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Neuer Rückschlag für Schweizer Regierung

Geschäftsgebaren der UBS in den USA: Die Angestrebte Lösung wackelt. EPA/JUSTIN LANE

Zum 2. Mal innert 2 Wochen haben die Bemühungen der Schweiz zur Beilegung der Steueraffäre der UBS in den USA einen Rückschlag erlitten. Ein Urteil zu einem repräsentativen Pilotfall stellt die Rechtmässigkeit des Vergleichs mit den USA grundsätzlich in Frage.

Laut dem Urteil darf die Schweiz bei schwerer und fortgesetzter Steuerhinterziehung keine Amtshilfe leisten. Damit stopp das Gericht die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA. Damit wackelt der im August 2009 zwischen der Schweiz und den USA getroffene Vergleich.

Im Pilotfall ging es um die Beschwerde einer Amerikanerin, die das Gericht nun gutheissen hat. Der Entscheid kann nicht mehr angefochten werden.

Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung den Fall im August als amtshilfefähig eingestuft.

Gericht wendet gültiges DBA an

Nach dem Vergleich fällt die betroffene US-Bürgerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte», indem sie bei den US-Behörden das geforderte Formular W-9 nicht einreichte, mit dem Konten bei einer ausländischen Bank deklariert werden müssen. Zudem betrug ihr Jahreseinkommen aus dem Konto über 100’000 Franken.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass keine betrügerische Handlung vorliegt, wenn einzig das Formular W-9 nicht eingereicht wurde. Gemäss dem hier anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA sei betrügerisches Verhalten aber Voraussetzung für die Amtshilfe.

Vergleich ändert DBA nicht

Betrügerisches Verhalten liegt gemäss Gericht nur vor, wenn die betroffene Person ein Handeln an den Tag legt, das über blosse Untätigkeit hinausgeht. Das sei bei Steuerhinterziehung nicht der Fall, selbst wenn es sich um grosse Beträge handle.

Das Gericht steht damit für die strenge Trennung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein und wendet sie auf das Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA an. Der Vergleich vom vergangenen August könne als «Verständigungsvereinbarung» das Doppelbesteuerungs-Abkommen weder ändern noch ergänzen.

Laut dem Genfer Bankenrechts-Spezialisten Carlo Lombardini verändert der Vergleich den Rahmen, in dem die Schweiz Amtshilfe gewährt, substantiell: “Meiner Meinung nach fällt das nicht in die Kompetenz des Bundesrates.“

Anders gesagt: Die Ausdehnung der Amtshilfe auf Steuerhinterziehung setzt ein neues Doppelbesteuerungs-Abkommen voraus. Damit ein solches rechtskräftig wird, braucht es einen Entscheid des Parlaments.

Anzahl vergleichbare Fälle nicht klar

Das Gericht betont, dass sein Urteil nur eine der vier Kategorien betrifft, für die im August-Abkommen der rechtliche Rahmen für die Amtshilfe abgesteckt wurde. Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz lässt allerdings erahnen, dass eine grosse Zahl von Fällen betroffen sein könnte.

Unter die zwei Gruppen der «fortgesetzten schweren Steuerdelikte» fallen demnach 4200 der insgesamt 4450 Kontendossiers. Nicht klar ist, wie viele von diesen 4200 Fällen die Unterkategorie schwerer Steuerdelikte durch Nichteinreichung des W-9 Formulars betreffen. Beim Bundesverwaltungsgericht selber sind insgesamt noch 25 weitere Fälle hängig, die alle in diese Gruppe fallen.

Forderung nach PUK verstärkt

Die Reaktionen der politischen Parteien fallen unterschiedlich aus. Am heftigsten kritisiert die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) die Rolle des Bundesrates. Der Entscheid zeige, dass der Bundesrat ein gravierendes Problem mit dem Rechtsstaat habe und grundsätzlich über die Bücher müsse.

Der Bundesrat sei im vergangenen August nicht in der Lage gewesen, die Interessen der Schweiz gegenüber dem Ausland richtig zu vertreten. Nun müsse abgeklärt werden, ob das Mandat der ohnehin im Raum stehenden Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ausgeweitet werden müsse.

Ins gleiche Horn stossen SP und Grüne. Sie sehen ihre PUK-Forderung bestätigt und verlangen eine rückhaltlose Aufklärung des gesamten UBS-Komplexes. Der grüne Finanzpolitiker und Nationalrat Daniel Vischer konstatierte, einmal mehr habe die Landesregierung ihre juristischen Hausaufgaben nicht gemacht.

Bundesrat wartet ab

Die bürgerlichen Bundesratsparteien FDP und CVP sehen den Rechtsstaat gestärkt. Die FDP verlangte von den USA, sie müssten das Urteil akzeptieren. Die CVP verteidigte das Handeln des Bundesrats.

Der Bundesrat nimmt das Urteil in einer Medienmitteilung “zur Kenntnis“ Aufgrund einer Analyse ersten Analyse des Justiz- und Polizeidepartementes will die Regierung demnach am kommenden Mittwoch das weitere Vorgehen besprechen.

Dabei gelte es zu entscheiden, wie die Umsetzung des Abkommens Schweiz-USA sichergestellt werden könne, heisst es in der Mitteilung.

swissinfo

April 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein.

Juni 2008: Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20’000 Amerikanern.

Juni 2008: Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesbezirksgericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

Februar 2009: Die UBS zahlt 780 Mio. Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt die Daten von rund 250 Kunden aus. Dies hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet. Die US-Behörden forderten unterdessen die Herausgabe von weiteren 52’000 UBS-Kunden-Daten. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Entscheid der Finma im Januar 2010 als rechtswidrig. Nun muss das Bundesgericht urteilen.

März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen.

April 2009: Bundespräsident Hans-Rudolf Merz trifft US-Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungs-Abkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.

Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungs-Abkommen.

Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.

August 2009: Im Streit zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde unterzeichnen die Schweiz und die USA einen Vergleich. Danach muss die Schweiz Informationen von 4450 Konten an die USA ausliefern (und nicht 52’000).

Nov. 2009: Das Bundesamt für Justiz und die Eidgenössische Steuerverwaltung geben Details zum Vergleich UBS-USA bekannt. Die UBS liefert Kontodaten von mutmasslichen US-Steuerbetrügern an die US-Steuerbehörden, wenn sie mehr als 250’000 Fr. besitzen und betrügerisches Verhalten zur Täuschung der Steuerbehörden begangen haben.

Jan. 2010: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde einer Amerikanerin gut und stoppt mit diesem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA.

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