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Nächster Akt des «Schweizer Prozesses» in Paris

Als ehemalige Nummer drei der UBS AG drohen Raoul Weil 18 Monate Gefängnis auf Bewährung und eine Geldstrafe von 300'000 Euro. Copyright 2018 The Associated Press. All Rights Reserved.

Nach einem dreijährigen Gerichtsmarathon soll das Berufungsgericht in Paris am 13. Dezember seinen Entscheid im Rechtsstreit zwischen der UBS und dem französischen Staat verkünden. Der Bank droht eine hohe Geldstrafe, um die Rechnung für ein System der Steuerhinterziehung zu begleichen, das heute der Vergangenheit angehört.

Raoul Weil, Dieter Kiefer, Olivier Baudry und Philippe Wick: In den 2000er-Jahren, den letzten Jahren vor dem Aus für das Schweizer Bankgeheimnis, sassen die vier Banker zusammen mit einigen anderen an den Schalthebeln der internationalen Vermögensverwaltung der Schweiz Grossbank UBS.

Heute könnten sie ganze Bücher über die französische Justiz schreiben.

Ende 2018 konnte man die ehemaligen Topmanager der UBS beobachten, wie sie sich leicht demütig in die Schlange vor dem nagelneuen Pariser Gerichtsgebäude einreihten. Sie standen wegen illegaler Bankgeschäfte und schwerer Geldwäscherei in Verbindung mit Steuerhinterziehung vor Gericht, ebenso wie die Muttergesellschaft UBS AG.

Szenenwechsel, Berufungsprozess im März 2021: Das Verfahren findet im alten Palais de la Cité statt, in dem Saal, in dem 1945 Marschall Pétain der Prozess gemacht worden war. Da waren die vier ehemaligen Topmanager wieder, wirkten leicht deplatziert in ihren biederen Anzügen und Krawatten.

Im September kehrten sie zurück vor Gericht, um endlich das Urteil zu erfahren. Doch dann war einer der Richter krank – und der Entscheid wurde auf Dezember verschoben.

Ist jetzt das Ende des Marathons in Sicht? Am 13. Dezember soll das Berufungsgericht entscheiden, ob und zu welcher Geldstrafe es die Bank verurteilt. Der Generalstaatsanwalt hat eine Geldstrafe von «mindestens» zwei Milliarden Euro gefordert, zu der noch eine Milliarde Schadenersatz für den Staat hinzukommt.

Für die vier Schweizer Angeklagten lauten die Forderungen: Je 18 Monate Gefängnis auf Bewährung und 300’000 Euro Geldstrafe für Raoul Weil, die ehemalige Nummer drei der UBS AG, der in erster Instanz freigesprochen worden war, und Dieter Kiefer, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der UBS France; je 12 Monate auf Bewährung und 200’000 Euro für Philippe Wick und Olivier Baudry, beide ehemalige Leiter des internationalen Frankreich-Desks der UBS.

«Prozess gegen die Schweiz»

In seinem Buch «Ces 600 milliards qui manquent à la France» (Editions du Seuil) enthüllte der Journalist Antoine Peillon 2012 die angeblich fragwürdigen Praktiken der UBS in Frankreich zum Hinterziehen von Steuern. Er war von Angestellten der französischen Niederlassung der Bank informiert worden.

Peillon beschreibt in seinem Buch im Detail von der UBS gesponserte Konzerte, Golf- und Jagdpartien. Solche Anlässe sollten der Bank ermöglichen, sich der reichen französischen Kundschaft zu nähern, die von den französischen Steuerbehörden «stranguliert» wurde.

Das Buch brachte den Skandal ins Rollen. Die französischen Untersuchungsrichter kamen bei ihren Ermittlungen zum Schluss, dass die UBS in illegale Bankgeschäfte und Geldwäscherei in Verbindung mit Steuerhinterziehung verwickelt sei.

