Der Handel mit Fälschungen kennt keine Krise
Infolge Globalisierung der Handelsbeziehungen nimmt auch der Handel mit gefälschten Artikeln immer grössere Dimensionen an. 250 Milliarden Dollar sind es, welche die Fälschungsindustrie laut UNO jährlich umsetzt. Exportländer wie die Schweiz sind davon besonders betroffen. Alle internationalen Abkommen und rechtlichen Instrumente entpuppten sich bis heute als zu zahnlos.
«Wenn wir in den Koffern gefälschte Ware finden, sagen uns die Besitzer meistens, dass sie nicht gewusst hätten, dass es sich dabei um Fälschungen handelt. Diese Reaktion ist typisch, nicht nur im Falle von Fälschungen», erklärt Miroslaw Ritschard, Vizedirektor des Zollbüros des Flughafens Zürich-Kloten. «Wenn wir dann mit den Personen sprechen und sie um Angaben zur Herkunft der Ware bitten, geben viel zu, dass sie sich schon gedacht haben, dass die Ware nicht echt sei. Einige gestehen sogar, sie hätten es einfach mal versucht, nun sei es halt schiefgegangen.»
Allein im touristischen Verkehr melden in der Schweiz die Zolldienste jedes Jahr 2000 bis 3000 Verstösse gegen das MarkenschutzgesetzExterner Link. Den grössten Teil verzeichnen die Zollfahnder am Flughafen Zürich-Kloten, der wichtigsten Drehscheibe des Passagiertransportes, und zwar während der Sommer- und der Herbstferien. Vor allem im Oktober, wenn der Rückreiseverkehr der Touristen aus fernen Ländern ihren Höhepunkt erreicht. In diesem Zeitraum sind die Zollbeamten am Flughafen Zürich besonders wachsam.
«Der Schweizer Zoll hat den Auftrag, rund 150 Gesetze anzuwenden: zum Schutz von Marken und Design, von Specie rara, von Kulturgütern usw. Um effizient zu arbeiten, reicht es nicht, nur auf die in der Schweiz ankommenden Passagiere zu warten und Stichproben vorzunehmen. Wir führen gezielte Kontrollen durch und stützen uns auf Risikoprofile: Wir wissen mehr oder weniger, aus welchen Ländern und in welcher Jahreszeit gefälschte Waren eingeführt werden», erläutert Miroslaw Ritschard.
Das Risiko einer Anzeige
Für viele Touristen kann die Rückkehr mit Unannehmlichkeiten enden. Wer mit gefälschter Ware ertappt wird, muss diese abgeben, denn sie wird beschlagnahmt und schliesslich vernichtet – im besten Fall. Tatsächlich sind die Zolldienste aufgefordert, das Vergehen den Herstellern die einen Antrag zur Mithilfe beim Schutz ihrer Ware deponiert haben, zu melden In diesem Fall riskiert der Käufer eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren seitens des Herstellers.
Handel mit Fälschungen
Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Büro der UNO für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNDOC) generiert der Handel mit gefälschter Ware Einnahmen von rund 250 Milliarden Dollar jährlich. Der Handel mit Fälschungen in den Herstellerländern und die digitale Piraterie bringen weitere hunderte von Milliarden von Dollar ein.
Gefälscht werden nicht nur Luxus- und Markenartikel, sondern praktisch alle Produkte: elektronische und elektrische Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Autobestandteile, Medikamente, Lebensmittel, Haushalt- oder Kosmetikartikel usw.
Der Handel mit Falschware schadet insbesondere der Schweizer Exportindustrie: nach Angaben des Verbands der schweizerischen Uhrenindustrie (FH) wurden 2013 knapp 30 Millionen Schweizer Uhren produziert. Die Produktion gefälschter Uhren war mit 33 Millionen Stück höher.
Nach Daten der Weltzollorganisation (WZO) kommt der Hauptteil der Fälschungen aus China, Indien, Singapur, den Vereinten Arabischen Emiraten, Pakistan und der Türkei.
«Die Meldungen werden auf der Basis der eingereichten Anträge der betroffenen Firmen gemacht – in der Regel von Herstellern von Luxusgütern, Uhren, Kleidern, Taschen und andern Accessoires.
Einige verlangen sogar eine Meldung, auch wenn es sich nur um ein einziges Produkt handelt, eine Toleranzgrenze gibt es nicht. Andere hingegen verlangen eine Meldung ab einer bestimmten Summe oder einer bestimmten Anzahl an gefälschten Produkten oder wenn die Einfuhr aus rein kommerziellen Gründen erfolgte», so Miroslaw Ritschard.
Die Aufgabe von seinen Leuten ist alles andere als einfach, wenn man bedenkt, dass die Fälschungen manchmal beinahe perfekt sind, vom Produkt selber bis zur Verpackung. Die Zolldienste berufen sich bei ihrer Arbeit auf Informationen der Hersteller der Originale, wie auch auf Informationen über die gefälschte Ware selber, die je nach Herkunftsland variieren. Wie sind beispielsweise die Knöpfe oder die Kleideretiketten gemacht, wie und wo wurden sie auf den Stoff genäht.
