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Gentests an Embryonen fast überall erlaubt

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12 von 15 westeuropäischen Ländern bewilligen PID, einige – wie Spanien, Grossbritannien und Frankreich - bereits seit 20 Jahren. In Deutschland ist die Diagnose an Embryonen erst seit 2011 zugelassen

In Italien ist PID seit einer Gesetzesänderung von 2004 verboten. Dafür wurde das Land vom Europäischen Gericht für Menschenrechte verurteilt. Vorher war die Diagnostik verbreitet praktiziert worden.

Neun Länder erlaubenneben der PID auch die HLA-Typisierung (Human Leucocyte Antigene), mit deren Hilfe Kinder gezeugt werden können, die Blut-Stammzellen für kranke Geschwister spenden können. Solche Kinder werden auch Designerbabys oder Rettungsgeschwister genannt.

In fünf Ländern lässt das Gesetz PID ausdrücklich als Methode zur Auswahl des Geschlechts des Kindes zu, allerdings nur zur Verhinderung von geschlechtsbedingten Krankheiten. Eine Studie, die in der Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes erwähnt wird, weist darauf hin, dass in Europa die PID trotz der erwähnten Restriktion in 2% aller Fälle zur Wahl des Geschlechts angewendet wird, ohne Zusammenhang mit einer Krankheit. In den USA, wo die Gesetzgebung liberaler ist, sollen es sogar rund 10% sein.

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