Vor Gericht im Jahr 2018 versteckten sich die Angeklagten hinter dem damals geltenden Bankgeheimnis. «Nach fünf Jahren Ermittlungen und fünf Wochen Prozess konnte die Staatsanwaltschaft nur drei Namen von UBS-Kunden bekanntgeben», die der Steuerhinterziehung beschuldigt würden, sagte Jean Veil, der Anwalt der UBS.

Er fasste zusammen: «Was hier stattfindet, ist ein Prozess gegen die Schweiz. Aber weil man einen Staat nicht strafrechtlich verfolgen kann, griff man zu diesem fragwürdigen Verfahren gegen die Bank.»

Das Gericht, so scheint es, goutierte diese etwas zu selbstbewusste Verteidigung offenbar nicht. Die UBS erhielt eine Geldstrafe von 3,7 Mrd. Euro (3,9 Mrd. Franken) aufgebrummt, zu der noch 800 Millionen Euro Schadenersatz hinzukamen. Eine stolze Summe, selbst für den grössten Vermögensverwalter der Welt.

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Wahlkampfzeit ungünstig?

Für das Berufungsverfahren setzte die UBS dann auf einen anderen Anwalt und auf eine weniger «politische» Verteidigung. Die Anklage reduzierte die geforderte Geldstrafe auf zwei Milliarden Euro.

Wie wird die Höhe der Strafe berechnet? Zwischen 2008 und 2015, als das Schweizer Bankgeheimnis auf internationaler Ebene mehr und mehr zusammenbrach, wandten sich etwa 4000 französische Kunden und Kundinnen der UBS diskret an die französischen Steuerbehörden, um ihre Situation zu bereinigen. Der Staat kam auf diese Weise zu 3,7 Mrd. Euro, die ihm zuvor entgangen waren.

Zwischen den zwei Prozessen gegen die UBS entschied der Kassationsgerichtshof in einem anderen Verfahren, dass die Berechnungsgrundlage für die Geldstrafe in solchen Fällen der Betrag der hinterzogenen Steuern sein sollte und nicht die Gesamtheit der versteckten Gelder.

Werden die Richter der Staatsanwaltschaft folgen? Dass Frankreich mitten in einer Wahlkampf-Periode steckt, sei «vielleicht nicht sehr günstig für die UBS», sagt ein guter Kenner der Schweizer Bankenwelt. «Gleichzeitig demonstriert die französische Justiz gerne ihre Unabhängigkeit.»

«Es geht hier nicht darum, den Entscheid der französischen Richter in Zweifel zu ziehen», schrieb der Journalist Richard Werly im September in der Westschweizer Tageszeitung Le Temps.

«Aber wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen: Die Richter tragen heute gegenüber der UBS eine viel schwerere Last als die der Gerechtigkeit. Bei ihrem Urteil geht es um die Moral der Geschichte. Es wird das Kapitel eines Systems der Steuerhinterziehung abschliessen, das im Frankreich der 1930er-Jahre entstanden war.»

Rekordgewinne für die UBS

Die UBS dürfte selbst eine allenfalls gesalzene Geldstrafe ohne grosse Probleme verdauen können. «Seit Anfang Jahr hat die UBS bereits 5,5 Milliarden Franken Gewinn gemacht, was 2021 zweifellos zu einem ihrer besten Jahre seit der Finanzkrise 2007-2008 machen wird», hält der Journalist Yves Genier, Autor von «La fin du secret bancaire», fest.

Würde ein harsches Urteil dem Image der Marke UBS schaden? «In Frankreich vielleicht, aber nicht anderswo. Es handelt sich um eine Affäre, die eine längst vergangene Zeit abschliesst», fügt Genier hinzu.

Der Journalist, der gerade sein Buch «Scandale chez Crédit Suisse. Quand les banques perdent la tête!» (Éditions Attinger) veröffentlicht hat, fände es jedoch seltsam, wenn die UBS vollständig entlastet würde, «da ein Teil der ihr vorgeworfenen Taten bewiesen wurde».

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

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