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Hartes Pflaster für Hochschul-Absolventen aus Drittstaaten

Ein Schweizer Diplom kann für eine internationale Karriere ein starker Trumpf sein. Die Schweizer Wirtschaft würde ausländische Fachleute mit Schweizer Abschluss nach dem Studium eigentlich gern selbst beschäftigen. Komplizierte Regeln und Einwanderungsgesetze stehen ihr und allen Absolventen im Weg, die nicht aus der EU oder dem EFTA-Raum kommen. Nun soll eine Gesetzesänderung diese Hindernisse beseitigen.


Junge Studierende aus verschiedenen Ländern arbeiten konzentriert an Pulten
Die Schweizer Wirtschaft würde ausländische Studierende mit Schweizer Diplom nach dem Studium eigentlich gern selbst beschäftigen. © Keystone / Gaetan Bally

Wer in der Schweiz studieren möchte aber in einem Land ausserhalb des EU/EFTA-Raums lebt, benötigt allein für den Zugang zu einer universitären Hochschule viel Zeit und Geld. Neben der Zulassungsbestätigung des Bildungsinstituts ist ein Visum und eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons erforderlich.

Komplizierter Ämtergang

Auf zahlreichen AntragsformularenExterner Link müssen umfangreiche Angaben gemacht werden, vom Lebenslauf über ein Motivationsschreiben bis hin zum Nachweis einer bedarfsgerechten Unterkunft und ausreichender finanzieller Mittel.

Wer in der Schweiz keinen reichen Verwandten hat, der sich bereit erklärt, sämtliche allfällig auftretenden Kosten zu übernehmen, muss einen stolzen Batzen auf der hohen Kante haben. Im Kanton Zürich zum Beispiel müssen 21’000 Franken auf dem Konto lagern, und zwar auf einer in der Schweiz niedergelassenen Bank.

Die Immigrationsformalitäten (Visa und Aufenthaltsbewilligungen) müssen in jenem Kanton erledigt werden, in dem sich die Studierenden niederlassen wollen. Die ETH Zürich erleichtert internationalen Studierenden diesen administrativen Aufwand mit einem LeitfadenExterner Link.

Ungenutztes Potential

Studierende, die es schaffen, diese Hürden zu überwinden, profitieren dann vom ausgezeichneten Ruf der universitären Hochschulen in der Schweiz. Ruf. In internationalen Rankings belegen diese regelmässig Spitzenplätze. Wer ein Diplom, insbesondere in den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) erhält, wäre auch in der Schweiz eine gefragte Fachkraft. Trotzdem besetzen gemäss Hochrechnungen des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse nach dem Studium nur 10 bis 15% von ihnen eine Stelle auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Den Hauptgrund dafür sieht Economiesuisse in einer Zuwanderungsbeschränkung. Im Unterschied zu Hochschulabsolventen aus EU/EFTA-Staaten, die von der Personenfreizügigkeit profitieren, sind jene aus allen anderen Ländern, den sogenannten Drittstaaten, grundsätzlich einem restriktiveren Ausländergesetz mit Kontingenten unterstellt.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die kurze Frist, in der sie den Einstieg ins Berufsleben schaffen müssen. «Während Hochschulabsolventen in anderen Ländern bis zu drei Jahren Zeit für die Stellensuche haben, müssen sie in der Schweiz einen Antrag stellen, damit ihnen dafür allenfalls sechs Monate gewährt werden», kritisiert Economiesuisse. Und wenn sie nach dem Abschluss binnen sechs Monaten keine Stelle finden, müssen sie die Schweiz verlassen.

Probleme bei Stellensuche

Ken Tsay aus Taiwan hätte nach dem Master in «Rechnergestützten Wissenschaften» an der ETH Zürich eine Stelle bei einem privaten Schweizer Unternehmen bekommen. Aber der Antrag auf eine Arbeitsbewilligung sei abgelehnt worden, erklärt er gegenüber swissinfo.ch. «Wegen Problemen mit der Arbeitsbewilligung ging ich nach Deutschland, das sich gegenüber Expats als freundlicher erwiesen hat.»

Tsay ist nicht der einzige Absolvent aus einem Drittstaat, der deswegen die Schweiz verlassen hat, bestätigt Annique Lombard von der Universität Neuenburg gestützt auf ihre StudieExterner Link über die «Integration internationaler Hochschulabsolventen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt».

Drittstaaten-Bürger seien bei der Stellensuche überdurchschnittlich mit Problemen konfrontiert, erklärt Lombard: «Mit dem Abschluss eines Studiums erlischt der Aufenthaltsgrund und eine neue Aufenthaltsbewilligung muss beantragt werden. Es gibt rechtlich die Möglichkeit, zwecks Stellensuche eine Aufenthaltsbewilligung von sechs Monaten zu beantragen.»

