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Schweiz veröffentlicht Liste mit Konten

Schweizer Banken sind dankbar für mehr Rechtssicherheit in der Frage der nachrichtenlosen Konten. Keystone

Die 44 Millionen Schweizer Franken nachrichtenloser Vermögen, die derzeit in Schweizer Banktresoren lagern, werden laut einem Experten kaum von Berechtigten oder deren Verwandten beansprucht werden. Die Banken haben eine Liste mit sehr alten nachrichtenlosen Vermögen veröffentlicht. Damit setzen die Institute neue Gesetzesbestimmungen um, die Anfang Jahr in Kraft getreten sind.

Die neuen Regeln sehen die Ablieferung von Vermögen an den Staat vor, wenn diese seit mindestens 60 Jahren nachrichtenlos sind. Die Namen nachrichtenloser Kundenverbindungen werden nun vorher im Internet unter der Adresse www.dormantaccounts.chExterner Link publiziert. Dabei geht es um Vermögen von mehr als 500 Franken oder in unbekannter Höhe, wie es beim Inhalt von Schrankfächern der Fall ist.

Meldet sich innerhalb eines Jahres kein Anspruchsberechtigter auf einen veröffentlichten Vermögenswert, müssen die Banken die betroffenen Guthaben von Gesetzes wegen an den Staat abliefern. Damit erlöschen die Rechte am Eigentum der Kunden. Bei Vermögen, die seit 1954 oder früher nachrichtenlos sind, beträgt die Meldefrist fünf Jahre. Die Liste umfasst gut 2600 Einträge.

Millionen gehen an den Staat

«Es handelt sich um hoffnungslose Fälle, denn sie sind alt und zu wenig detailliert, so dass es fast unmöglich ist, einen Anspruch geltend zu machen», sagte David Laufer, Mitbegründer der Lausanner LMD Search, gegenüber swissinfo.ch. «Ich wäre nicht überrascht, wenn mindestens 80% dieser Gelder schliesslich an den Staat gingen.»

Viele der 2600 Einträge enthalten weder das Geburtsdatum noch die Nationalität ihrer Besitzer. Zuweilen ist auch die Kontonummer im Lauf der Zeit verloren gegangen.

«Mit der Publikation versuchen die Banken ein letztes Mal, den Kontakt zum Kunden wiederherzustellen», wird der Chef der Bankiervereinigung, Claude-Alain Margelisch, im Communiqué zitiert. Die Rechtsnachfolger der Kunden erhalten durch diese Publikation nochmals die Möglichkeit, Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen geltend zu machen, bevor die Banken diese definitiv an den Staat abliefern müssen.

Laufer, dessen Firma von den Banken beauftragt wird, nach «verlorenen Kunden» und ihren Nachkommen zu suchen, hofft, dass die die neueren Listen mehr Details enthalten werden.

Personen, die Vermögen in der Schweiz vermuten, können jederzeit nach diesen suchen, nicht erst nach Ablauf von 60 Jahren. Dazu müssen sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsmann wenden. Dieser hat Zugang zu einer zentralen Datenbank, in der alle kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerte erfasst sind, die noch nicht zur Publikation anstehen.

In den 1990er-Jahren war bekanntgeworden, dass auf solchen nachrichtenlosen Konten Millionenvermögen jüdischer Opfer des Nationalsozialismus lagen. Laut der Bankiervereinigung hat die aktuelle Liste der nachrichtenlosen Konten nichts mit diesem Thema zu tun, mit dem sich damals die Schweiz Sammelklagen aus den USA einbrockte.

Banken selber machen Druck

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden eingeführt, um den Finanzplatz Schweiz im Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen den andern Bankenplätzen anzugleichen. Laut David Laufer haben die Schweizer Banken zusätzlich noch ein anderes Interesse, nachrichtenlose Vermögen aus ihren Büchern zu entfernen: «Die Tage an denen sich Bankkunden mit falschen Identitäten und Koffern voller Geld an die Banken wandten, sind vorbei», betont er.

«Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren verändert. Banken, ob in der Schweiz oder irgendwo anders auf der Welt, können es sich nicht leisten, Kunden zu haben, die vom Radar verschwinden. Es ist kaum glaubwürdig, wenn eine Bank Gelder eines Kunden, der 1876 geboren wurde und von dem sie seit 100 Jahren nichts mehr gehört hat, in den Büchern hat. Die Kontrollabteilungen der Banken machen deshalb grossen Druck, dass solche Fälle bereinigt werden.»

(Übersetzt aus dem Englischen: Andreas Keiser)

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