Rentner:innen im Ausland erleichtert: Ein mühsamer Amtsgang ist weg
Jahr für Jahr mussten Schweizer Rentner:innen im Ausland per Formular beweisen, dass sie noch am Leben sind. Für viele war diese "Lebensbescheinigung" mit grossem Aufwand verbunden. Jetzt ist sie weg. Die Erleichterung ist gross.
Endloses Anstehen bei der lokalen Behörde, teures Porto in die Schweiz oder eine stundenlange Anreise zum Schweizer Konsulat… Für Schweizer Rentner:innen im Ausland war es oft ein mühsames und manchmal auch teures Unterfangen, pünktlich eine beglaubigte Lebensbescheinigung zu organisieren, um diese dann in die Schweiz zu schicken.
Die Idee dahinter war Kontrolle: Der Staat wollte verhindern, dass Renten an Tote ausbezahlt würden. 90 Tage hatte man dafür jeweils Zeit. Eine solche Frist kann im ausländischen Behördendschungel schnell zu kurz bemessen sein.
«Ich musste zuerst einen Termin bei der City machen, weil nicht alle am Schalter Zugang zum offiziellen Stempel hatten. Also waren das jeweils zwei Gänge zur City Hall, und das zwei Mal pro Jahr, weil mein Mann seine Papiere nicht gleichzeitig wie meine Ausfüllen musste», erzählt Gabrielle Robbins-Essig aus Kalifornien.
Traf die Bescheinigung nicht rechtzeitig in der Schweiz ein, unterbrach das System die Auszahlung der Rente automatisch. Dieses Vorgehen sorgte in verschiedenen Auslandschweizer:innen-Foren regelmässig für hitzige Diskussionen.
Seit dem 1. Januar 2022 ist der Prozess automatisiert und als Nachweis reicht seither auch der Eintrag ins Auslandschweizer-Register. «Eine echte Erleichterung», schreibt Yvonne Lerchen aus der Türkei.
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Grosser Ärger bei den Auslandschweizer:innen
Voraussetzung dafür war ein automatisierter Austausch zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS, welche die Renten überweist, und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, welches die Schweizer Auslandbürger:innen registriert.
Bis es soweit war, mussten sich die fast 180’000 Schweizer Rentner:innen rund um den Globus jedoch in Geduld üben. Das vereinfachte Verfahren wurde zwar bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 eingeführt.
Damals war es den versicherten Auslandschweizer:innen erlaubt, per E-Mail zu beweisen, dass sie noch am Leben sind. Dieses System wurde nach einem Jahr jedoch wieder gestoppt.
Der Ärger darüber war damals gross. «Die Schweizer ‹Verwaltungen› haben vergessen, dass sie keine Götter sind, sondern Diener des Volkes!», schrieb ein User der Facebook-Gruppe «Usgwanderet».
Seit 15 Monaten ist der alte Zopf nun endgültig weg. Jetzt muss nicht einmal mehr per Mail ein Beweis erbracht werden – vorausgesetzt die Renter:in hat sich beim Schweizer Konsulat des Aufenthaltslandes angemeldet.
Die Rückmeldungen des EDA zum vereinfachten Prozess sei positiv, schreibt die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS auf Anfrage. Ihrerseits wird die Lancierung der neuen App «SwissInTouch» des EDA begrüsst – die den Austausch zwischen den konsularischen Diensten und der Auslandschweizer:innen erleichtert.
Erleichterung auf allen Seiten
«Ja, ich bin froh über die neue Regelung», sagt Gabrielle Robbins-Essig aus Kalifornien. Rainer Blaser aus dem Kosovo schreibt: «Kein langes Anstehen mehr. Tolle Einrichtung der Schweiz, toll toll toll!»
Die Erleichterung scheint nicht nur auf Seite der Auslandschweizer:innen gross, auch die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS stellt «eine erhebliche Vereinfachung und Rationalisierung» fest.
Das neue, vereinfachte Verfahren ändere jedoch nichts an der Verpflichtung der Leistungsbezüger:innen, die Ausgleichskasse direkt über alle Änderungen des persönlichen Status wie etwa Adressänderungen, Änderungen des Zivilstandes etc. zu informieren.
«Die Versicherten sind verpflichtet, sich so zu organisieren, dass ein allfälliges Ableben durch eine im Voraus bestimmte Drittperson dem EDA und allenfalls uns gemeldet wird», erklärt die ZAS.
«Letzten Sommer musste ich die Lebensbescheinigung noch einreichen», schrieb Ruth Meili aus Deutschland. Ein Fehler? Eher eine Stichprobe.
Sporadisch würden weiterhin Kontrollen und Risikoeinschätzungen durchgeführt, teilt die ZAS mit. Was dazu führt, dass Schweizer Rentner:innen im Ausland nach wie vor beweisen müssen, dass sie noch leben.
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