«Aus ethischer Perspektive sind Tierversuche längst umstritten»
Eine Volksinitiative will Tierversuche in der Schweiz verbieten. Doch damit sei den Interessen der Tiere nicht komplett gedient, sagt eine Rechtsexpertin.
Das Verhältnis zwischen Menschen und Tieren wird in der Schweiz gerade neu verhandelt. Drei Volksinitiativen haben die Debatte lanciert: Auf eidgenössischer Ebene will die Massentierhaltungsinitiative die industrielle Tierhaltung verbieten. Und der Kanton Basel-Stadt entscheidet am 13. Februar 2022, ob er Grundrechte für Primaten in der Kantonsverfassung verankern will.
Am gleichen Datum stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Tierversuchsinitiative ab. Diese fordert ein Verbot jeglicher Versuche an Menschen und Tieren sowie des Imports von Produkten, für die direkt oder indirekt Versuche mit Tieren durchgeführt werden.
Die Regelungsbereiche der drei Initiativen mögen verschieden sein, doch rütteln sie alle an der Tatsache, dass die Menschen die Tiere dominieren. Dass sie ihre Bedürfnisse nach Fleisch, Milch, Eiern und Wolle über die Interessen der Tiere auf ein Leben an sich, und ein Leben ohne Leid und Schmerz stellen.
Zwar rühmt sich die Schweiz, eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze der Welt zu haben. Doch die gesamte Tierschutzgesetzgebung geht von der Prämisse aus, dass die Menschen die Tiere für ihre Zwecke nutzen dürfen. Um den begrifflichen Widerspruch zu betonten, sprechen Kritiker:innen der geltenden Rechtslage darum eher von einem «Tiernutzungsgesetz» als einem «Tierschutzgesetz».
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Die Absolutheit der Grausamkeit
Das erste westliche Tierschutzgesetz wurde 1822 in England erlassen. Der «Martin’s Act» stellte die grausame Behandlung von Rindern, Ochsen, Pferden und Schafen unter Strafe. Jedoch nicht allein um der Tiere Willen: Wer Tiere grausam behandelt, würde dies auch mit Menschen tun, so die Annahme hinter dem Gesetz. «Solche anthropozentrischen Motive liegen auch der heutigen Tierschutzgesetzgebung zugrunde», sagt Dr. Charlotte BlattnerExterner Link. Die für ihre Expertise im Tierrecht mehrfach ausgezeichnete Rechtswissenschaftlerin hat sich eingehend mit der Tierversuchsinitiative und der Tierversuchspraxis in der Schweiz befasst.
«Aus ethischer Perspektive sind Tierversuche längst umstritten», sagt sie. Dabei würden Tiere für bestimmte Versuchszwecke gezüchtet, aufgezogen und trainiert. «Ihre alleinige Daseinsberechtigung ist der Versuch.» Den vielfältigen Bedürfnissen der Tiere nach Bewegung, Sozialkontakten und Selbstbestimmung könne durch das für den Versuch notwendige sterile Umfeld in der Käfighaltung kaum entsprochen werden.
Hinterfragt werden im Rahmen von Tierversuchen gemäss Blattner nicht nur die Tierhaltung an sich, sondern auch deren Nutzen. «Studien legen nahe, dass sich über 95% aller unter Nutzung von Tierversuchen neu entwickelten Medikamenten als untauglich für den Menschen erweisen», sagt die Juristin. Das sei der in der Wissenschaft anerkannte Stand der Forschung.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann diese Zahlen nicht bestätigen, da es selbst über keine entsprechende Statistik verfügt. «Tatsächlich ist der Anteil der Medikamente hoch, welche in klinischen Studien an Personen getestet worden sind und nicht auf den Markt gelangen», schreibt das BLV auf Anfrage von swissinfo.ch. Das «Versagen» einer Substanz im klinischen Versuch am Menschen könne jedoch unterschiedliche Gründe haben, die nicht zwingend mit falschen Vorhersagen aus den Tierversuchen zusammenhängen müssen: «Entwicklungsprogramme werden häufig eingestellt, wenn die kommerziellen Aussichten sich ändern, zum Beispiel wenn ein Mitbewerber schneller ist.»
Abwägung unter Ungleichen
Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tierversuche von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt werden müssen, meist sind das die Veterinärämter. Kernstück der Bewilligung ist die Güterabwägung. Dabei werden die Interessen der Gesellschaft – also der angestrebte Erkenntnisgewinn – gegen das Interesse der Tiere, vor Belastungen wie Schmerzen, Angst und Erniedrigungen geschützt zu sein, abgewogen.
