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Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar

Asylsuchende aus Eritrea, die vor ihrer Einreise in die Schweiz ihre Dienstpflicht geleistet haben, hätten in der Heimat nicht mit Bestrafung oder erneuter Einberufung zu rechnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Entsprechend ist eine Rückkehr generell zumutbar.

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