Organisierte Kriminalität
Mit der Beschleunigung des internationalen Austausches von Gütern und Dienstleistungen nimmt das Phänomen der Fälschungen überall auf der Welt immer beunruhigendere Dimensionen an. Was die Handelsgüter betrifft, haben die Zollbehörden 2013 in den EU-Ländern 36 Millionen Artikel beschlagahmt, die im Verdacht standen, das Recht auf geistiges Eigentum zu verletzen. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Nach Angaben des Büros der UNO für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNDOC) generiert der internationale Handel mit gefälschter Ware jährlich einen Umsatz von 250 Milliarden Dollar.
Diese Einnahmen werden nicht versteuert und schaden den Herstellern von Markenprodukten. Die Schweiz mit ihrer starken Exportindustrie gehört zu den am stärksten betroffenen Ländern. Das Schlimmste daran ist jedoch, dass dieser illegale Handel immer mehr von kriminellen und mafiösen Organisationen kontrolliert wird, wie der neapolitanischen Camorra, der chinesischen Triaden oder der japanischen Yakuza. Diese Einnahmequellen sind auf strafrechtlicher Ebene weniger risikoreich als der Drogenhandel oder andere illegale Aktivitäten.
Die Herstellung von gefälschter Ware unterliegt zudem keiner Kontrolle durch die Gesellschaft und Umwelt. Bei der Herstellung solcher Produkte werden oft geltendes Recht, Sicherheits- und Gesundheitsstandards und das Verbot der Kinderarbeit missachtet. Und nicht nur die Produzenten, sondern auch die Konsumenten tragen ein Risiko. Auf den Markt kommen falsche Medikamente, verdorbene Lebensmittel oder sonstige Produkte, die mit Mängeln behaftet sind. Die Opferzahlen dieses Betruges geht in die Millionen auf der ganzen Welt.
Online-Handel als beliebter Kanal
Der Handel mit Fälschungen steht schon lange im Fokus der UNDOC und der Weltzollorganisation (WZO), welche die Mitgliedstaaten ersuchen, die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und die Kontrollmassnahmen zu verstärken, um dieses Phänomen wirksamer zu bekämpfen. Die Schweiz hatte 2008 ihr entsprechendes Gesetz verschärft. Seither ist jegliche Einfuhr gefälschter Ware verboten. Der blosse Besitz von gefälschter Ware ist dagegen noch immer nicht strafbar, wie das im vergangenen Januar vom Bundesgericht bestätigt wurde.
«Im Fall von Fälschungen und Piraterie ist das Ziel der schweizerischen Gesetzgebung, diese Ware vom schweizerischen Markt fernzuhalten und nicht die einzelnen Konsumenten zu kriminalisieren. Diese wissen je nach Fall gar nicht, dass sie im Besitz von gefälschter Ware sind”, erklärt Sabine Dändliker, Leiterin der Geschäftsstelle Stop Piracy. Der Verein wurde 2007 von Behörden und Wirtschaft mit dem Ziel gegründet, die Bevölkerung für das Problem der Fälschungen zu sensibilisieren. Eine Arbeit, die Früchte zu tragen scheint: Seit einigen Jahren nimmt die Einfuhr von gefälschter Ware durch Touristen ab.
Für die Zollämter ist es viel schwieriger, die enorme Menge gefälschter Ware zu kontrollieren, die weltweit per Post auf dem Luft- oder Landweg in die Schweiz verschickt wird. Dieser Markt ist vor allem wegen dem Internet auf Expansionskurs: die Zolldienste beobachten einen Zuwachs von importierten gefälschten Produkten, die online gekauft wurden und in einzelnen kleinen Paketen eingeführt werden. Die Explosion des digitalen Marktes hat die Gesetzgeber in fast allen Ländern unvorbereitet getroffen.
Neue Hoffnung
Für die Hersteller von originalen Produkten ist es viel schwieriger, ihre Rechte zum Schutz von geistigem Eigentum bei Behörden und Justiz in jenen Ländern durchzusetzen, wo die Fälschungen produziert wurden. Der Druck von Regierungen und internationalen Organisationen auf diese Länder zu kooperieren, hat bislang noch zu keinen nennenswerten Resultaten geführt. Zwei wichtige Veränderungen in diesem Umfeld könnten jedoch zu gewissen Verbesserungen für die Schweizer Exportindustrie führen: am 1. Januar 2017 wird die neue «Swissness»-Gesetzgebung eingeführt. Sie regelt die Bedingungen für den Gebrauch der Marke Schweiz auf dem globalen Markt.
Eine viel wichtigere Auswirkung könnte in den nächsten Jahren die Umsetzung des Freihandelsabkommens mit China haben, dem grössten Hersteller von Fälschungen weltweit. Dieses Abkommen, das am 1. Juli 2014 in Kraft trat, enthält «wesentliche Kapitel» zum Schutz des geistigen Eigentums, sagt Sabine Dändliker. «China wird sich bemühen, Hilfe zu leisten, nicht nur bei der Einfuhr, sondern auch bei der Ausfuhr, und zwar bei Fälschungen von Markenprodukten, bei der Verletzung von Autorenrechten und des Designschutzes und beim Verstoss gegen Patente.» Es bleibt aber abzuwarten, ob und wie das Reich der Mitte diese Normen nun konkret umsetzen wird.
(Übertragen aus dem Italienischen von Christine Fuhrer)
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