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Die Altersvorsorge ist von Land zu Land verschieden

Die Rente kann wegen der steigenden Lebenserwartung immer länger genossen werden. Finanziell stellt dies aber Probleme. Keystone Archive

In der Schweiz wird das System der Altersvorsorge zum elften Mal revidiert. Ihre Grundzüge verändern sich nicht: Sie stützt sich auf drei Säulen. Anders ist dies in Europa. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus.

Eine erste Säule gibt es in der Mehrheit aller europäischer Länder. Versichert sind vor allen die erwerbstätigen Personen. In Dänemark und den Niederlanden werden der gesamten Wohnbevölkerung Einheitsrenten und in Schweden und Finnland Grundrenten ausbezahlt.

Die Höhe der Rente hängt vom Rentensystem ab. Bei der dänischen Einheitsrente ist die maximale Rentenhöhe im Vergleich zum Erwerbseinkommen tief: Die Ersatzquote beträgt 25%. In den Niederlanden beträgt die Einheitsrente jedoch 70% des früheren Einkommens.

Sechs Länder koppeln ihre Einheitsrenten der ersten Säule mit einer obligatorischen beruflichen Vorsorge, die lohnabhängig ist: Es sind dies die Schweiz, Schweden, Dänemark, Finnland, Grossbritannien und Frankreich.

Die durchschnittliche Ersatzquote von erster und zweiter Säule zusammen beträgt in fast allen Ländern 60-70%. Zum Vergleich: In der Schweiz wird eine Ersatzquote von 60% angestrebt.

Frankreich und Deutschland hingegen tun sich mit der Einführung einer kapitalgedeckten Säule schwer. In beiden Ländern wehrt sich die Bevölkerung dagegen. Zu stark verankert ist die Vorstellung, nur eine umlagefinanzierte Altersvorsorge könne wirklich solidarisch und sozial sein.

Trend: Rentenalter erhöhen

Wer in der Schweiz arbeitet, leistet einen Beitrag an die Altersvorsorge. Wer hier pensioniert wird hat – unabhängig von den finanziellen Verhältnissen – Anspruch auf eine Rente. Die elfte Revision der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) erhöht das Rentenalter für die Frau auf 65 Jahre und stellt sie damit dem Mann gleich – ab dem Jahr 2009.

65 Jahre. Dies wird in naher Zukunft europaweit das gesetzliche Rentenalter sein. Denn in Europa verändert sich die Struktur der Bevölkerung, die Baby-Boom-Generation kommt ins Rentenalter.

Deshalb der gemeinsame Trend, das Rentenalter zu erhöhen. Deshalb der Trend, das Rentenalter der Frau an das des Mannes anzugleichen. Deshalb aber auch der Trend Richtung flexibleren Altersrücktritt.

Folge: immer weniger junge Menschen kommen für immer mehr ältere Menschen auf. Das als solidarisch empfundene Umlageverfahren bei Altersrenten bedeutet nämlich, dass die Beiträge der Arbeitnehmenden die laufenden Renten der älteren Generation decken.

Einzig die Übergangsfristen unterscheiden sich von Land zu Land. In Deutschland wird das gesetzliche Rücktrittsalter 65 im Jahre 2005 eingeführt sein. In Italien gilt ab 2008 ein flexibles Pensionierungs-Alter zwischen 57 und 65 mit Kürzungen bei früherem Bezug. Italien hat zusätzlich gar noch einen Faktor in die Rentenberechnung eingebaut, die die wachsende Lebenserwartung berücksichtigt. Bei steigender Lebenserwartung wird die Rente über einen längeren Zeitraum verteilt.

Grossbritannien will das Rentenalter 65/65 etappenweise bis ins Jahr 2020 einführen. Und in Österreich werden die Frauen erst im Jahre 2033 mit 65 pensioniert.

Das tiefste Rentenalter in Europa kennt Frankreich: 60 Jahre für Frau und Mann. Das höchste kennen Norwegen und Dänemark mit 67. Auch Japan und die USA erhöhen das Rentenalter. Letztere von 65 auf 67 bis im Jahre 2007 und ersteres von 60 auf 65 zwischen 2001 und 2013.

Die Schweizerische Altersvorsorge gilt in vielen Ländern Europas als Vorbild. Sie steht auf drei soliden Säulen und ist im Volk verankert, denn sie vereint solidarische Komponente und individuelles Sparen.

Flexibilisierung im Kreuzfeuer der Kritik

Die demografischen Veränderungen der europäischen Bevölkerung bringen jedoch Probleme mit sich. In einigen Ländern wird die Flexibilisierung des Rentenalters überdacht, denn sie vergrössert die Finanzierungslücke. Wenn die laufenden Beiträge die laufenden Renten nicht mehr decken, muss der Staat in die Tasche greifen.

Flexibilisierung des Rentenalters ist eines der Anliegen der elften AHV-Revision in der Schweiz. Beim Altersrücktritt mit 62 Jahren werden, wird die Revision durchgeführt, die Renten je nach Einkommen lebenslang um 11,3 bis 16,5 Prozent gesenkt.

Der Vorschlag, tiefen Einkommen noch mehr entgegenzukommen, wurde abgelehnt. Der frühzeitige Altersrücktritt soll nicht allzu «billig» sein.

Rebecca Vermot, Bundeshaus

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