Wenig Zulassungsbeschränkungen an Schweizer Unis
Die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen, aber auch die Schweizer Universitäten werden bei Studierenden aus dem Ausland immer beliebter. Trotzdem gibt es bisher erst wenige Zulassungsbeschränkungen, wie eine Umfrage von swissinfo.ch zeigt.
Waren 2005 laut einer Publikation des Bundesamtes für Statistik an den Universitäten noch durchschnittlich 10 Prozent der Studierenden so genannte Bildungsausländer, betrug dieser Anteil im Jahr 2009 bereits 13 Prozent. swissinfo.ch hat sich bei allen Schweizer Hochschulen nach den geltenden Zulassungsbedingungen erkundigt.
Zu Semesterbeginn im vergangenen Herbst zeigten sich einige Hochschulen über den grossen Zustrom ausländischer Studierender besorgt. Dies löste in mehreren Hochschulkantonen eine Debatte über die Ausbildungsgebühren für ausländische Studierende aus.
Um in der Schweiz zu studieren, benötigt man grundsätzlich einen anerkannten Maturitätsausweis. Auch die Kenntnisse der jeweiligen Amtssprache müssen nachgewiesen werden. Es gilt allerdings einige Details zu beachten.
Anders als die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne ist es den Universitäten, die kantonalen Gesetzen unterstehen, möglich, Zulassungsbeschränkungen für Ausländische Studierende zu erlassen.
Die Universität St. Gallen hat die Zahl der ausländischen Studierenden auf höchstens 25 Prozent der Gesamtzahl beschränkt. Deshalb führt sie Aufnahmeprüfungen für angehende Studierende mit einem ausländischen Diplom durch. Nur wer die Prüfungen besteht, ist berechtigt, dort zu studieren.
Keine Ausländerquoten
An den Universitäten Bern, Zürich, Basel, Lausanne, Genf, Neuenburg, Freiburg und Lugano existieren keine Quoten-Regeln für ausländische Studierende.
Um an einer dieser Unis ein Bachelor-Studium zu absolvieren, ist ein Abschlusszertifikat einer Mittelschule erforderlich, vergleichbar mit der schweizerischen Maturität. Jede Universität führt eine Liste darüber, welche Abschlüsse aus welchen Ländern von ihr akzeptiert werden. Gewisse[s1] Universitäten behalten sich vor, zusätzliche Prüfungen durchzuführen. Die Listen stützen sich auf die von der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Universitäten (CRUS) erlassenen Empfehlungen.
Grundsätzlich anerkannt werden der «International Baccalaureate IB» und der «Baccalaureat Européen». Beim IB wird jedoch eine Mindestzahl erreichter Punkte vorausgesetzt.
Bei allen Universitäten werden umfangreiche Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Studiengangs vorausgesetzt und bei einigen auch geprüft.
Aufenthaltsbewilligung
Für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung müssen Studierende aus dem Ausland ohne Schweizer Pass belegen können, dass sie an einer Hochschule eingeschrieben sind und dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um das Studium finanzieren zu können.
Die Universitäten Basel, Bern, Lausanne und Genf verlangen von ausländischen Studierenden den gleichen Semesterbeitrag wie von inländischen Studierenden.
An den Universitäten Freiburg und St. Gallen fällt für ausländische Studierende ein zusätzlicher Beitrag von 300 Franken an, an der Uni Zürich beträgt er 200 Franken und an der Uni Neuenburg 550 Franken.
Im Tessin bezahlen ausländische Studierende pro Jahr 4000 Franken mehr als inländische Studierende.
Für die Lebenshaltungskosten rechnet die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten mit 19’000 bis 29’000 Franken, je nach Ort und Ansprüchen.
Für Personen aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Personenfreizügigkeitsabkommen unterzeichnet hat, muss die Ausreise nach Abschluss der Ausbildung gesichert sein. Internationale Studierende benötigen auch eine Krankenversicherung, da diese in der Schweiz obligatorisch ist.
Medizin, Veterinär- und Zahnmedizin
Für die Studiengänge Medizin, Zahn-und Veterinärmedizin gelten fast überall besondere Zulassungsbedingungen. «Sollte der Andrang zum Medizinstudium wie in den vergangenen Jahren zu Kapazitätsengpässen führen, die sich nicht mittels Umleitungen vor Studienbeginn beheben lassen, können an gewissen Universitäten Zulassungsbeschränkungen auf der Grundlage eines Eignungstest vor Studienbeginn (…) angewandt werden», schreibt die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten.
Die ETH
An der ETH Zürich lag der Anteil der ausländischen Studierenden 2008 im Masterstudium bei 30 Prozent, 2009 betrug er 32,8 Prozent. Wie kürzlich bekannt wurde, erarbeitet der ETH-Rat, der sowohl für die ETH als auch für die Ecole Polytéchnique Fédéral Lausanne (EPFL) zuständig ist, nun eine rechtliche Grundlage, nicht, um den Zustrom ausländischer Studierender zu bremsen, sondern um die Qualität jener Bachelorabschlüsse sicherzustellen, die nicht an der ETH oder an der EPFL erworben wurden.
Für ein Studium der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin gilt der Anmeldetermin 15. Februar 2011. Die Anmeldung muss bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus)erfolgen.
Die Anmeldetermine für die Universitäten für das Herbstsemester 2011 sind verschieden und müssen bei der jeweiligen Universität eruiert werden.
Für Studieninteressierte aus dem Ausland ohne voll ankerkannten Zulassungsausweis gibt es die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung. Diese finden im Juni und im August/September statt. Information und Anmeldung bei den Vorbereitungskursen auf das Hochschulstudium (VKHS) in Freiburg.
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