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Anstrengungen für eine bessere Integration

Der Bundesrat will die Erteilung von Aufenthalts-Bewilligungen mit dem Besuch von Sprach- und Integrationskursen verbinden.

Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung sollen die Behörden in Zukunft den Grad der Integration berücksichtigen.

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung kann mit der Verpflichtung verbunden werden, Sprach- und Integrationskurse zu besuchen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verordnungsrevision auf den 1. Februar 2006 in Kraft gesetzt.

«Damit können Personen, die sich aktiv um eine bessere Integration bemühen, bereits nach fünf statt wie bisher nach 10 Jahren den C-Ausweis erhalten», führt Dominique Boillat, Sprecher des Bundesamtes für Migration, gegenüber swissinfo aus.

Der Integrationsgrad wird auch bei der Anordnung von Weg- und Ausweisungen sowie Einreiseverboten berücksichtigt.

Ausländer in die Pflicht nehmen

In der Integrationsverordnung wird ausdrücklich auf die Bedeutung der Mitverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer für eine erfolgreiche Integration hingewiesen. Die Migrationsbehörden haben bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis den Grad der Integration einzubeziehen.

Laut der Verordnung tragen die Ausländerinnen und Ausländer zu ihrer Integration bei, indem sie namentlich die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Prinzipien respektieren, eine Landessprache erlernen und den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung bekunden.

«Wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, bleiben die Menschen am Rand der Gesellschaft», begründet Boillat die Verordnung. «Damit nehmen wir teilweise auch den Vollzug des Ausländergesetzes vorweg.»

Das Gesetz kommt in zwei Wochen vor das Parlament und tritt voraussichtlich 2007 in Kraft.

Vollzug liegt bei den Kantonen

«Imame und Sprachlehrer sind Brückenbauer zwischen ihrer Gemeinde und der Schweiz», so Dominique Boillat. Deshalb soll eine Aufenthaltsbewilligung für Personen, die sich in der Schweiz als Betreuungspersonen im religiösen Bereich oder als Lehrkräfte für heimatlichen Kulturunterricht betätigen wollen, auch vom Besuch von Sprach- und Integrationskursen abhängig gemacht werden können.

Das Bundesamt für Migration (BFM) übernimmt in der Integration eine Koordinationsfunktion und wird beauftragt, die Integrationsmassnahmen aufeinander abzustimmen. Die Kantone sind gehalten, eine Ansprechstelle für Integrationsfragen zu bezeichnen.

swissinfo und Agenturen

Gesamt-Bevölkerung in der Schweiz (Dezember 2004): 7’388’483
Ausländische Wohnbevölkerung: 1’495’008 (20,2% der Gesamt-Bevölkerung.
Der Grossteil davon (189’379) hat eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), eine Aufenthaltsbewilligung (B) oder sie sind Kurzaufenthalter (Ausweis L).
Ende 2004 lebten 55’103 Asylbewerber in der Schweiz.

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