Schweizer Grossbank UBS zu Rekordstrafe verurteilt
Die UBS muss dem französischen Staat eine Rekordbusse und Schadenersatz von 4.5 Milliarden Euro zahlen. Der Pariser Strafgerichtshof wirft der Schweizer Grossbank Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäscherei vor. Die UBS will gegen das Urteil Rekurs einlegen.
Die grösste Schweizer Bank wurde vom Gericht in Paris schuldig gesprochen und muss eine Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Das ist die höchste Busse, die die französische Justiz je für Steuerhinterziehung ausgesprochen hat.
Ausserdem muss die Bank Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,5 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäscherei-Systems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS im Fall Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
Angeklagt waren auch sechs UBS-Kaderleute. Fünf der sechs erhielten Bewährungsstrafen und Bussgelder von bis zu 300’000 Euro.
Hilfe bei Steuerhinterziehung
Gedauert hatte der Prozess gegen die UBS vom 8. Oktober bis 15. November letzten Jahres. Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbei zu schmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert.
Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.
UBS legt Berufung ein
Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und will nun Berufung einlegen, wie sie kurz nach dem Urteil angekündigte. Sie zeigte sich in der Stellungnahme «mit dem Urteil absolut nicht einverstanden». Man habe in diesem Fall während der gesamten Untersuchung und während des Prozesses konsequent alle strafrechtlichen Vergehen bestritten.
Die Verurteilung werde nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiere auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört worden seien, schrieb die UBS weiter. Dem Urteil fehlten auch «Beweise und eine glaubwürdige Methodik» für die Berechnung der Geldbusse und des Schadens.
Man werde deshalb gegen das Urteil Berufung einlegen und prüfen, ob die schriftliche Entscheidung weitere Schritte erfordere. Laut UBS setzt nach französischem Recht ein Berufungsverfahren das Urteil des Gerichts aus und führt zu einer Verweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht. Dieses muss dann den ganzen Fall erneut verhandeln.
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