Die Schweiz und Sri Lanka haben ein Migrationsabkommen abgeschlossen, das Rückführungen von Flüchtlingen ermöglicht. Wie es um die Menschenrechte in Sri Lanka steht, ist jedoch umstritten. Man dürfe keine Menschen zurückschaffen, betont die Gesellschaft für bedrohte Völker.
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swissinfo.ch und Agenturen
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La Suisse signe un accord migratoire avec le Sri Lanka
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat am Dienstag in Colombo mit dem sri-lankischen Innenminister Seneviratne Bandara Nawinne ein bilaterales Migrationsabkommen unterzeichnet, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt.
Das Migrationsabkommen regelt unter anderem die Rückführung ausreisepflichtiger Sri-Lankerinnen und Sri-Lanker. Laut Bundesrätin Sommaruga schreibt der Vertrag bloss die bestehende Praxis fest. «Mittelfristig kann das Abkommen zu einer umfassenderen Migrationspartnerschaft ausgebaut werden. Dazu sind aber weitere Fortschritte bei den Menschenrechten nötig», sagte Sommaruga.
Die Schweiz war während des sri-lankischen Bürgerkriegs von 1983 bis 2009 ein häufig gewähltes Zielland schutzsuchender Tamilinnen und Tamilen. Bis heute ersuchen Mitglieder der im Norden und Osten der Insel lebenden Bevölkerungsminderheit Asyl in der Schweiz, oft aus Angst vor Gewalt durch Polizei und Militär.
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Sind Menschenrechte gewährleistet?
Bundesrätin Sommaruga besuchte vor der Unterzeichnung des Abkommens das ehemalige Konfliktgebiet im tamilisch dominierten Norden des Landes, wo sie unter anderem Rückkehrer aus der Schweiz und Menschenrechts-Aktivisten traf. Sie betonte, wie wichtig es sei, dass Sri Lanka den nationalen Versöhnungsprozess und die demokratischen Reformen vorantreibe sowie Defizite beim Schutz der Menschenrechte beseitige. Die Schweiz sei bereit, Sri Lanka auf diesem Weg weiter zu begleiten und zu unterstützen.
Wegen der weiterhin prekären Menschenrechtslage im südasiatischen Land wurde die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Sri Lanka kritisiert. Kritiker befürchten, dass Rückkehrer, denen von den Sicherheitskräften eine Nähe zu den ehemaligen Separatistenkämpfern vorgeworfen wird, verhaftet und gefoltert werden.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) schreibt in einer Mitteilung, die Menschenrechtslage habe sich in Sri Lanka kaum verbessert. Die Schweiz müsse den Schutz von gefährdeten Asylsuchenden weiterhin gewährleisten. «Auf Zwangsausschaffungen soll die Schweiz daher verzichten», fordert GfbV-Kampagnenleiter Yves Bowie.
Sommaruga kontert: «Wie bisher wird mit diesem Migrationsabkommen jede Person überprüft, ob sie hilfsbedürftig ist, ob sie Asyl bekommt und ob auch eine Rückführung möglich und zumutbar ist – daran ändert sich nichts.»
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Grosse Diaspora in der Schweiz
Sri Lanka ist für die Migrations-Aussenpolitik der Schweiz seit Jahren von besonderer Bedeutung: In der Folge des bewaffneten Konflikts fanden viele Vertriebene in der Schweiz Schutz.
Heute leben rund 50’000 Sri-Lankerinnen und Sri-Lanker in der Schweiz, etwa die Hälfte von ihnen hat inzwischen das Schweizer Bürgerrecht.
Die Schweiz verfügt damit im europäischen Vergleich über eine verhältnismässig grosse Diaspora. 2015 war Sri Lanka das fünftwichtigste Herkunftsland im Asylbereich.
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