Mangelhafte Informationen

Praxisrelevante Informationen dazu seien allerdings auf den Webseiten der kantonalen Behörden nicht leicht zu finden. «Fehlende Information und unklare Antragsabläufe können mitunter ein Grund sein, auszureisen oder attraktivere Angebote in anderen Ländern zu suchen», sagt Lombard. Die Aufenthaltsdauer von sechs Monaten zur Stellensuche sei im europäischen Vergleich, wo neun bis 18 Monate gängig seien, sehr kurz.

Arielle Fakhraee aus Philadelphia fand nach ihrem Master of Science an der ETH Zürich eine Stelle bei einem Spin-off-Unternehmen. Probleme mit der Arbeitsbewilligung gab es aber bei ihrem Stellenwechsel.

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Jobsuche in der Schweiz

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Nach dem Abschluss arbeitete sie in einem ETH-Spin-off-Unternehmen, das elektromagnetische Systeme für biomedizinische Anwendungen entwickelte. Nach einigen Jahren scheiterte das Startup. Während der Arbeit beim diesem Unternehmen gab es keine Probleme für eine Arbeitsbewilligung. Komplizierter wurde es bei ihrem Eintritt in ein grosses Beratungsunternehmen, wo sie im Bereich Medizinaltechnik-Beratung tätig war.

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Parlament will Zuwanderungsbeschränkung lockern

Der Wirtschaftsdach-Verband, der die Zuwanderungsbeschränkungen der Schweiz gegenüber diesen Fachkräften kritisiert, ist mit seinem Anliegen im Parlament auf offene Ohren gestossen. Beide Kammern sagten in den letzten Monaten mit deutlicher Mehrheit Ja zu einer MotionExterner Link, Hochschulabsolventen aus Drittstaaten, die über einen Abschluss in einer Branche mit Fachkräftemangel haben, von der Kontingentsregel auszuschliessen.

Nun muss die Regierung eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereiten. Studien-Autorin Lombard geht davon aus, dass es für Arbeitgeber attraktiver wird, die qualifizierte Absolventen zu rekrutieren. Bisher müssen die Arbeitgeber nämlich für Absolventen aus Drittstaaten eine der limitierten Arbeitsbewilligung beantragen. Diesen administrativen Aufwand würden viele scheuen.

Zudem stünden dann in der Schweiz Ausgebildete nicht mehr direkt mit Bewerbern aus Drittstaaten im Konkurrenzkampf. «Und sie haben diesen gegenüber weiterhin den Vorteil, dass sie bereits über Erfahrungen in der Schweiz verfügen und insbesondere mit den lokalen Sprachen vertraut sind», erklärt Lombard.

Sind Praktika möglich oder nicht?

«Weder während des Studiums noch innerhalb der sechsmonatigen Frist zur Stellensuche besteht eine Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.» (Economiesuisse)

Aus Sicht von Economiesuisse würde noch ein weiterer Nachteil wegfallen: Laut dem Wirtschafts-Dachverband dürfen diese Studierenden nämlich keine Berufserfahrung sammeln. «Weder während des Studiums noch innerhalb der sechsmonatigen Frist zur Stellensuche besteht eine Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren», argumentiertExterner Link der Wirtschafts-Dachverband.

Aber zumindest im Kanton Zürich trifft dies laut dem für Arbeitsbewilligungen zuständigen Amt nicht zu: «Bewilligungen für Praktika sind dann möglich, wenn die jeweilige Hochschule bestätigt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das integraler Bestandteil des jeweiligen Studiums ist.»

Und die ETH Zürich schreibt dazu auf Anfrage: «In einigen Studiengängen sind Praktika obligatorisch, in anderen sind sie nur empfohlen. Dies erlaubt eine kompakte Studienplanung und einen schnellen Eintritt ins Berufsleben.»

Wer also nicht nur einen Abschluss, sondern anschliessend auch eine Stelle in der Schweiz anvisiert, ist gut beraten, die Frage nach Praktika-Möglichkeiten im Rahmen des Studiums im Voraus zu klären.

Andere Ausreisegründe

Die Arbeit sei klar der wichtigste Faktor für die Wahl des Niederlassungsorts, sagt Lombard.

Daneben hätten soziale Beziehungen – Eltern, Freunde, eine neue Partnerschaft oder eine Familiengründung – grossen Einfluss auf die Mobilität.

«Während der Studienzeit werden in vielen Fällen bedeutende Beziehungen eingegangen, die zu gemeinsamen Mobilitätsentscheidungen von Paaren führen.» In solchen Fällen gelte es, zwei Karrieren und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu berücksichtigen. Heirat und eingetragene Partnerschaften in der Schweiz veränderten die rechtlichen Grundlagen und könnten neben der Arbeit auch zu einer Niederlassungsbewilligung führen, erklärt Lombard.

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