Verteidigung spricht von «Prozess gegen die Schweiz»

Vor dem Pariser Gerichtshof haben die Verteidiger der Schweizer Grossbank UBS am Schlusstag der Verhandlungen Freisprüche auf der ganzen Linie verlangt. Sie beschuldigten das Gericht, einen "globalen" Feldzug gegen die Banken und die Schweiz zu führen. Das Urteil soll bis zum 20. Februar 2019 vorliegen.
An der letzten Verhandlung vom Donnerstag sprach einer der UBS-Anwälte von einem «traurigen Prozess». Das Verfahren würde einseitig geführt, denn die Anklage habe nie versucht, der UBS zu beweisen, dass deren Mitarbeiter französischen Kunden Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet hätten.
Am Abschlusstag hatte die Verteidiger-Armada der UBS die Vorwürfe der Pariser Staatsanwaltschaft förmlich zerzaust. Die Anklage hatte eine Rekordbusse von 3,7 Milliarden Euro beantragt. Der französische Staat seinerseits fordert Schadenersatz von 1,6 Milliarden Euro.
«In meinen 46 Jahren als Anwalt habe ich noch nie eine Anhörung wie diese erlebt», sagte Verteidiger Jean Veil. Er hatte einst die französische Bank Crédit Lyonnais gegen den Geschäftsmann Bernard Tapie verteidigt, ebenso die Bank Société Générale gegen deren ehemaligen Händler Jérôme Kerviel.
Die Staatsanwälte hätten es im UBS-Prozess versäumt, Zeugen der Anklage zu laden, «aus Angst, dass ihre Aussagen näherer Prüfung nicht standhalten.»
«Wackeliger Prozess»
«Nach fünf Jahren Ermittlungen und fünf Wochen Prozess konnte die Staatsanwaltschaft nur drei Namen von UBS-Kunden nennen», die des Steuerbetrugs angeklagt seien, höhnte der Verteidiger.
«Was hier stattfindet, ist ein Prozess gegen sie Schweiz. Aber weil die strafrechtliche Verfolgung eines Landes nicht möglich ist, ging man gegen die Bank vor.» Veil und seine Kollegen verlangten für die sechs angeklagten UBS-Banker aus der Schweiz Freisprüche.

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Veil hielt die geforderte Strafe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro für exorbitant. Durch Aufblasen der Zahlen würde das Gericht niemanden beeindrucken.
Die von den Richtern Serge Tournaire und Guillaume Daïeff geführte Untersuchung förderte zu Tage, dass ein Netzwerk von Schweizer UBS-Mitarbeitern praktisch klandestin nach Frankreich reiste, um sich in der Nähe des UBS-Hauptsitzes in Frankreich in illegaler Weise möglichen französischen Kunden zu nähern.
In der Untersuchung hatten mehrere Mitarbeiter diese Praktiken beschrieben. Die Staatsanwaltschaft aber fand keine Beweise dafür.
Schockierende Zahl
Die französische Steuerbehörde hat den Kampf gegen Steuerhinterzieher intensiviert. Davon zeugt die Zahl von 3983 französischen Steuerpflichtigen, die für die Periode 2010 bis 2015 ihre schwarzen UBS-Konten legalisiert haben.
Die UBS-Banker machten geltend, dass sie sich konform nach schweizerischem Recht und dem damals noch herrschenden Bankgeheimnis verhalten hätten. Demnach hätten sie nicht um die rechtliche Situation ihrer Kunden besorgt sein müssen, so ihre Argumentation.
Doch nun verlangt der französische Staat die Offenlegung der versteckten Konten, wie dies zuvor schon die USA und Deutschland getan hatten.
Die französische Öffentlichkeit hätte gerne mehr darüber erfahren, um wen es sich bei diesen 3983 regularisierten Kunden handelt. Sind es Vermögende, die ihr Scherflein während der Ära des Sozialisten Mitterand ans Trockene brachten? Oder Steuerhinterzieher jüngeren Datums?
Dem französischen Fiskus sind die Daten bekannt. Nur hält er diese in der Schublade unter Verschluss.
Eine genauere Untersuchung hätte an den Tag gebracht, welches Ausmass die Steuerhinterziehung auch im Zeitraum von 2006 bis 2011 betragen hatte.

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