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Lassen sich direkte Demokratie und internationales Recht versöhnen?

Richterpult mit Holzhammer zur Urteilsverkündung
Die Souveränität der Schweiz werde durch fremde Richter ausgehöhlt, sagt die die SVP und will mit der "Selbstbestimmungs-Initiative" den Vorrang des Schweizer Rechts vor internationalem Recht zementieren. Keystone

Die "Selbstbestimmungs-Initiative" der rechtsnationalen Schweizerischen Volkspartei (SVP): Die Schweiz steht einmal mehr vor einer Abstimmung, in der es über den Vorrang des nationalen vor dem internationalen Recht geht.

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Der Streit zwischen den politischen Kontrahenten, Experten und Aktivisten geht damit in die nächste Runde. Aber es gibt Wege, um der Pattsituation mit gegenseitigem Nichtverstehen, Nichtzuhören und Widersprüchen zu entkommen. 

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch. Hier äussern nebst internen auch aussenstehende Autoren ihre Ansichten. Ihre Positionen müssen sich nicht mit jener von swissinfo.ch decken.

In den letzten Jahren haben mehrere umstrittene Volksinitiativen in der Schweiz die heikle Frage nach der Vereinbarkeit von nationalem und internationalem Recht aufgeworfen. Erinnert sei an das Minarett-Verbot oder die Ausweisung von kriminellen Ausländern.

Es handelt sich um ein emotionales Thema, das die Grundfeste der Schweizerischen Identität berührt – direkte Demokratie, starke Souveränität und eine gewisse Zurückhaltung gegenüber internationalistischen Strömungen (die Schweiz ist erst seit 2002 Mitglied der Vereinten Nationen).

Auf rein juristischer Ebene gibt es keine einfachen Antworten. Selbst wenn die Frage an sich einfach tönen mag.

Der Journalist, Autor und Jurist Denis Masmejan präsentiert und kommentiert für swissinfo.ch die sechs am meisten diskutierten Optionen, wie dem Paradoxon zu entkommen wäre.

Der Westschweizer publizierte vor ein paar Monaten ein Buch zum Thema der Rechtshierarchie.Kürzlich trat er an einer Podiumsveranstaltung in Genf auf. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben wir mit ihm gesprochen.

1. «Hier sind wir es, die entscheiden.»

Dies ist die von der Volksinitiative «Schweizer Recht statt ausländischer Richter»Externer Link – der eingangs erwähnten «Selbstbestimmungsinitiative» – verlangte Rangordnung, wie sie die rechtsgerichtete SVP vertritt.

Die Initiative, deren Abstimmungstermin noch nicht feststeht, will den Status des Schweizer Rechts über jenen von internationalen Verträgen heben. Das hiesse, dass Gremien wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zweitrangig wären. Aktuell kann dieses internationale Gericht Entscheidungen der Schweizer Gerichte kritisieren und aufheben.

Die Schweizer Regierung lehnt die Forderung der Rechtsnationalisten klar ab. Aber es ist das Volk, das an den Urnen das letzte Wort haben wird.

Ausgang: ungewiss.

2. Konstitutionelle Ungültigkeitserklärung

Mit dieser Option, so Masmejan, käme neu eine Klausel in die Schweizer Verfassung, die automatisch die Ungültigkeit von Volksinitiativen auslösten, die gegen internationale Verträge oder Vereinbarungen verstossen.

Im Rahmen dieser Option würden Abstimmungen wie das Minarett-Verbot oder das lebenslängliche Berufsverbot für verurteilte Pädophile, je wieder mit Kindern zu arbeiten, kassiert. Beide Volksinitiativen wurden vom Schweizer Volk angenommen. Und beide Initiativen verletzen internationales Recht.

Chance: null. Der Autor sieht keinen politischen Willen für eine solche Klausel in der Bundesverfassung.

3. Parlamentarische Ungültigkeitserklärung 

Anstatt eine Klausel in die Verfassung aufzunehmen, würde das Schweizerische Parlament mit dieser Option ein Recht auf Vorprüfung erhalten. Das Parlament, die Legislative, könnte so eine Volksinitiative erst «interpretieren», bevor es entscheidet, ob das Begehren gegen internationale Abkommen verstösst.

Es wäre also das Parlament, das entscheiden würde, ob eine Initiative weiter diskutiert oder aus dem Verkehr gezogen wird.

Dies wäre aber eine Auflösung der Gewaltentrennung. Denn derzeit stimmen die Schweizer Gesetzgeber zwar über Volksinitiativen ab, können diese aber weder ablehnen noch durchsetzen. Der Entscheid ist vielmehr eine unverbindliche Empfehlung an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Chance: null. Politisch gesehen, sagt Masmejan, ist auch diese Option unwahrscheinlich.

4. Ausgedehnte Vorprüfung

Bevor die Initianten mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen, werden die Volksinitiativen von der Bundeskanzlei in Bern auf Kohärenz geprüft. Dies ist der aktuelle Stand.  Aber diese Vorprüfung sei «rein formal», so Masmejan. 

Die Vorprüfung, wie er sie ins Spiel bringt, ginge weiter: Sie würde eine rechtliche Überprüfung von Initiativen beinhalten. Erst wenn das Ok vorliegt, könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Widerspricht der Vorschlag dagegen den bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, würde er gar nicht erst auf den Schlitten gebracht werden. Chance auch hier: null.

5. «Doppelstempel» vom Volk

Der Vorschlag stammt von Avenir Suisse, einem liberalen Think Tank. Er wäre etwas komplizierter, aber die Bürger hätten weiter das letzte Wort.

Wenn eine Volksinitiative das Völkerrecht ausser Kraft setzt, wäre eine zweite Abstimmung obligatorisch, um die Entscheidung zu bestätigen.

Nehmen wir an, das Volk sagt Ja zu einer umstrittenen Initiative. Dann muss die Regierung einen Text entwerfen, der entweder das Völkerrecht umgeht oder den Entscheid des Volkes verwässert oder annulliert. Es wäre dann dieses von der Regierung vorgelegte Gesetz, das in der zweiten und entscheidenden Abstimmung vorgelegt würde.

Chance: grösser.

6. «Zwei Fliegen auf einen Schlag»

Diese letzte Option stammt von foraus, einem Think Tank für Schweizerische Aussenpolitik. Sie lehnt sich an Option fünf an. Die Regierung hätte die Kompetenz, den Text einer Initiative derart zu ergänzen, dass explizit aus ihr hervorgeht, dass sie internationales Recht verletzt.

So könnten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in voller Kenntnis darüber abstimmen, ob sie mit ihrem Votum gegen internationale Verpflichtungen verstossen wollen oder nicht.

Die Chancen: unklar. Klar ist aber: Es ist Masmejans bevorzugte Option.

Übertragung aus dem Englischen: Renat Kuenzi

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