Charlotte Blattner erkennt Mängel in der Anwendung dieses geltenden Rechts: «Das Institut der Güterabwägung bedingt rechtstheoretisch, dass der Schweizer Gesetzgeber die Interessen der Menschen und der Tiere als prinzipiell gleichrangig erachtet.» In der Praxis sei dies allerdings nur selten der Fall. Für eine sorgfältige Güterabwägung müssten erst einmal der antizipierte Nutzen und Schaden feststehen: «Der Schaden für die Tiere kann meist punktgenau bestimmt werden. Zum Beispiel: Fünfzig Tieren einer bestimmten Spezies wird für eine bestimmte Zeitdauer der sogenannte Schweregrad 3 zugefügt. Der Nutzen für die Gesellschaft hingegen entzieht sich einer äquivalenten Kategorisierung.»
Problematisch sei auch die eigentliche Verhältnismässigkeitsprüfung: «Wie die involvierten Güter konkret abzuwägen sind – ohne als Mensch Gefahr zu laufen, unsere eigenen Interessen kategorisch als wichtiger und dringlicher zu beurteilen – dazu gibt es keinen Leitfaden und keine Regelung. Es verwundert entsprechend nicht, dass praktisch alle der beantragten Versuche gutgeheissen werden.» Der Kanton Freiburg etwa lehnte im Jahr 2020 fünf Gesuche ab, 68 erteilte er eine Bewilligung.
Das BLV geht davon aus, dass die Güterabwägungen gesetzeskonform durchgeführt werden: «Zu bedenken ist, dass die bewilligende Behörde bei Bedarf auf der Belastungsseite Verbesserungen einfordert, bis ein Entscheid getroffen und eine Bewilligung erteilt wird.» Eine korrekte Anwendung des 3R-Prinzips bedingt allerdings, nicht nur Verbesserungen einzufordern, sondern soweit möglich Alternativmethoden ohne Tierversuche einzusetzen. Einige Gesuche würden gemäss BLV auch zurückgezogen, weil die Behörden sie im Sinne der Güterabwägung als nicht bewilligungsfähig erachten.
Mit Annahme der Initiative würde diese Güterabwägung dahinfallen – die Versuche wären bedingungslos verboten. Bei allen Vorteilen, die das Verbot bringen könnte, sieht Blattner einen gewichtigen Nachteil darin. Sie findet, dass die Möglichkeit nicht-invasiver, respektvoller Forschung mit – nicht an – Menschen und Tieren belassen werden sollte, etwa im Rahmen beobachtender ethnografischer Forderung im Freien. «Daraus ziehen wir wichtige Erkenntnisse für einen respektvollen Umgang und ein gerechtes Zusammenleben zwischen Tier und Mensch.»
Grundrechte für Tiere?
Um die Interessen der Tiere effektiv zu schützen – umfassend, nicht nur in bestimmten Bereichen wie etwa den Tierversuchen – sei die Einführung von Grundrechten für Tieren nötig. «Grundrechte schützen fundamentalste Interessen, wie jenes am Leben zu sein sowie körperlich und psychisch unversehrt.» In diese Richtung zielt die Primateninitiative im Kanton Basel-Stadt, an deren Text Blattner mitgeschrieben hat. Konsequenz davon wäre, dass gewisse Kerngehalte absolut geschützt und Güterabwägungen unparteiisch mit Blick auf die dahinterliegenden Interessen vorgenommen werden müssten.
Potenzial liege ausserdem in Lösungen, wie sie andere Länder anstreben. In den Niederlanden etwa läuft seit 2016 ein Programm für die Erforschung tierversuchsfreier Forschungsmethoden. Blattner sieht den Staat in der Pflicht: «Die Schweiz gehört zu den Staaten, die im Verhältnis zu ihrem BIP am meisten Forschung und Entwicklung betreiben. Entsprechend könnte sie weitaus mehr Innovation top down anstossen, anstatt die Pflicht und das Risiko zur Entwicklung und Nutzung tierversuchsfreier Methoden einzig und allein auf Forschende zu überwälzen.»
Blattner traut der Initiative zu, dass sie auch gewisse Tiere im Ausland besserstellen könnte. Zum einen durch das Importverbot von Produkten, für die direkt oder indirekt Tierversuche durchgeführt werden. Ausserdem könne die Schweiz eine Vorbildfunktion übernehmen: «Wenn wir in allen Bereichen denken würden, dass die Schweiz kaum etwas bewirkt, könnte der Staat mit Regulierungen aufhören. Warum sexuelle Übergriffe verbieten, wenn diese Taten dann im Ausland begangen werden? Warum einen Mindestlohn einführen, wenn Arbeit west- und ostwärts wandert?»
Ob die Neuverhandlung des Verhältnisses zwischen Menschen und Tieren sich bereits am 13. Februar in Gesetzen niederschlägt, bleibt abzuwarten. Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet traditionell eher wirtschaftsfreundlich, und der Pharmasektor gehört zu den wichtigsten Industriezweigen der Schweiz.
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