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Geschlechtsänderung auf dem Papier könnte einfacher werden

Rote Lippen in einem Schminkspiegel
Für Transgender-Menschen erfolgt die Änderung des Familienstandes meist am Ende eines langen und emotional schwierigen Prozesses. Keystone

Transmenschen und Intersexuelle sollen ihr Geschlecht und den Vornamen vereinfacht im Personenstandsregister ändern können. Die Regierung hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Organisation "Transgender Network Switzerland" glaubt jedoch nicht, dass sich die Situation durch die Änderungen verbessern wird.

Wer in der Schweiz sein Geschlecht und seinen Vornamen im Personenstandregister ändern lassen will, muss derzeit ein langwieriges und teures Verfahren durchlaufen. In Zukunft könnte eine einfache Erklärung vor einem Zivilstandsbeamten genügen.

Die Schweizer Regierung möchte mit dieser Gesetzesänderung die Situation von Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante verbessern. Nur wenige Personen seien von der Revision betroffen, aber für diese sei die Änderung sehr wichtig, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag vor den Medien.

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Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten

Das neue Gesetz sieht vor, dass jede Person mit der konstanten inneren Überzeugung, nicht dem im Register eingetragenen Geschlecht zuzugehören, eine Änderung vornehmen lassen kann. Die Abgabe einer Änderungserklärung muss persönlich vor dem Zivilstandsbeamten erfolgen.

«Das Verfahren basiert nicht ausschliesslich auf einer Selbsteinschätzung, wie wir es uns wünschen.»
Alecs Recher

Im Zweifelsfall kann der Beamte weitere Untersuchungen veranlassen und beispielsweise ein ärztliches Attest verlangen. Bestehen weiterhin Zweifel, muss er sich weigern, die Erklärung entgegenzunehmen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Kritik von den Betroffenen

Der Verein Transgender Network Switzerland (TGNS) kritisiert den Vorentwurf, der seiner Meinung nach kein Fortschritt darstelle. «Das Verfahren basiert nicht ausschliesslich auf einer Selbsteinschätzung, wie wir es uns wünschen, da es im Zweifelsfall zusätzliche Untersuchungen vorsieht», bemängelt Alecs Recher, Rechtsanwalt bei TGNS. Seiner Meinung nach handelt es sich um eine blosse Übertragung von Kompetenzen: «Anstatt die eigene Geschlechtsidentität vor Gericht zu beweisen, muss man sie weiterhin beweisen, aber vor einem anderen staatlichen Organ.»

Recher glaubt nicht an Missbrauchsmöglichkeiten in diesem Bereich: «Wer ein Geschlecht eintragen lassen würde, das nicht seiner Identität entspricht, würde sich der gleichen Gewalt und Diskriminierung aussetzen wie Transmenschen. Das wäre absurd.» Er weist auch darauf hin, dass Länder, die eine Änderung des Geschlechts auf Papier ausschliesslich gestützt auf die Selbsteinschätzung der Betroffenen vornehmen, nie Fälle von Betrug registriert haben. Er zitiert Länder wie Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Argentinien oder Malta.

Auch die bei Minderjährigen erforderliche elterliche Zustimmung gefällt TGNS nicht. «Heute brauchen Minderjährige keine Zustimmung der Eltern.» Das sei also eine Verschlechterung. «Junge Menschen kennen ihre Geschlechtsidentität, und es ist wichtig, dass der Staat ihnen vertraut», sagt Recher.

Kein drittes Geschlecht

Unabhängig von diesem Vorentwurf will der Bundesrat die Frist für die Meldung des Geschlechts eines Neugeborenen an das Standesamt verlängern. Mehrere Lösungen werden derzeit geprüft. Aufgrund des sozialen Drucks wurden intersexuelle Kinder in der Vergangenheit irreversibel und ohne medizinische Notwendigkeit operiert.

Die Regierung will aber kein drittes Geschlecht einführen. Sie will jedoch einen Bericht über das Problem schreiben.

swissinfo.ch hat eine Person getroffen, die sich nicht für ein Geschlecht entscheiden will, sondern sich als non-binäre Person definiert:

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(Übertragung aus dem Französischen: Sibilla Bondolfi)

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