Bauern-Privilegien: vom günstigen Diesel bis zu Steuergeschenken
Heilige Kuh Landwirtschaft: Keine Berufsgattung hat in der Politik eine so starke Lobby wie die Bauern. Das zahlt sich aus. Während die anderen Branchen dem globalen Konkurrenzkampf ausgesetzt sind, profitiert die Landwirtschaft nicht nur von Einfuhrbeschränkungen und Staatssubventionen. Bauern haben etwa im Vergleich zum Gewerbe auch noch eine Reihe anderer Privilegien.
Günstiger Treibstoff (Benzin und Diesel)
Ein Liter Benzin oder Diesel kostet einen Bauern rund 60 Rappen weniger als andere Verkehrsteilnehmer. Bauern können Mineralölsteuerzuschlag und Mineralölsteuer bei der Oberzolldirektion des Bundes zurückverlangen. Je nach Grösse des Betriebs haben sie eine bestimmte Menge vergünstigten Treibstoff zugute. (Gemäss Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung wurden den Bauern 2015 insgesamt 65 Mio Fr. zurückerstattet.)
Familienzulagen
Normalerweise werden Familienzulagen durch Arbeitgeber oder die Selbständigerwerbenden finanziert. Bei den Bauern zahlen Bund und Kantone die Zulagen. Nicht nur der Landwirt, sondern auch Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten, haben ohne Berücksichtigung einer Einkommensgrenze Anspruch auf Familienzulagen. 2015 kostete dieses Privileg den Steuerzahler gemäss Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherung 97 Mio. Franken. Nur für ihre Angestellten, die nicht zur Familie gehören, bezahlen Landwirte selber Beiträge.
Umschulung
Bei Aufgabe eines Hofes bezahlt der Bund dem Bauern oder seiner Ehepartnerin die Hälfte der Umschulungskosten für einen neuen Beruf. (Noch bis 2019).
Steuervergünstigungen
Bauern kommen in den Genuss eines tieferen steuerbaren Eigenmietwerts. Die Ausgaben der Bauernhaushalte für das Wohnen sind nur rund halb so hoch wie jene vergleichbarer Haushalte.
Für den Direktverkauf von Fleisch, Kartoffeln, Brot, Eierns usw. ab Hof müssen sie keine Mehrwertsteuer bezahlen.
Transport
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünen Verkehrsschildern sind von der Schwerverkehrsabgabe befreit.
Ausserdem sind sie generell vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie von der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ausgenommen.
Luftreinhaltung
Im Kampf gegen Feinstaub schreibt die Luftreinhalte-Verordnung für Baumaschinen eine sogenannte Partikelfilterpflicht vor. Für die Land- und Forstwirtschaft gilt diese Pflicht nicht.
Investitionshilfe
Zinslose Investitionskredite zur Förderung der landwirtschaftlichen Infrastrukturen (vor allem für Wohnhäuser, Ställe, Wegbauten oder Hofläden). 2015 betrugen diese rund 300 Mio. Franken.
Es gibt aber auch Beiträge, welche die Bauern nicht zurückzahlen müssen. Zum Beispiel, wenn das Geld für Bodenverbesserungen, landwirtschaftliche Gebäude oder gemeinschaftliche Massnahmen gebraucht wird.
Ist ein Betrieb vorübergehend und unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten, kann er ebenfalls ein zinsloses Darlehen anfordern.
«Beschränkte Sonderbehandlungen»
Der Schweizer Bauernverband bestreitet, dass die Landwirtschaft im Vergleich zum Gewerbe bevorzugt behandelt werde und verweist auf eine Studie der HAFLExterner Link (Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften in Zollikofen). Die Studie komme zum Schluss, dass «…in den wesentlichen Themenbereichen kaum differenzierte Vorschriften vorkommen. Es existieren zwar verschiedene Sonderbehandlungen für die Landwirtschaft, die sich jedoch auf die landwirtschaftliche Tätigkeit beschränken», zitiert der Bauernverband.
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