «Das Gesetz entspricht einer juristischen und moralischen Notwendigkeit und den Interessen der Schweiz», sagte Aussenminister Didier Burkhalter vor dem Nationalrat.

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Chronologie: Gelder von Diktatoren auf Schweizer Banken

Schliesslich hat auch der Nationalrat das Gesetz in der Form gutgeheissen, in der es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Im Juni noch hatte der Nationalrat eine Verjährung der Straftaten und damit eine Lockerung der Voraussetzungen für die Beschlagnahmung beschlossen.

In der mehr als vier Stunden dauernden Debatte im Juni hatten die Vertreter der politischen Rechten die Verjährung mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit begründet.

Starke Lobby der Anwälte

Mehrere Medien und Nichtregierungs-Organisationen verurteilten die Verjährung als Manöver der Anwaltslobby. Die Verjährung hätte es den Verteidigern der Potentaten ermöglicht, mittels mehrerer Rekurse auf eine Verjährung hinzuarbeiten, was für die Anwälte sehr profitabel sein kann. «Mandate von Geld-Potentaten sind eine Goldmine für Anwaltskanzleien», erklärte Olivier Longchamp, Finanzexperte der Nichtregierungs-Organisation Erklärung von Bern in der Tageszeitung Der Bund.

Doppelspiel

Der freisinnig-liberale Genfer Nationalrat Christian Lüscher sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, er treibe ein Doppelspiel.

Lüscher war an den parlamentarischen Arbeiten am Gesetz als Mitglied der Justizkommission beteiligt. In derselben Zeit erhielt die Anwaltskanzlei, an der Lüscher beteiligt ist, mehr als zwei Millionen Franken Honorare für die Verteidigung des Sohnes des nigerianischen Ex-Generals Sani Abacha, der angeklagt war, auf Schweizer Banken grosse Summen an Schwarzgeld angelegt zu haben.

Der Anwalt verteidigte sich in einem Artikel des welschen Wochenmagazins L’HebdoExterner Link und wies einen Interessenkonflikt zurück. Er habe seine Parlamentskollegen über sein privates Mandat informiert, so Lüscher.

Didier Burkhalter bezeichnete die Verjährung als Rückschritt und verwies auf die langen und mühsamen Verfahren. Der Ständerat folgte dem Argument und strich die Verjährung wieder aus dem Gesetz. In zweiter Lesung hat sich der Nationalrat nun dem Ständerat und dem Bundesrat angeschlossen. Einzig die Vertreter der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei stimmten für die Verjährung.

Engere Zusammenarbeit

Das neue Gesetz, das die Experten der Weltbank als Modellgesetz bezeichnen, vereint die in den vergangenen Jahren vom Bundesrat teilweise per Notrecht erlassenen Verordnungen.

Ein zentraler Punkt im Gesetz ist auch die Umkehr der Beweislast. So wird es künftig nicht mehr an der Schweiz oder an den betroffenen Länder Ägypten oder Tunesien liegen, zu beweisen, dass die Gelder illegal erworben worden sind. Die Despoten müssen hingegen beweisen, dass sie die Vermögenswerte ordnungsgemäss erworben haben.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern. So kann die Schweiz neu die Bankkundendaten der Potentaten noch vor dem Eintreffen eines Amtshilfegesuches den Ländern weiterleiten.

Wenn zudem der Herkunftsstaat scheitert, kann die Schweiz das Geld vor dem Einziehungsverfahren einfrieren. Damit sind auch die Bestimmungen der Lex Duvalier aus dem Jahr 2011 in das Gesetz aufgenommen worden. Schliesslich hält das Gesetz explizit fest, dass die zurückgegebenen Gelder für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung und für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Herkunftsland verwendet werden sollen.

Hauptproblem nicht geregelt?

Die Kritiker monieren, mit diesem Gesetz werde das Hauptproblem, die Annahme der Gelder durch Schweizer Banken, nicht gelöst.

«Warum ist es so schwer, zu sagen, dass wir kein Geld von Potentaten auf unseren Banken wollen? Ein sauberer Finanzplatz braucht diese zweifelhaften Gelder nicht, ausser für die grosszügigen Boni der Banker. Ein seriöses Mitglied einer seriösen Regierung platziert sein Vermögen nicht in der Schweiz», sagte der unabhängige Ständerat Thomas Minder während der Debatte in der kleinen Kammer.

«Die Instrumente, um vorausschauend zu handeln, existieren und funktionieren», antwortete Aussenminister Didier Burkhalter und erinnerte an das Geldwäschereigesetz und die Sorgfaltspflichten der Banken bei politisch exponierten Personen. «Vielleicht funktioniert noch nicht alles gut genug. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das die Frage der illegalen Vermögenswerte regelt, denn wir können solche nie ganz vermeiden», so Burkhalter.

(Übersetzung aus dem Französischen: Andreas Keiser)

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